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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96   

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BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1091)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1997 - 5 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1091)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 153 StGB; § 26 StGB; § 263 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen Prozessbetrug und der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage (Tateinheit); Strafgrund der Anstiftung (Zurechnung)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei Prozessbetrug und Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage bei uneindlicher Bestätigung eines dazu von der Partei angestifteten Zeugen.

  • opinioiuris.de

    Prozessbetrug und Anstiftung zur Falschaussage

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 317
  • NJW 1998, 1001
  • MDR 1998, 614
  • NStZ 1998, 300
  • NStZ 1999, 306 (Ls.)
  • StV 1999, 24 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.08.1988 - 4 StR 346/88

    Konkurrenz zwischen der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und einem

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Das Oberlandesgericht sieht sich "an der Annahme von Tatmehrheit" gehindert durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nämlich den Beschluß vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88 - (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12) und das Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91 - (VRS 83, 185).

    Aus diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof die Konsequenz gezogen, daß in den Fällen der vorliegenden Art die vom Prozeßbetrüger im Rahmen seines Tatplans begangene Anstiftung eines Zeugen zur Falschaussage in Tateinheit zum Prozeßbetrug steht (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12; BGH VRS 83, 185, 187).

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).

    Auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen wird die vom Haupttäter begangene Tat dem Anstifter zugerechnet: Die Beendigung der Anstiftung ist auch an der Beendigung der Haupttat orientiert (vgl. BGHSt 22, 206, 208).

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Das Oberlandesgericht sieht sich "an der Annahme von Tatmehrheit" gehindert durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nämlich den Beschluß vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88 - (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12) und das Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91 - (VRS 83, 185).

    Aus diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof die Konsequenz gezogen, daß in den Fällen der vorliegenden Art die vom Prozeßbetrüger im Rahmen seines Tatplans begangene Anstiftung eines Zeugen zur Falschaussage in Tateinheit zum Prozeßbetrug steht (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12; BGH VRS 83, 185, 187).

  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).
  • RG, 11.02.1907 - I 826/06

    Kann in der Benennung von Zeugen für unwahre Parteibehauptungen ein

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
    Auch in Beweisantritt und Beweisführung - insbesondere durch Zeugenbeweis - kann eine Täuschung des Richters liegen (RGSt 40, 9).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungsund in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).

    Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge- Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).

  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Zwar vermögen - was das Landgericht nicht verkannt hat - ein einheitliches Motiv, eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine Tateinheit nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319 mwN).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungs- und in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).

    Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Die bloße Gleichzeitigkeit zweier Tatbegehungen reicht dazu nicht aus (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85).
  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Tateinheit liegt vor, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317 Rn. 10 mwN; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 UF 76/01

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen versuchten Prozessbetrugs

    Der Versuch des Prozeßbetrugs beginnt nach ganz herrschender Meinung, der der Senat folgt, bereits mit dem Einreichen bewußt unwahren Parteivorbringens bei Gericht (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 22; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194, 197; BayObLG NJW 1996, 406, 408; OLG Bamberg NStZ 1982, 247 m. Anm. Hilger aaO 248; Momsen NStZ 1999, 306, 307; vgl. auch BGHSt 43, 317, 319 sowie bereits BGHSt 24, 257, 260 f. zum Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls alten Rechts).
  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

  • BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12

    Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17

    Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 197/02

    Tateinheit zwischen Prozessbetrug und uneidlicher Falschaussage (dieselbe

  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18

    Konkurrenzen (Tateinheit; natürliche Handlungseinheit; einheitlicher

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

  • BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15

    Betrug (Verhältnis von Betrugstaten bei sich überschneidenden

  • BGH, 11.08.2000 - 3 StR 235/00

    Konkurrenzverhältnis zwischen Diebstahl und Besitz eines Springmessers

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 398/14

    Handlungseinheit und Handlungsmehrheit beim Betrug (Teilidentität der Handlungen)

  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 171/21

    Konkurrenzen (Täterschaft und Teilnahme; Beihilfe: Tateinheit, Tatmehrheit,

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 503/99

    Teilidentität der Ausführungshandlungen und Klammerwirkung bei Annahme von

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17

    Vorliegen von Tatmehrheit bei Tätigung von wahrheitswidrigen Aussagen über die

  • OLG Jena, 31.01.2008 - 1 Ss 5/08

    Vergewaltigung, Beweiswürdigung

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97   

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1.000.000 Tonnen Stahlschrott

§ 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug, Vorleistungspflicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten und vollendeten Betrugs und Urkundenfälschung - Vollendeter Betrug durch die - nicht erfüllte - Zusage der Sicherung eines Kredits durch eine Grundschuld - Betrug durch die Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 85
  • StV 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 852/83

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Betrugs - Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Dies wäre allenfalls dann anders, wenn der Angeklagte mit der Erteilung unwiderruflicher Akkreditive gerechnet hätte, welche die Bank zur Auszahlung der Akkreditivbeträge ohne Erfüllung weiterer Bedingungen verpflichtet hätten (vgl. BGH StV 1985, 189).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein unmittelbarer Vermögensschaden durch Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung, auch in der Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, und damit der Tatbestand des Betruges ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Täuschende vorleistungspflichtig ist oder wenn der Getäuschte auf einer Leistung Zug um Zug bestehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85).

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung ohne Erbringung einer eigenen Leistung erhalten (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 aaO).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).

    Da die rechtlich entscheidende Vermögensverfügung der Klägerin entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht bereits im Vertragsschluß, sondern erst in der Zahlung der 69.500 DM zu sehen ist, hätte der Beklagte nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er es bei Vertragsabschluß zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, daß die Klägerin abweichend von den vertraglichen Regelungen bereits vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ohne Erteilung einer Bankbürgschaft einen Teil des Kaufpreises erbringen wird (vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - aaO; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - aaO und vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 1 StR 169/91 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 584/95 - BGHR StGB 263 Abs. 1 Vermögensschaden 49) und hierdurch eine Vermögenseinbuße erleidet.

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Sein Tatplan erfasste gerade auch den Fall (vgl. BGH NStZ 1998, 85), dass der Subunternehmer - durch anfängliche Zahlungen in Sicherheit gewogen - dann immer weiter vorleistete und schließlich, weil der Bauherr von ihm unbemerkt bereits gezahlt hatte, seine Sicherheiten preisgab.
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04

    Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss,

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.).

    Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).

  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Jedoch kann die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB gehören, wenn solche Leistungen üblicher Weise nur gegen Entgelt erbracht werden (RGSt 68, 379, 380; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; BGH NStZ 1998, 85; vgl. auch Lackner und Cramer jeweils aaO).

    Stellt er seine Arbeitskraft ohne Aussicht auf vertragsgemäße Entlohnung zur Verfügung, so ist sein Vermögen um den Wert seiner Arbeitsleistung vermindert (vgl. auch BGH NStZ 1998, 85).

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
    Sein Tatplan erfasste gerade auch den Fall (vgl. BGH NStZ 1998, 85), dass der Subunternehmer - durch anfängliche Zahlungen in Sicherheit gewogen - dann immer weiter vorleistete und schließlich, weil der Bauherr von ihm unbemerkt bereits gezahlt hatte, seine Sicherheiten preisgab.
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Das ist beim Abschluss eines Kaufvertrages dann der Fall, wenn der Verkäufer einem nicht erfüllungsbereiten oder erfüllungsfähigen Vertragspartner gegenüber vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH NStZ 1998, 85).
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Der Abschluss eines Kaufvertrages erfüllt die Voraussetzungen eines (Eingehungs-) Betrugs oder versuchten Betrugs jedoch dann nicht, wenn der durch Täuschung zustande gekommene Vertrag nur zur Zug-um-Zug-Leistung verpflichtet (BGH NStZ 1998, 85; StV 1983, 330; StV 2002, 133) oder der Getäuschte - wie hier - auf Vorleistung des Täuschenden bestehen kann und dadurch gesichert ist (LK-Tiedemann, 11. Aufl., StGB, § 263, Rn.175).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 340/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Hamm, 18.02.2020 - 19 U 871/19
  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 19 U 161/19
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
  • OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08

    Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu

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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1998 - 1 StR 5/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12235
BGH, 17.02.1998 - 1 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,12235)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1998 - 1 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,12235)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 1 StR 5/98 (https://dejure.org/1998,12235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorspiegelungen des Angeklagten über die Zahlungsfähigkeit im Rahmen des Betrugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 39/93

    Erfordernis von Ausführungen über die Kenntnis des Lieferanten von der

    Auszug aus BGH, 17.02.1998 - 1 StR 5/98
    Denn wenn trotz offener Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt werden, bedarf es im Hinblick auf die Frage, ob auch die späteren Lieferungen noch auf der Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen zu der Frage, ob der Lieferant Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangte und weshalb er sich gleichwohl zu weiteren Lieferungen bereit fand (BGH NStZ 1993, 440; st. Rspr.).
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