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   BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98   

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BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98 (https://dejure.org/1998,3035)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 4 StR 324/98 (https://dejure.org/1998,3035)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98 (https://dejure.org/1998,3035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 29
  • StV 1999, 370
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 43/55
    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98
    Umgekehrt sind, je geringer und schwächer die Befugnisse des Verantwortlichen gegenüber dem Gefangenen sind, je weniger deren Beziehungen durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt sind, um so eher Fälle denkbar, in denen die Stellung des Täters für die Mitwirkung des Gefangenen an den sexuellen Handlungen ohne Bedeutung ist oder in ihrer Bedeutung in den Hintergrund tritt, mit der Folge, daß die Annahme eines Mißbrauchs dieser Stellung ausscheidet oder jedenfalls näherer Begründung bedarf (vgl. auch BGHSt 8, 24, 26 f.).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 (zu § 174a StGB)).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    b) Auf dieser Grundlage fehlt es an einem Missbrauch im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB (lediglich) dann, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 (zu § 174 StGB); Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 f.; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (beide zu § 174a StGB)).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der den jeweiligen Einzelfall kennzeichnenden Umstände festzustellen (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe aaO; Bungart aaO S. 221 f.; zu § 174a StGB ferner BGH, Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349).

  • OLG Jena, 08.04.2020 - 1 Ws 109/20

    Begriff des Missbrauchs der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit im Sinne

    Ob sexuelle Handlungen von dem Täter unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit vorgenommen werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei im allgemeinen folgendes gilt: Je ausgeprägter das Abhängigkeitsverhältnis des Betroffenen von dem Amtsträger aufgrund der diesem obliegenden Aufgaben ist, je mehr Befugnisse und Weisungsrechte diesem gegenüber dem Betroffen zustehen, um so weniger bedarf es in der Regel des Nachweises besonderer Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Täter seine Stellung missbraucht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.1998, Az. 4 StR 324/98, bei beck-online).
  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die Regelung des § 305 StPO nicht lediglich auf Entscheidungen erkennender Gerichte im Erkenntnisverfahren, sondern auch auf Entscheidungen im Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren angewandt wird (siehe KG Berlin, Beschluss vom 29.03.2001 - 5 Ws 145/01 Vollz, juris Rn. 6, NStZ 2001, 448; Beschluss vom 28.01.2016 - 2 Ws 26/16, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999 - 1 Ws 499/99, juris Rn. 6 f., NStZ 1999, 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2002 - 3 Ws 367-368/02, juris Rn. 2, NStZ-RR 2002, 189; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1986 - 3 Ws 425/86, juris (Ls.), NStZ 1987, 93; OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2015 - III-2 Ws 366/15, juris Rn. 5, StraFo 2015, 393; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.07.2012 - 1 Ws 324/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2013, 29; BeckOK-Cirener, 31. Ed., § 305 StPO Rn. 2; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 305 StPO Rn. 7; so auch die st. Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 30.08.2017 - 1 Ws 102/17; Beschluss vom 06.12.2017 - 1 Ws 135/17; Beschluss vom 12.10.2018 - 1 Ws 96/18).
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Gefangene B. der Angeklagten im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB (in der zur Tatzeit geltenden alten Fassung) zur Betreuung anvertraut war (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 29), wie es das Landgericht angenommen hat.

    Bei dieser Würdigung kommt den Eigenarten des konkreten Abhängigkeitsverhältnisses regelmäßig eine gewichtige Bedeutung zu (vgl. näher BGH NStZ 1999, 29).

  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22

    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen;

    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 [zu § 174a StGB]).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2009 - 3 Ss 113/08

    Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Sexueller

    (vgl. BGH NStZ 1999, 29 mit ähnlicher Argumentation zu § 174a StGB ).
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen,

    Ein Missbrauch der Amtsstellung ist dann nur in seltenen Ausnahmefällen zu verneinen (BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 4 StR 324/98 -, juris Rn. 7), wie etwa bei einer echten Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6/7), wie er dem Senatsurteil vom 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris, zugrunde lag.
  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 156/00

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Bindungswirkung des § 358 Abs. 1 StPO im

    Ihre Angriffe gelten letztlich der Auslegung des § 174a StGB im Senatsbeschluß vom 29. September 1998 (NStZ 1999, 29 = StV 1999, 370), auf den Bezug genommen wird.
  • OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10

    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA;

    Das Tatbestandsmerkmal "anvertraut" setzt ein Über-Unterordnungsverhältnis voraus (BGH StV 1999, 370).
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