Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.09.1998 - 2 Ws 495/98   

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OLG Düsseldorf, 09.09.1998 - 2 Ws 495/98 (https://dejure.org/1998,3503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.1998 - 2 Ws 495/98 (https://dejure.org/1998,3503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 1998 - 2 Ws 495/98 (https://dejure.org/1998,3503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 29
  • StV 1998, 670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Bestellung eines Sachverständigen und dessen Auswahl sind Entscheidung, durch welche die endgültige sachliche Bewertung vorbereitet wird und die daher der gesonderten Anfechtung nicht unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 28 StPO = NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; MDR 1986, 256 = JMBlNW 1987, 70 = StV 1987, 30; JMBlNW 1986, 32; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG aaO).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Bestellung eines Sachverständigen und dessen Auswahl sind Entscheidung, durch welche die endgültige sachliche Bewertung vorbereitet wird und die daher der gesonderten Anfechtung nicht unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 28 StPO = NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; MDR 1986, 256 = JMBlNW 1987, 70 = StV 1987, 30; JMBlNW 1986, 32; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG aaO).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Bestellung eines Sachverständigen und dessen Auswahl sind Entscheidung, durch welche die endgültige sachliche Bewertung vorbereitet wird und die daher der gesonderten Anfechtung nicht unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 28 StPO = NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; MDR 1986, 256 = JMBlNW 1987, 70 = StV 1987, 30; JMBlNW 1986, 32; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG aaO).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Bestellung eines Sachverständigen und dessen Auswahl sind Entscheidung, durch welche die endgültige sachliche Bewertung vorbereitet wird und die daher der gesonderten Anfechtung nicht unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 28 StPO = NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; MDR 1986, 256 = JMBlNW 1987, 70 = StV 1987, 30; JMBlNW 1986, 32; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG aaO).

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die Strafvollstreckungskammer ist ein erkennendes Gericht; denn sie hat die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände in eigener Verantwortung zu ermitteln (vgl. ThürOLG Jena NJW 2006, 3794, 3796; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; StV 1987, 30, 31; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 19. April 2006 - 5 Ws 105/06 - 9. März 2001 - 5 Ws 104-105/01 - und 20. März 2000 - 5 Ws 207/00 - Fischer in KK-StPO, § 454 Rdn. 34; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 454 Rdn. 43).

    Die Bestellung eines Sachverständigen und dessen Auswahl sind Entscheidung, durch welche die endgültige sachliche Bewertung vorbereitet wird und die daher der gesonderten Anfechtung nicht unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 28 StPO = NStZ-RR 1999, 29 = StraFO 1998, 429 = StV 1998, 670 Ls; MDR 1986, 256 = JMBlNW 1987, 70 = StV 1987, 30; JMBlNW 1986, 32; OLG Hamm NStZ 1987, 93; KG aaO).

  • OLG Köln, 17.06.2015 - 2 Ws 366/15

    Keine isolierte Anfechtbarkeit der gerichtlichen Ablehnung der Einholung eines

    Die Vorschrift ist entsprechend im Vollstreckungsverfahren anwendbar, in dem die Strafvollstreckungskammern eigenständig die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände zu ermitteln haben (zu vgl. KG, NStZ 2001, 448; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 590; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29; OLG Hamm NStZ 1987, 93; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 189 f.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2013, 29; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 305 Rn. 7; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 454 Rn. 43).

    Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts, zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein externes Sachverständigengutachten gemäß § 463 Absatz 4 StPO einzuholen, dient lediglich der Vorbereitung der anstehenden Überprüfungsentscheidung gemäß § 67e StGB und ist somit nicht isoliert, sondern erst zusammen mit dieser anfechtbar (zu vgl. KG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 AR 181/02 - juris; KG, Beschluss vom 05.12.2000, 1 AR 1421 und 1423/00 - juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29; OLG Hamm, NStZ 1987, 93).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2002 - 3 Ws 368/02

    Entscheidung über eine bedingte Entlassung; Untätigkeitsbeschwerde

    305 I StPO (OLG. Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29; Vgl. auch OIG Düsseldorf, StV 1987, 30; NStZ 1987, 290 -zu § 28 II StPO).
  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 Ws 46/99

    Abtrennung von Verfahrensteilen während der Hauptverhandlung, Beschwerde

    Mit dem Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit soll sichergestellt werden, dass eine anstehende oder laufende Hauptverhandlung nicht durch isolierte Rechtsmittel und deren Behandlung durch das Beschwerdegericht verzögert oder in Frage gestellt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29).
  • OLG Karlsruhe, 02.01.2013 - 2 Ws 1/13

    Maßregelvollzugsverfahren: Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts über

    Dies gilt über den unmittelbaren Geltungsbereich des § 305 StPO hinaus auch für das Überprüfungsverfahren gemäß § 67e StGB, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 29; KK-StPO § 454 Rn 13).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2002 - 3 Ws 3/67

    Verfahren zur Strafrestaussetzung: Untätigkeitsbeschwerde bei Vorbereitung der

    305 I StPO (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 29 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, StV 1987, 30; NStZ 1987, 290 zu § 28 II StPO).
  • KG, 19.04.2006 - 5 Ws 105/06

    Strafrestaussetzung: Rechtsfolgen der zweifelsfreien Weigerung des Verurteilten

  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06

    Aussetzung zur Bewährung

  • KG, 29.03.2001 - 5 Ws 145/01

    Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht gem. § 305 Strafprozessordnung

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98   

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https://dejure.org/1998,5967
OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98 (https://dejure.org/1998,5967)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.07.1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98 (https://dejure.org/1998,5967)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98 (https://dejure.org/1998,5967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener Untersuchungshaft; Nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1998, 670
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.06.2009 - 3 Ws 206/09

    Untersuchungshaft; Erstverbüßer

    Untersuchungshaft - jedenfalls in derselben Sache - nimmt der nachfolgenden Strafvollstreckung nach nahezu einheilliger Meinung nicht den Charakter der Erstverbüßung (vgl. OLG Braunschweig NStZ 1999, 532; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 186;OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 28 LS; OLG Zweibrücken StV 1998, 670; Fischer StGB 56. Aufl. § 57 Rdn. 24 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 27.02.2002 - 2 Ws 47/02 = BeckRS 2002, 30243162).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
  • LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08

    Anrechnung; Anschlussvollstreckung; Aussetzungsreife; Bewährung;

    Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.04.1998 - 1 Ws 173/98   

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https://dejure.org/1998,15577
OLG Schleswig, 28.04.1998 - 1 Ws 173/98 (https://dejure.org/1998,15577)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1 Ws 173/98 (https://dejure.org/1998,15577)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1 Ws 173/98 (https://dejure.org/1998,15577)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 670 (Ls.)
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