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   OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98   

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OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98 (https://dejure.org/1998,2473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1998 - 2 Ws 376/98 (https://dejure.org/1998,2473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 13 KLs 35 Js 215/95
  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 16
  • StV 1999, 240
  • Rpfleger 1998, 535
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98
    Diese Frage wird zwar von der herrschenden Ansicht (vgl. u.a. BVerfG NJW 1959, 871; NJW 1967, 99; siehe im übrigen die weiteren Nachweise bei vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.) verneint, die dagegen vorgebrachten Argumente (vgl. insbesondere Herzog, a.a.O., Rudolphi, a.a.O.) dürften nach Auffassung des Senats jedoch, da sie in den Kernbereich der durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährten verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters eingreifen, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sein.

    Denn auch diejenigen Stimmen, die einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verneinen, stellen ihre Auffassung unter die Bedingung, daß die Auswahl der Staatsanwaltschaft nicht auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruhen darf (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 3. Aufl., § 7 StPO Rn. 2 mit Hinweis auf BVerfG NJW 1967, 99, 100; ähnlich auch Paulus in KMR, § 7 StPO Rn. 14).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98
    Diese Frage wird zwar von der herrschenden Ansicht (vgl. u.a. BVerfG NJW 1959, 871; NJW 1967, 99; siehe im übrigen die weiteren Nachweise bei vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.) verneint, die dagegen vorgebrachten Argumente (vgl. insbesondere Herzog, a.a.O., Rudolphi, a.a.O.) dürften nach Auffassung des Senats jedoch, da sie in den Kernbereich der durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährten verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters eingreifen, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sein.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Nach Ansicht der Kammer ist bei der Prüfung der Frage, ob die Staatsanwaltschaft ihr Auswahlermessen zutreffend ausgeübt hat, ein strenger Maßstab anzulegen (so auch OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16, 17).

    Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391; BGHSt 21, 247; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Vor § 7 Rn. 10).

    Eine Grenze findet die Auswahlmöglichkeit der Staatsanwaltschaft erst bei einer willkürlichen Bestimmung der örtliche Zuständigkeit (vgl. BVerfG Beschluss vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1198/91 - OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16).

  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen

    Mit Blick auf diese Maßstäbe darf die Auswahl der Staatsanwaltschaft - schon zur Sicherung elementarer verfassungsrechtlicher Grundsätze wie dem Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und dem aus Art. 3 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Willkürverbot - nicht auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Wertungen gänzlich entfernenden Erwägungen beruhen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16 zu §§ 7 ff. StPO; Karlsruher-Kommentar-Scheuten, aaO., Rn. 3).
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

    Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17; Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).

    Das OLG Hamm will einen Vorrang der Tatortzuständigkeit aus der Reihenfolge der Bestimmungen in der StPO systematisch herleiten (NStZ-RR 1999, 16, 17).

    Eine Grenze findet das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft erst bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Die einfache Beschwerde gegen den Beschluss vom 16.12.2013, mit dem sich die Kammer für örtlich unzuständig erklärt und - der herrschenden Meinung folgend (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16; Scheuten, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 16 Rn 4 - jew. mwN, auch zur Gegenmeinung) - aus diesem Grunde über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden hat, ist zulässig (Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 16 Rn 4 mzwN; Senat, Beschl. v. 10.11.2005 - 3 Ws 910/05) und auch in der Sache begründet.

    Eine Grenze findet die Auswahlmöglichkeit vielmehr erst bei einer willkürlichen, d.h. einer unsachlichen, unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbaren, auf Erwägungen, die sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernen, beruhenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft (BGHSt 9, 367, 369; s. auch BVerfGE 20, 336, 346; OLG Brandenburg; OLG Jena - jeweils aaO; enger offenbar OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16).

  • BGH, 13.03.2018 - 2 ARs 69/18

    Rückgabe der Sache an das Amtsgericht - Strafrichter - Tiergarten

    Das Amtsgericht Tiergarten hat sich daher durch Beschluss für unzuständig zu erklären, um der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Anklage vor einem anderen - zuständigen - Gericht einzuräumen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1998 - 2 Ws 376/98 -, NStZ-RR 1999, 16 ff. und Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. August 2012 - 1 Ws 132/12 -, NJW-Spezial 2013, 57 f.).'.
  • BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98

    Begründung des Gerichtsstandes nach § 9 StPO (Haftbefehl); Begehungsort (Ruhen

    Seine Neugestaltung durch das 3. StrÄndG beruht darauf, daß sowohl unnötige Kosten, wie auch ein unnötiger Zeitaufwand bei der Durchführung von Strafverfahren vermieden werden sollten (vgl. BT-Drucks. 1/3713 S. 46; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17).
  • LG Hanau, 16.12.2013 - 5 KLs 4424 Js 11790/12

    Örtliche Zuständigkeit in Strafsachen: Nachprüfung einer Ermessensentscheidung

    Das ausgewählte Gericht ist grundsätzlich an die Entscheidung gebunden, kann sie jedoch auf Ermessensmissbrauch hin überprüfen, Ist die Entscheidung ermessensfehlerhaft, kann sich das Gericht für örtlich unzuständig erklären (OLG Hamm, Beschluss vorn 10.09.1998 Az 2 Ws 376/98; Beck'scher Online-Kommentar StPO-Bach/er, § 13 Rn 2; HK-StPO- Zäher, 4, A., § 7 Rn 6; Löwe-Rosenberg-Erb, StPO 26. A., vor § 7 Rn 24 f., Meyer-Goßner, StPO 56. A., vor § 7 Rn 10; SK-StPO-Rudolphi, § 16-Rn 3 ff. jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2015 - 4 W 338/15

    Strafverfahren: Begründung des Gerichtsstands des Ergreifungsorts; Dauer der

    Nur ein offenkundiger Ermessensmissbrauch, der die Wahl der Staatsanwaltschaft so weit von sachlichen Erwägungen entfernt erscheinen lässt, dass das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt ist, hat das Gericht nicht mehr hinzunehmen (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 13 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 VAs 3/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Für einen grundsätzlich diesem Rechtsweg subsidiären (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) Antrag nach den §§ 23 ff. EGGVG ist kein Raum (OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 7 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15

    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts

    (vgl. BGH Beschl. vom 27. Juni 1997 - 3 StB 8/97, BGHSt 43, 122, 124 f.; OLG Karlsruhe Beschl. vom 26. Februar 1998 - 1 Ws 51/98, NStZ-RR 1998, 348 f.; OLG Hamm Beschl. vom 10. September 1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 16 f.; OLG Düsseldorf Beschl. vom 7. Juli 1983 - 1 Ws 560/83, MDR 1984, 73).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08

    Antrag auf gerichtliche Vernehmung: Ermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich

  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 318/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

  • AG Kassel, 27.04.2020 - 230 Ls 1624 Js 34999/19
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 319/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

  • LG Kaiserslautern, 24.05.2006 - 8 Qs 12/06

    Jugendstrafverfahren: Überprüfbarkeit des Ermessens der Staatsanwaltschaft bei

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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99, 2 AR 199/98   

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https://dejure.org/1999,4524
BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99, 2 AR 199/98 (https://dejure.org/1999,4524)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - 2 ARs 51/99, 2 AR 199/98 (https://dejure.org/1999,4524)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 2 ARs 51/99, 2 AR 199/98 (https://dejure.org/1999,4524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
    Daß der bosnische Anzeigeerstatter in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, genügt nicht (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    Kein ausreichender Inlandsbezug wurde dagegen im inländischen Aufenthalt des Tatopfers oder Anzeigeerstatters gesehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 ARs 51/99 und vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236).
  • Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06

    Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere wegen Kriegsverbrechen und Folter

    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98

    Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip

    2 ARs 51/99 2 AR 199/98.
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