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   OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96 - 198   

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OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96 - 198 (https://dejure.org/1996,2799)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1996 - Ss 595/96 - 198 (https://dejure.org/1996,2799)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - Ss 595/96 - 198 (https://dejure.org/1996,2799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 645
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 13.09.1972 - 4 Ss 1029/72
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Da die gebotene Pflichtverteidigerstellung unterblieben ist, kann jedoch unter den gegebenen Umständen der erklärten Rechtsmittelbeschränkung Wirksamkeit nicht beigemessen werden (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 381).

    Die fehlende Pflichtverteidigerbestellung hat damit auch Auswirkungen auf diese in der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung; der erfolgreich gerügte Verfahrensmangel erfaßt die von Amts wegen (KK-Ruß, StPO, 3. Aufl., § 318 Rdnr. 11 m.w.N.) auf ihre Wirksamkeit zu überprüfende Rechtsmittelbeschränkung durch den Angeklagten und führt dazu, daß ihr eine Rechtswirkung nicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 381 (382); anders für die Rechtsmittelbeschränkung außerhalb der Hauptverhandlung OLG Hamm, JZ 1957, 759 m. zust. Anm. Eb. Schmidt).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Dabei geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, dies bei einer Straferwartung ab einem Jahr Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe zumindest dann anzunehmen, wenn die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (BayObLG, a.a.O. OLG Düsseldorf, VRS 88, 42; SenE a.a.O.; KK-Laufhütte a.a.O. m.w.N.).

    Für den Rechtsmittelverzicht ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, unwirksam ist (OLG Düsseldorf VRS 84, 297 und VRS 88, 42 = NstZ 1995, 147 m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdnr. 25 m.w.N.; vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall BGHSt 19, 101).

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Für den Rechtsmittelverzicht ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, unwirksam ist (OLG Düsseldorf VRS 84, 297 und VRS 88, 42 = NstZ 1995, 147 m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdnr. 25 m.w.N.; vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall BGHSt 19, 101).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 3 Ws 253/93

    Jugendgerichtsverfahren; Jugendstrafe; Notwendigkeit der Verteidigung; Erklärung

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Für den Rechtsmittelverzicht ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, unwirksam ist (OLG Düsseldorf VRS 84, 297 und VRS 88, 42 = NstZ 1995, 147 m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdnr. 25 m.w.N.; vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall BGHSt 19, 101).
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Ob eine Tat im Sinne dieser Vorschrift als schwer zu beurteilen ist, richtet sich im wesentlichen nach der zu erwartenden Rechtsfolge (vgl. BGHSt 6, 199; BayObLG VRS 89, 211; SenE vom 24. September 1996 - Ss 468/96 - KK-Laufhütte, StPO, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 21 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2St RR 51/95
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Ob eine Tat im Sinne dieser Vorschrift als schwer zu beurteilen ist, richtet sich im wesentlichen nach der zu erwartenden Rechtsfolge (vgl. BGHSt 6, 199; BayObLG VRS 89, 211; SenE vom 24. September 1996 - Ss 468/96 - KK-Laufhütte, StPO, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 21 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Für den Rechtsmittelverzicht ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, unwirksam ist (OLG Düsseldorf VRS 84, 297 und VRS 88, 42 = NstZ 1995, 147 m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdnr. 25 m.w.N.; vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall BGHSt 19, 101).
  • OLG Köln, 13.10.1987 - Ss 496/87

    Beweisantrag; Ablehnung eines Beweisantrages; Unbedingter Beweisantrag

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigen, sind neben den Angaben über die Zeitpunkte der Verurteilungen sowie über die Art und Höhe der Strafen (vgl. Senat VRS 74, 210, 212) in der Regel die den einzelnen Vorverurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch so deutlich mitzuteilen, daß nachprüfbar ist, ob die Vorstrafen im Hinblick auf ihre Bedeutung und Schwere für die Strafzumessung richtig bewertet worden sind (vgl. SenE vom 24. September 1996 - Ss 483/96 - ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Köln, 31.03.1993 - Ss 119/93

    Schwere der Tat; Mitwirkung; Verteidiger; Aussetzung der Vollstreckung zur

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
    Derartig schwerwiegende Nachteile durch Widerruf ausgesetzter (Rest) Strafen sind bei der Beurteilung der Schwere der Tat zu berücksichtigen und gebieten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (vgl. BayObLG a.a.O.; Senat StV 1993, 402; KK Laufhütte a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.05.2012 - 32 Ss 52/12

    Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung bei Drohen eines

    Das gilt auch bei der Rechtsmittelbeschränkung eines trotz notwendiger Verteidigung nicht verteidigten Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung (siehe OLG Düsseldorf v. 30.9.1994 - 5 Ss 362/94, VRS 88 [1995], 211; OLG Köln v. 3.12.1996 - 1 Ss 595/96, StV 198, 645; vgl. auch OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in

    Dies ist in Rechtsprechung (vgl. SenE Beschluß vom 03.12.1996 - Ss 595/96 - OLG Stuttgart MDR 1985, 344; OLG Frankfurt StV 1992, 296; NStZ 1993, 507; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1138 = NStZ 1995, 147) und Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 302, Rd. Nr. 25; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl. Rd. Nr. 375) vor allem dann angenommen worden, wenn ein Angeklagter, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag, unmittelbar im Anschluß an die Hauptverhandlung Rechtsmittelverzicht erklärt hat.
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Auch ist zu berücksichtigen, ob dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung weitere Nachteile, wie etwa der Widerruf von Strafaussetzungen (OLG Köln, StV 1993, 402 ; StV 1998, 645 ; KG, StV 1994, 287 ; OLG Frankfurt, StV 1995, 628 ff.) oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1993, 201 f.), drohen.
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