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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,67
BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98 (https://dejure.org/1998,67)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1198
  • NStZ 1999, 181
  • NJ 1999, 271
  • StV 1999, 206
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Die für eine mögliche Verletzung des Beschleunigungsgebotes maßgeblichen Umstände kann sich der Tatrichter als gerichtskundige Tatsachen im Wege des Freibeweises verschaffen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 11).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Daher kann offenbleiben, ob hier ein solcher Verstoß allein mit der Sachrüge hätte gerügt werden können (vgl. BGHR- StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
    Er hat sodann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist, im Urteil Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BVerfG NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 7, 12).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).

    Sie behält - unbeschadet der insoweit zutreffenden dogmatischen Einordnung (zum Meinungsstreit s. Paeffgen StV 2007, 487, 490 Fn. 7) - ihre Relevanz aber gerade auch wegen der konkreten Belastungen, die für den Angeklagten mit dem gegen ihn geführten Verfahren verbunden sind und die sich generell um so stärker mildernd auswirken, je mehr Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem er von den gegen ihn laufenden Ermittlungen erfährt, und dem Verfahrensabschluss verstreicht; diese sind bei der Straffindung unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Verfahrensdauer durch eine rechtsstaatswidrige Verzögerung mitbedingt ist (vgl. BGH NJW 1999, 1198; NStZ 1988, 552; 1992, 229, 230; NStZ-RR 1998, 108).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Das Landgericht durfte die Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigen, ohne eine Verletzung des Gebots zügiger Verfahrensdurchführung durch die Justizbehörden im Urteil festgestellt zu haben (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1198).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2820
BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98 (https://dejure.org/1998,2820)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1998 - 4 StR 396/98 (https://dejure.org/1998,2820)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 4 StR 396/98 (https://dejure.org/1998,2820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren - Aufhebung eines Ausspruchs über eine Gesamtstrafe wegen Erhöhung von Einzelstrafen in einem Revisonsverfahren zulasten des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 148; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB-DDR § 148 Abs. 1; ; StGB-DDR § 63; ; StGB-DDR 64

  • rechtsportal.de

    StGB -DDR §§ 63, 64

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.01.1998 - 5 StR 609/97

    Anwendung des milderen Rechts der DDR

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98).
  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Bei der Bildung der Gesamtstrafe wird zudem zu beachten sein, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 14; § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11).
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95

    DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11).
  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 347/98

    Bestrafung von Taten nach dem Strafrecht der Bundesrepublik und dem milderen

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Auf seine Revision hob der Senat durch Beschluß vom 10. April 1997 - 4 StR 132/97 - das Urteil mit den Feststellungen wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück.
  • BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97

    Verbot der Schlechterstellung - Verhängen von höheren Einzelstrafen durch das

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • OLG Bamberg, 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14

    Strafverfahren: Verschlechterungsverbot bei einer Berufung des Angeklagten und

    Denn das Verbot der ' reformatio in peius' schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (st.Rspr.; vgl. neben BGH und BayObLG [jeweils a.a.O.] u.a. schon BGHSt 1, 252 ; 13, 41/42 ; BGH, Beschluss vom 01.10.1998 - 4 StR 396/98 sowie Meyer-Goßner /Schmitt StPO 57. Aufl. § 331 Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 504/03

    Verschlechterungsverbot (Geltung bei Einzelstrafen); Strafzumessung

    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGHSt 1, 252 f.; 13, 41, 42; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 10; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 331 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99

    Verbot der Schlechterstellung; reformatio in peius

    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5347
BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98 (https://dejure.org/1998,5347)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 StR 400/98 (https://dejure.org/1998,5347)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 StR 400/98 (https://dejure.org/1998,5347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98
    Das gilt auch, wenn nach rechtskräftigem Schuldspruch nur noch über den Strafausspruch verhandelt wird (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 fehlende Reue trotz Teilrechtskraft).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 532/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Unterlassene Hilfeleistung; Unglücksfall;

    Eine derartige strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerhaft (vgl. nur BGH StV 1999, 206); darauf beruht der Strafausspruch.
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem

    Eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die Anlaß zu strafschärfender Berücksichtigung hätte sein dürfen (vgl. BGH StV 1999, 657; 1999, 206; 1994, 125; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4), ist dadurch nicht belegt.
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