Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 05.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97   

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BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97 (https://dejure.org/1998,3766)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1998 - 2 StR 664/97 (https://dejure.org/1998,3766)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1998 - 2 StR 664/97 (https://dejure.org/1998,3766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von Messerstichen, die nicht ursächlich für den Tod des Opfers waren, als sukzessive Mittäterschaft zum Mord; Nicht Feststellbarkeit, wer von den beiden Angeklagten die tödlichen Messerstiche ausgeführt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 565
  • StV 1998, 649
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93

    Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90

    Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch andere geschaffenen Lage nicht in Betracht (st. Rspr.; BGHSt 2, 344, 346; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3 und 4, Mittäter 27; BGH NStZ 1984, 548; 94, 123; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des Geschehens ohne jeden Einfluss bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548; 1998, 565).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Zwar würde für die Annahme der Mittäterschaft die bloße Kenntnis des Vorhabens oder das bloße eigene Wollen der Tat alleine nicht ausreichen (BGH StV 1998, 649, BGH, Urt. vom 10. April 1979 - 4 StR 81/79; BGH bei Dallinger MDR 1953, 271, 272).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.10.1998 - 1 Qs 96/98   

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https://dejure.org/1998,8949
LG Oldenburg, 05.10.1998 - 1 Qs 96/98 (https://dejure.org/1998,8949)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.10.1998 - 1 Qs 96/98 (https://dejure.org/1998,8949)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 1 Qs 96/98 (https://dejure.org/1998,8949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 149
  • StV 1998, 649
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung

    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Die Bestellung beziehungsweise Beiordnung eines Dolmetscher durch das Gericht entspricht auch der bisherigen Regelungspraxis zu der sich für Beschuldigte bisher allein aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK ergebenden Rechtslage (vgl. LG Oldenburg in NStZ-RR 1999, S. 149; Paeffgen a.a.O.; Wickern a.a.O.), an welche der Gesetzgeber bei Schaffung des neuen § 187 GVG angeknüpft hat (vgl. BT-Drucks. 15/1976, S. 19).

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