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   OLG Celle, 13.10.1998 - 2 Ws 257/98   

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OLG Celle, 13.10.1998 - 2 Ws 257/98 (https://dejure.org/1998,6021)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.1998 - 2 Ws 257/98 (https://dejure.org/1998,6021)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 2 Ws 257/98 (https://dejure.org/1998,6021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 159
  • StV 1999, 384
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 2 durch Entscheidung nach StGB § 67c Abs 1 über

    a) Die Auffassung, nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO sei für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger zur Entscheidungsfindung nur zwingend hinzuzuziehen, wenn das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht ziehe, entspricht der überwiegenden Meinung zu den Voraussetzungen der Einholung eines Prognosegutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO bei Reststrafenaussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 279; OLG Celle, NStZ-RR 1999, S. 179; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 454 Rn. 37; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 454 Rn. 12a) und einer verbreiteten Ansicht bei Entscheidungen über die Aussetzung von freiheitsentziehenden Maßregeln (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, S. 246 ff.; Thür. OLG, StV 2001, S. 26 f.; KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 - ; Stöckel, in: KMR, StPO, § 463 Rn. 11, 12; a. A. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496; OLG Celle, NStZ 1999, S. 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67c Rn. 4; Krehl, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 463 Rn. 4; möglicherweise auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67c Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

    Eine eigene Entscheidung des Senats (§ 309 Abs. 2 StPO) scheidet wegen der umfassenden Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer und des im Verfahren grundsätzlich und regelmäßig mündlich anzuhörenden (§ 454 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 StPO) Sachverständigen aus (Senat StV 1999, 384; NStZ 2011, 92; OLG Dresden a.a.O.; OLG Celle StraFo 2008, 216; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 153; Meyer-Goßner a.a. O. § 454 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.11.2004 - 3 Ws 585/04

    Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Aussetzung der

    Der Einholung eines Gutachtens bedarf es zwar nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung dann nicht, wenn nach §§ 463 III S. 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht zieht (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, 246 ff.; OLG Jena, StV 2001, 26 f.; KG, Beschl. v. 2.3.2000 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 Juris; Stöckel, in: KMRStPO, § 463 Rn 11, 12; a.A. OLG Koblenz, StV 1999, 496; OLG Celle, NStZ 1999, 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67 c Rn 4; Krehl, in: HKStPO, 3. Aufl., § 463 Rn 4; auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 c Rn 5).
  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Ist wie hier zur weiteren Sachaufklärung ein Sachverständigengutachten einzuholen, kann der Senat ausnahmsweise die Sache an die Strafvollstreckungskammer als Ausgangsgericht zurückverweisen, weil nach Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens gem. §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 S. 3 StPO der Sachverständige mündlich anzuhören ist, wobei der Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 13.10.1998, 2 Ws 257/98, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.03.1999, 2 Ws 19/99, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.02.2003, Ws 201/03, Rn. 12; KG Berlin, Beschl. v. 21.02.2017, 5 Ws 44/17 - 161 AR 41/17, Rn 15; Beschl. v. 28.04.2017, 2 Ws 18/17 - 121 AR 85/17, Rn. 32; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 03.06.2003 - 2 BvR 442/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung, die Maßregel der Unterbringung

    Ob im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Anhörung des Sachverständigen stets geboten ist, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496 f.; OLG Celle, StV 1999, S. 384 f.; Thür OLG, StV 2001, S. 26 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03

    Beschwerdeverfahren gegen eine Ablehnung der Strafrestaussetzung: Abklärung der

    Hiermit hat das Gesetz zum Ausdruck gebracht, dass die Einholung eines Gutachtens nicht in jedem Falle geboten ist (so aber OLG Koblenz StV 2000, 26 f.: OLG Celle NStZ 1999, 159 f.), vielmehr dies die realistische Möglichkeit einer Strafaussetzung erfordert (Thüringisches OLG StV 2000, 26 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 454 Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ist dabei ein Restrisiko hinzunehmen, sofern dieses nur vertretbar erscheint (BVerfG, NJW 1998, 2202, 2204; Senat, Beschl. v. 7.5.1999-3 Ws 403-404/99; OLG Celle, NStZ 1999, 159, 160; OLG Hamm, StV 1999, 216 ; OLG Koblenz, NStZ 1998, 591 ).
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

    Daher ist die Strafvollstreckungskammer vor einer Entscheidung über die Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung generell zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet (zu vgl. OLG Celle, StV 1999, 384, 385).
  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - 5 Ws 316/04 - 2. Oktober 2003 - 5 Ws 486/03 - 2. März 2000 - 5 Ws 143/00 - 15. Oktober 1999 - 5 Ws 611/99 -), die sowohl dem Sinn als auch dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung (§§ 463 Abs. 3 Satz 3, 454 Abs. 2 StPO) entspricht, ist auch in Fällen der Unterbringung nach § 63 StGB selbst für die Entscheidung über deren Fortdauer, um so mehr für die Vorfrage, ob die Aussetzung der Maßregel in Betracht zu ziehen ist, ein (externes) Sachverständigengutachten nur bei länger dauernder Unterbringung insbesondere dann einzuholen, wenn sich eine günstige Entwicklung in der Behandlung des Untergebrachten ergeben hat, aufgrund derer die Aussetzung in Betracht gezogen werden kann, die letzte (externe) Begutachtung länger zurückliegt und die der Gefahr der Routine ausgesetzte Stellungnahme der Ärzte des Maßregelvollzugskrankenhauses nicht mehr ausreicht, dem Gericht eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu verschaffen (so auch: Thüring. OLG Jena NStZ 2000, 224 = StV 2001, 26 = ZfStrVo 2000, 53, das - wie der Senat - die in der genannten Entscheidung des OLG Hamm zitierte entgegenstehende Auffassung des OLG Celle (NStZ 1999, 159, 384) und OLG Koblenz (StV 1999, 496) ausdrücklich nicht teilt.
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    "Im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung ist die Einholung eines Gutachtens und die Anhörung des Sachverständigen nur geboten, wenn die Entlassung des Untergebrachten wirklichkeitsnah ist (entgegen OLG Celle, NStZ 1999, 159 und OLG Koblenz, StV 1999, 496).«.
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   OLG Karlsruhe, 16.03.1999 - 1 Ws 44/99   

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https://dejure.org/1999,13872
OLG Karlsruhe, 16.03.1999 - 1 Ws 44/99 (https://dejure.org/1999,13872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.1999 - 1 Ws 44/99 (https://dejure.org/1999,13872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 1999 - 1 Ws 44/99 (https://dejure.org/1999,13872)
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  • StV 1999, 384
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