Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1996

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97   

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BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich selbstständige Handlungen - Zeitgleiches und wechselweises Angreifen der Opfer durch den Angeklagten - Durch Alkoholgenuss herbeigeführte erheblich verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 63, § 64, § 72

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Ausreichend ist auch, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17; Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 656/95

    Maßregel - Maßregelzweck - Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Die Maßregel des § 63 StGB darf aber gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht angeordnet werden, wenn deren Zweck durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erreicht werden kann, denn letztere ist die weniger beschwerende Maßnahme (BGH Beschluß vom 13. Mai 1992 - 5 StR 174/92 und vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 656/95 = NStZ-RR 1996, 162).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 26.05.1995 - 2 StR 239/95

    Tateinheit - Tateinheitliche Begehung - Räumlicher Zusammenhang - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    In diesen Fällen ist von Tateinheit auszugehen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544 = BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 2; BGH Beschluß vom 26. Mai 1995 - 2 StR 239/95; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 c vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    In diesen Fällen ist von Tateinheit auszugehen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544 = BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 2; BGH Beschluß vom 26. Mai 1995 - 2 StR 239/95; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 c vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90

    Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzungsakt - Tat - Zusammenhängende Aktionen

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 174/92

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Dementsprechend ist selbst chronischer Alkoholismus als Folge jahrelangen Alkoholmißbrauchs für sich allein nicht als hinreichender Grund für eine Unterbringung nach § 63 StGB anerkannt worden (BGH NStZ 1983, 429; 1985, 309; 1998, 406; BGH bei Holtz MDR 1986, 96 f; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83, 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Das gilt auch für die Maßregeln gemäß § 63 StGB und § 64 StGB (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 72 Rn. 3 und 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 72 Rn. 21).

    Da dies zum Wegfall der den Angeklagten im Verhältnis zu § 64 StGB stärker beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer aaO § 72 Rn. 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, aaO § 72 Rn. 21; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder aaO § 72 Rn. 4c) hätte führen können, ist der Angeklagte aber insoweit durch die unterbliebene Erörterung von § 64 StGB beschwert.

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Das ist zwar bei Handlungen, welche sich nacheinander gegen verschiedene Personen richten, in der Regel nicht der Fall (BGHSt 2, 246, 247; BGH NStZ 1984, 311; BGH StV 1994, 537, 538; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. Rdn. 14 vor § 52 m.w.N.); es kann aber je nach den Umständen des Einzelfalls namentlich dann gegeben sein, wenn Angriffe auf mehrere Opfer zeitgleich und wechselweise erfolgen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; Senatsbeschl. vom 25. Mai 1995 - 2 StR 239/95; v. 25. Juni 1997 - StV 1998, 72).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    b) Auch die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (zur gleichzeitigen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3) bedarf neuer Entscheidung.
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) kann neben der Anordnung von Sicherungsverwahrung (vgl. Fischer aaO § 72 Rdn. 2 a) oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH StV 1998, 72) in Betracht kommen.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Im Hinblick auf die festgestellte langjährige Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5) wird auch eine möglicherweise gebotene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zu erörtern sein (zum Verhältnis der beiden Unterbringungsanordnungen zueinander vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3; Tröndle aaO § 64 Rdn. 8 ff., § 72 Rdn. 3).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der neue Tatrichter wird, sofern der Angeklagte alkoholsüchtig ist, zunächst die Anordnung der den Angeklagten weniger beschwerenden Maßnahme nach § 64 StGB (vgl. BGH StV 1998, 72 m.N.) zu prüfen haben.
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang);

    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3204
BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 97
  • StV 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).

  • BGH, 25.08.1993 - 2 StR 425/93

    Zulässigkeit des Absehens von der Anordnung einer Maßregel trotz Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Mit dieser Erwägung hat das Landgericht auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung aus der Strafhaft abgestellt und nicht, wie es - auch mit Blick auf § 67 Abs. 1 StGB - geboten ist (vgl. BGHSt 25, 59), auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Soweit die Beschwerdeführerin die Erörterung weiterer Gesichtspunkte vermisst, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, verkennt sie, dass derartige Umstände bei der Anordnung der Maßregel außer Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel dürfen grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach Lage des Falles kann der Senat ausschließen, daß das Landgericht im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf mildere Strafen erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 6; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 255/97).
  • LG Augsburg, 19.05.2006 - 7 Ns 301 Js 124014/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: BtM-Besitz in nicht geringer Menge - Unterbringung in

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH StV 1998, 72 ).
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