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   BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97   

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BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - Aufklärungspflichtverletzung wegen unterbliebener Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 45
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1998, 635
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Eine Aufklärungsrüge ist nur dann begründet, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).

    Das bedeutet für den Fall der vermißten Anhörung eines etwaigen Zeugen, daß zumindest mitgeteilt werden muß, ob und in welcher prozessualen Rolle (als Beschuldigter oder als Zeuge) die Auskunftsperson bereits vernommen worden ist und welche Aussagen dabei gemacht worden sind (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich nicht etwa daraus, daß das Revisionsgericht bei zulässig erhobener Aufklärungsrüge die Kompetenz hat, an Hand des Akteninhalts zu untersuchen, ob der Tatrichter alle vorhandenen erheblichen Beweismittel herbeigeschafft und verwertet hat (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98
    Außerdem ist jedoch für eine zulässige Aufklärungsrüge die Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3, 6; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 345; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; vgl. auch Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 52).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Es hätte zusätzlich mitgeteilt werden müssen, ob und in welcher Rolle die Auskunftspersonen bereits vernommen worden sind und welche Angaben dabei gemacht wurden (vgl. BGH NStZ 1999, 45 m. w. N.).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Ferner muss er darlegen, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., BGH Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 - Senat, Beschluss vom 3. August 2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21); beide juris und m.w.N.).

    Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 - und vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, beide juris; Cirener, NStZ-RR 2008, 1ff. m.w.N.) Nichts anderes kann gelten, wenn sich die Aufklärungspflicht - wie vorliegend - aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen ergeben soll.

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1999, 45 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Denn jedenfalls legt die Revision nicht dar, aufgrund welcher Umstände sich die Strafkammer zu der vermissten weiteren Beweiserhebung gedrängt sehen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471; vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102), obwohl sie über die örtlichen Verhältnisse und die konkreten Sichtverhältnisse am Unfallort bereits Beweis erhoben hatte, unter anderem durch die Vernehmung der beiden Polizeibeamten H. und S., die dem Angeklagten in der Tatnacht gefolgt waren und den Unfallort kurz nach ihm erreicht hatten, sowie die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern vom Unfallort und die Verlesung eines Aktenvermerks über die Auswertung der Videoaufzeichnung.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer (bzw. Rechtsbeschwerdeführer) eine bestimmte Beweistatsache, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Erkenntnisquellen, derer sich das Gericht hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätte drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 -, juris und 15.09.1998 - 5 StR 145/98 -, juris; BGHSt 2, 168 f.; KG, Beschlüsse vom 20.11.2018 - 3 Ws [B] 259/18 -, juris [zu § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG] und 12.09.2018 - [2] 161 Ss 141/18 [40/18] - mwN).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt unter anderem voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102 mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

    aa) Denn eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtigen Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18, Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16

    Untersuchungsgrundsatz (Erhebung weiterer Beweise aufgrund begründeter Zweifel);

    Diese Umstände sind von dem Revisionsführer in ausreichender Form darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, StV 1998, 635).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Die insoweit von der Revision in Bezug genommenen Urteilsstellen reichen nicht aus, um beurteilen zu können, ob sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen, einen weiteren Sachverständigen anzuhören (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der

  • BGH, 08.08.2002 - 4 StR 169/02

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 5/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Aufklärungsrüge; Sachrüge

  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

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