Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 08.10.1998 - 285a Cs 875/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6693
AG Berlin-Tiergarten, 08.10.1998 - 285a Cs 875/97 (https://dejure.org/1998,6693)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 08.10.1998 - 285a Cs 875/97 (https://dejure.org/1998,6693)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 285a Cs 875/97 (https://dejure.org/1998,6693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • StV 1999, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Dementsprechend wird in denjenigen Teilen der Rechtsprechung und Literatur, die schon vor dem in Rede stehenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten haben, daß es für die Frage der Strafbarkeit allein auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung, nicht aber auf die tatsächliche Erteilung der Duldung ankomme, stets betont, daß eine Straftat nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG weiterhin in Betracht komme, wenn der Ausländer untergetaucht oder geflohen sei (AG Tiergarten StV 1999, 260, 261; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57 m. w. N. zur Rechtsprechung; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 417; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

    bis zum 2.3.2000 Gelegenheit gehabt habe, gegen ihn Abschiebehaft zu erwirken, andernfalls ihm habe eine Duldung erteilen müssen, greifen der Ermittlungrichter und die Kammer ersichtlich die vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten (StV 1999, 260) sowie vom Amtsgericht Frankfurt am Main z.B. im Urteil vom 29.5.2000 - Az.: 932 Ds 1038 - 2.Js 39108.5/99 - vertretene Auffassung auf, für die Strafbarkeit eines Ausländers gem. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG sei bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit nicht darauf abzustellen, ob der paßlose Ausländer im Besitz einer Duldung ist, sondern die Strafbarkeit entfalle auch, wenn dem Ausländer materiell ­ auf seinen Antrag oder von Amts wegen ­ eine Duldung zu erteilen gewesen wäre, dies aber infolge rechtswidrigen Verwaltungshandelns der Ausländerbehörde unterblieben sei (so das Amtsgericht Frankfurt am Main a.a.0. Urteilsgründe S. 4); im Ergebnis liege daher nur dann eine Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AusIG vor, wenn sich der Ausländer durch Untertauchen oder Flucht der Abschiebung entziehe (AG Berlin-Ti6rgarten a.a.0. S. 80; AG Frankfurt am Main a.a.0.).
  • OLG Hamburg, 06.02.2004 - II-112/03

    Keine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, wenn der

    Damit übereinstimmend nehmen Teile des Schrifttums und der Praxis, die auf das Fehlen eines Duldungsanspruches abstellen, bei nicht erteilter Duldung eine Strafbarkeit für diejenigen Fälle an, in denen der Ausländer oder dessen Aufenthalt der Ausländerbehörde unbekannt sind (vgl. nur Mosbacher, a.a.O.; siehe auch AG Tiergarten in StV 1999, 260, 261).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht