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   OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93   

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https://dejure.org/1995,3011
OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 1995 - 8 U 4041/93 (https://dejure.org/1995,3011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufassung eines Streitwertbeschlusses wegen eines Rechtsfehlers

  • Wolters Kluwer

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Nachteilige Folgen einer Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe; Verlust der Versorgungsbezüge eines Beamten; Nichtkenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Beweislast für den Ursachenzusammenhang; Außerordentliche ...

  • strafverteidiger.de

    Anwaltshaftung im Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 481
  • StV 1998, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    In der Beurteilung von rechtlichen Fragen muß er sich stets an den Ergebnissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren (vgl. BGH NJW 93, 2799; 3324).

    Ein Mitverschulden des Mandanten kommt deshalb -soweit es um die rechtliche Bearbeitung des Falles geht- im allgemeinen nicht in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1348; NJW 1992, 820 ; 1993, 2799).

  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    Er hätte deshalb die ständige Rechtsprechung des BGH in Strafsachen bedenken und berücksichtigen müssen, wonach zu den gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Folgen der Tat auch der Wegfall der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge gemäß § 59 BeamtVG gehört, weshalb, diese Folge bei der Bemessung der Strafe strafmildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454; 1987, 243; 1991, 207; NSU 88, 494; Schäfer, Strafzumessung, 2. Aufl., Rz. 324 f).

    Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Strafkammer -wie hier- eine Freiheitsstrafe ausspricht, die gerade noch die nachteiligen Folgen aus § 59 BeamtVG eintreten läßt (vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 454).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
    Er billigt dem Geschädigten dann eine Beweiserleichterung bis zur Umkehr der Beweislast zu, wenn dieser durch das pflichtwidrige Verhalten des Schädigers in eine besondere Beweisnot gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1983, 2241; 1986, 2829; NJW-RR 1995, 248 ; VersR 1995, 918 ).

    Wie der 3. Senat des BGH klargestellt hat, ist diese Beweiserleichterung auch auf "außenstehende Bewerber" anzuwenden, die sich um eine öffentliche Dienststelle bemühen (vgl. BGH VersR 1995, 918 ).

  • LG Duisburg, 29.04.2016 - 7 S 61/15

    Rückforderung bereits gezahlten Anwaltshonorars; vertragswidriges Verhalten des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der seitens des Klägers angeführten Rechtsprechung des OLG Nürnberg (BeckRS 1995, 31342163), die sich nicht mit der Frage der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Kündigung, sondern mit der Frage der haftungsbegründenden Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden befasst.
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