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   OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98   

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https://dejure.org/1999,10565
OLG Hamburg, 20.01.1999 - 1 VAs 3/98 (https://dejure.org/1999,10565)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.1999 - 1 VAs 3/98 (https://dejure.org/1999,10565)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 1 VAs 3/98 (https://dejure.org/1999,10565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachträgliche Überprüfung des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchung

Papierfundstellen

  • StV 1999, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Zwar wäre es ebenso vertretbar, mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) von einer Überholung, namentlich durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen (vgl. BGHSt 44, 171).

    Die dort genannten Gründe gelten im wesentlichen auch - wie das Oberlandesgericht Stuttgart und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (StV 1999, 301) zu Recht annehmen - für die vorliegende Fallgestaltung.

  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    aa) Der Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen ist daher bereits für bestimmte Akte der Rechtsprechung anerkannt: Schon im Blick auf § 31 BVerfGG entfällt etwa die Vorlegungspflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat (BGH NJW 1977, 686; OLG Hamm NJW 1976, 762, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 121 GVG Rdn. 6), nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGHSt 44, 171, 173; BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 = NJW 1999, 3499, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. OLG Hamburg StV 1999, 301, 302).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Hierbei kann es keinen Unterschied machen, ob es um eine die gerichtliche Bestätigung einer noch fortdauernden Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft oder die an ihre Stelle tretende Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit geht (in diesem Sinne KG, Beschl. v. 30.4.2001 - 3 VAs 6/01 und v. 4.3.1999 - 4 VAs 42/97- jew. zit. nach Juris; s. auch OLG Hamburg, StV 1999, 301 und Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 105 Rn 106).
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 16b DA 10.2124

    Disziplinarrecht; Aufhebung der Beschlagnahme beweglicher Sachen und Datenträger;

    Ebenso kann die Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht nach § 23 ff. EGGVG begründet werden, da vorrangig der Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gegeben ist (vgl. OLG Hamburg vom 20.1.1999 1 VAs 3/98 ; BGH vom 7.12.1998 5 AR (VS) 2/98 ; OLG Frankfurt vom 2.12.2005 NSTZ-RR 2006, 44).
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