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   OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98 (StrVollz)   

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OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98 (StrVollz) (https://dejure.org/1998,5215)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.1998 - 1 Ws 200/98 (StrVollz) (https://dejure.org/1998,5215)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 1998 - 1 Ws 200/98 (StrVollz) (https://dejure.org/1998,5215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 216
  • NStZ 1999, 429 (Ls.)
  • StV 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Braunschweig, 15.04.1983 - 50 StVK 555/82
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
    Gedacht ist dabei an vorübergehende Notlagen, wie plötzlich durch notwendig gewordene Schließung einer anderen Anstalt entstandene Überbelegung, Ausfall der Heizung in einem Teil der Anstalt (vgl. Böhm a.a.0. § 18 Rdnr. 8), nicht aber eine allgemeine chronische Überbelegung, bei der im Hinblick auf die fehlende zeitliche Eingrenzung der Ausnahmecharakter der Doppelbelegung nicht mehr gewahrt wäre (vgl. LG Braunschweig, NStZ 1984, 286 ).
  • OLG Celle, 26.06.1986 - 3 Ws 170/86
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
    § 18 StVollzG verleiht ihm daher grundsätzlich einen Anspruch auf Einzelunterbringung (Päcic/Feest in AK StVollzG , 3. Aufl., § 18 Rdnr. 1; Böhm in Schwindt/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 18 Rdnr. 1; Senatsbeschluss vom 26. Juni 1986 - 3 Ws 170/86 [StrVollz]).
  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Zu verweisen ist hier nur auf das Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 1967 (NJW 1967, 2024) sowie auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540), ebenso OLG Celle (NStZ 1999, 216), wenngleich in jener Entscheidung Art. 1 GG nicht ausdrücklich erwähnt ist.

    Beispielhaft sei auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt (StV 1986, 27; StV 1988, 540) und des OLG Celle (NStZ 1999, 216) verwiesen.

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Eine länger dauernde Mehrfachunterbringung gegen den Willen des Strafgefangenen kann sich - trotz der gebotenen Zurückhaltung gegenüber unmittelbaren Folgerungen aus Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.) - als ein die Menschenwürde des Gefangenen tangierender Verlust der Intim- und Privatsphäre darstellen (vgl. Kretschmer NStZ 2005, 251, 254; Theile StV 2002, 670, 671; Ullenbruch NStZ 1999, 429, 430; Oberheim, Gefängnisüberfüllung (1984) S. 51).
  • LG Kleve, 26.08.2005 - 182 Vollz 2/05

    Überbelegung, Mehrfachbelegung von Hafträumen

    Eine Belegung von Schlafräumen mit 3 Personen mag im Maßregelvollzug auch über längere Zeit hinweg zulässig sein (so Prütting, MRVG NRW, 2004, § 2 Rn. 8; vgl. aber § 18 StVollzG mit der Einschränkung für Altbauten gem. § 201 StVollzG und OLG Celle NStZ 1999, 216); hierfür könnte sprechen, dass beispielsweise auch Wehrpflichtigen das Übernachten in Gemeinschaftsräumen abverlangt wird.

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Untergebrachten, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 329; OLG Celle NStZ 1999, 216; Münchener Kommentar zum StGB, 2005, § 64 Rn. 60).

    Dieser wird zukünftig mit maximal 6 Monaten zu bemessen sein (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; Kretschmer NStZ 2005, 254); im Hinblick auf die im hiesigen Bezirk bislang noch nicht gerichtlich festgelegte Toleranzgrenze ist hier ein Abwarten bis Ende diesen Jahres angebracht.

  • LG Hannover, 15.07.2003 - 17 O 338/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

    Auch die Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Gefangenen, mit denen das beklagte Land im Hinblick auf die Anzahl der Strafgefangenen und die nur beschränkte Anzahl vorhandener Haftplätze derzeit zu tun haben, berechtigen nicht dazu, die den Gefangenen zustehenden Rechte einzuschränken (OLG Celle, NStZ 1999, 216 [OLG Celle 05.11.1998 - 1 Ws 200/98] ).
  • LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04

    Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

    Denn bereits der Beschluss des OLG Celle vom 05.11.1998 hatte in der Fachöffentlichkeit Aufsehen erregt (vgl. Ullenbruch NStZ 1999, 429 m.w.N.; ferner Lesting, StV 2003, 570).
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Die Rückzugsräume dienen damit letztlich auch dem Vollzugsziel (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; Böhm/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 18 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 11 U 11/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Im Übrigen war schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich im Jahre 2002, anerkannt, dass eine derartige Unterbringung vor dem Hintergrund des § 18 StVollzG unzulässig war (vgl. OLG Celle, NStZ 1999, 216; vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 2700).
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 15/13

    Justizvollzugskrankenhaus muss Gefangenen keine Einzelunterbringung bieten

    Gedacht ist hierbei an vorübergehende Notlagen, nicht aber eine zu kleine Dimensionierung der Strafvollzugseinrichtung, die immer wieder Mehrfachbelegungen erwarten lässt und in Kauf nimmt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 05.011.1998 - 1 Ws 200/98 (StrVollz) - juris).
  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 11 U 156/10

    Schadensersatz aus Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Im Übrigen war schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich im Jahre 2002, anerkannt, dass eine derartige Unterbringung vor dem Hintergrund des § 18 StVollzG unzulässig war (vgl. OLG Celle, NStZ 1999, 216; vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 2700).
  • KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02

    Unterbringung eines Verurteilten; Strafantritt im offenen Vollzug; Anspruch auf

    Eine gemeinschaftliche Unterbringung wäre rechtswidrig (vgl. OLG Celle NStZ 1999, 216; KG NStZ-RR 1998, 191).
  • LG Arnsberg, 08.01.2019 - 2 StVK 503/18
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 606/98   

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https://dejure.org/1999,9129
OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 606/98 (https://dejure.org/1999,9129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.1999 - 2 Ws 606/98 (https://dejure.org/1999,9129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 2 Ws 606/98 (https://dejure.org/1999,9129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 1 Ws 33/84
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 606/98
    Der Senat vermag der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, die Beschwerde sei mangels Beschwer - die Vollstreckung der Erzwingungshaft führe zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzugs der Untersuchungshaft (so auch OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 236 für den Fall der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe) - nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.2.1999 (StV 1999, 332), die eine Beschwerde gegen die Anordnung der Unterbrechung der Untersuchungshaft für zulässig erachtet, betrifft den Fall der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Verbüßung von Erzwingungshaft zur Zahlung einer Geldbuße in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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