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   BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97   

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https://dejure.org/1997,1773
BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei fehlender Belehrung über das Recht auf Zuziehung eines Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136, § 137; StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 607
  • NStZ 1997, 609
  • NStZ 1998, 474 (Ls.)
  • StV 1999, 354
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
    Ein Verwertungsverbot wurde bejaht, wenn der Vernehmung des Beschuldigten nicht der Hinweis vorausgegangen ist, daß es ihm freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 38, 214 ff. m.Anm. Fezer JR 1992, 385 ff.; Kiehl NJW 1993, 501 ff.; Bohlander NStZ 1992, 504 ff.; Ransiek StV 1994, 343 f.; vgl. auch BGHSt 39, 349 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 2/97), wenn ihm vor seiner ersten Vernehmung die von ihm gewünschte Befragung seines gewählten Verteidigers verwehrt worden ist (BGHSt 38, 372 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] m.Anm. Rieß JR 1993, 334 ff.; Roxin JZ 1993, 426 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]) oder nicht ernsthafte Bemühungen unternommen worden sind, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontaktes zu seinem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (BGHSt 42, 15 ff. m.Anm. Beulke NStZ 1996, 257 ff.; Müller StV 1996, 358 ff.; Roxin JZ 1997, 343 ff.; einschränkend: BGHSt 42, 170 ff. m.Anm. Ventzke StV 1996, 524 ff.; BGH NStZ 1997, 251 [BGH 07.01.1997 - 1 StR 666/96]).

    Ob die Belehrung über das Recht, einen Verteidiger zuziehen zu können, selbst nach erteiltem Hinweis auf die umfassende Schweigebefugnis, von besonderer Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Beschuldigten ist und die Aufgabe hat, die Grundlagen seiner verfahrensrechtlichen Stellung im Strafverfahren zu sichern - mit der Folge, daß ein Verstoß ein Verwertungsverbot nach sich ziehen kann (BGHSt 38, 374 [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]; 38, 219 ff. [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91]) -, kann hier offen bleiben.

    Bleibt offen, ob der Hinweis gegeben worden ist, darf der Inhalt der Vernehmung verwertet werden (BGHSt 38, 224 [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91]; Bauer wistra 1993, 99 ff.; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. Rdn. 20 zu § 136 StPO; Bohlander NStZ 1992, 505; 506; Roxin JZ 1992, 923 [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91]; Hauf MDR 1993, 195 ff.).

    Der Senat darf deshalb nicht von einem Verfahrensverstoß ausgehen (BGHSt 38, 224 [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91]), so daß die Rüge - ihre Zulässigkeit unterstellt - unbegründet ist.

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
    Ob ein Verstoß gegen diese Belehrungsverpflichtung ein Verwertungsverbot für Angaben des Beschuldigten (Angeklagten) nach sich zieht (vgl. z.B. einerseits: Rogall in SK StPO Rdn. 55 zu § 136 StPO; Achenbach AK-StPO Rdn. 31 zu § 163 a StPO; Roxin JZ 1993, 426, 427 [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]; Strate/Ventzke StV 1986, 30 f; andererseits: Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. Rdn. 53 zu § 136 StPO) hat der Bundesgerichtshof bisher nicht ausdrücklich entschieden.

    Ein Verwertungsverbot wurde bejaht, wenn der Vernehmung des Beschuldigten nicht der Hinweis vorausgegangen ist, daß es ihm freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 38, 214 ff. m.Anm. Fezer JR 1992, 385 ff.; Kiehl NJW 1993, 501 ff.; Bohlander NStZ 1992, 504 ff.; Ransiek StV 1994, 343 f.; vgl. auch BGHSt 39, 349 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 2/97), wenn ihm vor seiner ersten Vernehmung die von ihm gewünschte Befragung seines gewählten Verteidigers verwehrt worden ist (BGHSt 38, 372 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] m.Anm. Rieß JR 1993, 334 ff.; Roxin JZ 1993, 426 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]) oder nicht ernsthafte Bemühungen unternommen worden sind, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontaktes zu seinem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (BGHSt 42, 15 ff. m.Anm. Beulke NStZ 1996, 257 ff.; Müller StV 1996, 358 ff.; Roxin JZ 1997, 343 ff.; einschränkend: BGHSt 42, 170 ff. m.Anm. Ventzke StV 1996, 524 ff.; BGH NStZ 1997, 251 [BGH 07.01.1997 - 1 StR 666/96]).

    Ob die Belehrung über das Recht, einen Verteidiger zuziehen zu können, selbst nach erteiltem Hinweis auf die umfassende Schweigebefugnis, von besonderer Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Beschuldigten ist und die Aufgabe hat, die Grundlagen seiner verfahrensrechtlichen Stellung im Strafverfahren zu sichern - mit der Folge, daß ein Verstoß ein Verwertungsverbot nach sich ziehen kann (BGHSt 38, 374 [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]; 38, 219 ff. [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91]) -, kann hier offen bleiben.

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urteil vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Der Senat ist der Auffassung, daß die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gegenüber dem Hinweis auf das Schweigerecht des Beschuldigten kein geringeres Gewicht hat (offengelassen vom 2. Strafsenat in BGH NStZ 1997, 609); beide Rechte des Beschuldigten hängen eng zusammen und sichern im System der Rechte zum Schutz des Beschuldigten seine verfahrensmäßige Stellung in ihren Grundlagen; sie verdeutlichen ihm als Hinweise seine prozessualen Möglichkeiten (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Bleibt offen, ob eine gesetzlich vorgesehene Belehrung erfolgt ist, kann der Inhalt der Vernehmung verwertet werden (vgl. BGHSt 38, 214, 224; BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97 - NStZ 1997, 609).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    c) Letztlich kann dies aber auf sich beruhen, da der Senat das tatsächliche Vorbringen der Revision, hinsichtlich der unterbliebenen Belehrung ebenso wie hinsichtlich der verwehrten Kontaktaufnahme, nicht für bewiesen hält (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, StV 1999, 354).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Ein Verwertungsverbot scheidet dabei bereits dann aus, wenn sich hinreichend verlässliche Anhaltspunkte für eine Belehrung ergeben; der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht (zum Ganzen vgl. BGH StV 2007, 65 f.; NStZ 1997, 609, 610; NJW 1992, 1463, 1465; KK-StPO 6. Aufl. § 163a Rn. 38; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess 7. Aufl. Rn. 484).
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06

    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht

    Anders als in den Fällen in BGHSt 38, 214, 224 und BGH NStZ 1997, 609, in denen es jedenfalls Hinweise für eine erfolgte Belehrung gab, die sich nicht näher aufklären ließen, gibt es hier aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten keine Anhaltspunkte für eine Belehrung.
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Dies gilt aber nur insoweit, als es um die Verbindlichkeit der in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache geht, hindert indes nicht die (freibeweisliche) Feststellung eines rechtlich unzulässigen Geschehens, gleichgültig, ob es sich in oder außerhalb der Hauptverhandlung ereignet hat (vgl. BGH NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Andernfalls bestünde die Gefahr, daß die Schöffen insbesondere in komplizierten Verfahren gegenüber den Berufsrichtern benachteiligt und zu bloßen Statisten werden (vgl. zu dieser "modernen" Auffassung Dehn, NStZ 1997, 607, 608; Schreiber in: Festschrift für Welzel, S. 941, 953).
  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

    Wie einem richterlichen Vernehmungsprotokoll im Ermittlungsverfahren kommt erst recht dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll nicht die Beweiskraft des § 274 StPO zu (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610; zum richterlichen Vernehmungsprotokoll vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1976 - 1 StR 863/75, BGHSt 26, 281, 282 ff.; vom 12. Mai 1992 - 1 StR 29/92, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 14; Beschluss vom 18. Januar 1995 - 3 StR 580/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 17).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2016 - 1 OWi 1 SsBs 37/16

    Bußgeldverfahren - Verwertungsverbots bzgl. Einlassung eines Betroffenen

    Ob der Polizeibeamte die Belehrung erteilt hat, muss das Rechtsbeschwerdegericht - wie auch der Bußgeldrichter - im Freibeweisverfahren klären (zur Revision: BGH NStZ 1997, 609, 610).
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