Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1462
BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97 (https://dejure.org/1998,1462)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 StR 633/97 (https://dejure.org/1998,1462)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 (https://dejure.org/1998,1462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters - Anforderungen an Vertrauenstatbestand durch Inaussichtstellen eines Milderungsgrundes - Anforderungen an Geleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen - Anforderungen an ...

  • Judicialis

    StPO 1975 § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; Anforderungen an Vertrauenstatbestand durch Inaussichtstellen eines Milderungsgrundes; Anforderungen an Geleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3654
  • StV 1999, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    a) Für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG) ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr; BGHSt 12, 116, 118; 36, 37, 40).

    Eine gesetzliche Vermutung für die grundsätzliche Anwendung von Jugendrecht besteht selbst dann nicht, wenn der Täter nicht eindeutig einem Erwachsenen gleichzustellen ist (BGHSt 36, 37, 40).

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Will der neue Tatrichter die Tatfolgen bei den Kindern berücksichtigen, so kann er sich darüber auch durch die Befragung anderer Personen, etwa der Eltern oder Lehrer, die nötige Gewißheit verschaffen (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 216/97).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97

    Ladung eines Sachverständigen durch den Angeklagten (keine Einschränkung der

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Der Verteidigung hätte es offengestanden, nach §§ 220, 245 Abs. 2 StPO nötigenfalls einen weiteren psychiatrischen Sachverständigen als eigenes Beweismittel in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 1 StR 214/97-, zum Abdruck in BGHSt 43, 171 vorgesehen; vgl. Detter NStZ 1998, 57, 58, 61).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 309/96

    Kinder - Sexueller Mibrauch - Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Zwar kann die Durchführung des Oralverkehrs, bei dem das Kind den Penis des Täters in den Mund nimmt, nach geltendem Recht als unbenannter besonders schwerer Fall des § 176 Abs. 3 Satz 1 StGB gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 8).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 244/97

    Anforderungen an die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Eine möglicherweise bestehende homosexuell-pädophile Orientierung des Angeklagten wäre auch nicht ohne weiteres mit einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen; sie führte deshalb für sich allein auch nicht notwendigerweise zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23; BGH, Urteile vom 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97 und 582/97; Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Zur Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachbeschwerde steht für das Revisionsgericht nur die Urteilsurkunde selbst zur Verfügung; was darin über das Ergebnis der Beweisaufnahme festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151), dem es verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Zur Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachbeschwerde steht für das Revisionsgericht nur die Urteilsurkunde selbst zur Verfügung; was darin über das Ergebnis der Beweisaufnahme festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151), dem es verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Jedenfalls war ein ausdrücklicher Hinweis, daß das Gericht eine die in Aussicht gestellte Strafobergrenze überschreitende Strafe verhängen würde, hier - anders als in dem der Entscheidung BGHSt 36, 210 zugrunde liegenden Fall, auf den sich die Revision beruft - nicht geboten.
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Eine möglicherweise bestehende homosexuell-pädophile Orientierung des Angeklagten wäre auch nicht ohne weiteres mit einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen; sie führte deshalb für sich allein auch nicht notwendigerweise zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23; BGH, Urteile vom 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97 und 582/97; Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97).
  • BGH, 10.12.1997 - 2 StR 467/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
    Eine möglicherweise bestehende homosexuell-pädophile Orientierung des Angeklagten wäre auch nicht ohne weiteres mit einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen; sie führte deshalb für sich allein auch nicht notwendigerweise zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23; BGH, Urteile vom 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97 und 582/97; Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung ist ausschließlich die Urteilsurkunde, alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht verschlossen (BGHSt 35, 238, 241; BGH, NJW 1998, 3654).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht ist ausschließlich die Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654/3655).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Zwar ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Prüfung grundsätzlich nur die Urteilsurkunde; andere Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossen (BGHSt 35, 238 = Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87 -, zitiert nach juris Rn. 8; BGH, NJW 1998, 3654, 3655; Meyer-Goßner, 52. Aufl. 2009, § 337 Rn. 22).

    Bei der Prüfung, ob das Urteil an sachlich-rechtlichen Mängeln leidet, darf das Revisionsgericht die Urteilsfeststellungen nicht nach dem Akteninhalt ergänzen (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 -, zitiert nach juris Rn. 3; Hanack, in Löwe/ Rosenberg, 25. Aufl. 1998, § 337 Rn. 101).

  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Derartige Äußerungen des Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung können zugunsten der Angeklagten keinen Vertrauensschutz begründen, der nur durch einen förmlichen Hinweis wieder zu beseitigen wäre (BGH NStZ 2004, 342; BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Vereinbarung 14; Engelhardt in KK StPO § 265 Rdn. 31a; vgl. auch BGH StV 1999, 408).
  • BayObLG, 19.10.2023 - 207 StRR 325/23

    Strafbarkeit des Schriftzuges "Hängt die Grünen" auf einem Wahlplakat

    Soweit die Revision schließlich auf verfahrensfremde Sachverhalte, etwa ein Plakat einer anderen Partei oder lange zurückliegende Äußerungen eines ehemaligen Nationalspielers Bezug nimmt, veranlasst dies zunächst den Hinweis, dass Gegenstand der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils ausschließlich die schriftlichen Urteilsgründe sind (BGHSt 35, 238, 241; BGH NJW 1998, 3654).
  • OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Empfängers von Sozialleistungen nach Änderung

    Gegenstand der Nachprüfung durch den Senat sind daher allein die Urteilsurkunde und die dort getroffenen Feststellungen (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654/3655); mit neuem, so genanntem urteilsfremden Vorbringen kann die Revision deshalb keinen Erfolg haben 2. Allerdings begegnet der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Grundlage der Prüfung des Revisionsgerichts (bzw. Rechtsbeschwerdegerichts) bilden daher allein die schriftlichen Urteilsgründe und Abbildungen, auf die im Urteil nach § 267 Abs. 1 S. 3 wirksam verwiesen worden ist (BGHSt 35, 238 (241) = NJW 1988, 3161; BGH NJW 1998, 3654; NStZ-RR 2012, 216; Löwe/Rosenberg/Franke Rn. 75).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    Wenn das Tatgericht trotz fehlender Regelwirkung einen besonders schweren Fall annimmt, hat es die dafür erforderliche Gesamtabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 Rn. 21) und seine Erwägungen in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen (§ 267 Abs. 3 Satz 3 StPO; vgl. MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 375).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03

    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

    Die bloße Wahrnehmung von Alkoholgeruch im Auto - nach den vom Senat der rechtlichen Überprüfung allein zu Grunde zu legenden Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (vgl. BGH NJW 1998, 3654/3655) hat der Polizeibeamte "im Fahrzeug des Betroffenen Alkoholgeruch" bemerkt und nicht etwa Alkoholgeruch in der Atemluft des Betroffenen - reicht für die Bejahung konkreter Anhaltspunkte im oben angesprochenen Sinne nicht aus.
  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Durch die Neufassung von § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO hat sich daran nichts geändert (BGH, Beschl. v. 3. Juli 2018 - 5 StR 38/18, juris; vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1998 - 4 StR 633/97, juris; Kuckein/Bartel in KK-StPO, § 265 Rn. 23).

    Durch den Hinweis wird bei verständiger Würdigung nicht die Erwartung geweckt, das Gericht habe sich in dieser Hinsicht bereits festgelegt; vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass das Gericht hierüber erst nach Schluss der Beweisaufnahme in der Urteilsberatung entscheidet (BGH, Urt. v. 12. März 1998 - 4 StR 633/97, juris Rn. 9).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung vor Einführung des § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO, wonach etwa ein rechtlicher Hinweis für erforderlich gehalten wurde, wenn das Gericht zunächst ausdrücklich geäußert hatte, einen rechtlichen Gesichtspunkt nicht mehr weiter in Betracht ziehen zu wollen und es nachfolgend wieder auf den ursprünglichen Vorwurf zurückgreifen wollte (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1998 - 4 StR 633/97 Rn. 9; RG, Urt. v. 18. Februar 1887 - 93/87, RGSt 15, 286 bei Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Verweisungsbeschluss; OLG Koblenz, Urt. v. 28. Oktober 1976 - 1 Ss 517/76, VRS 52, 428: wenn der Angeklagte mit der Rückkehr zu der Beurteilung in der zugelassenen Anklage nicht zu rechnen braucht; vgl. auch Norouzi, MüKo-StPO, a.a.O.).

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

  • BayObLG, 05.06.2001 - 2 ObOWi 208/01

    Ausweisung der Messwerte der Atemalkoholkonzentration im Urteil

  • OLG München, 14.02.2008 - 5St RR 143/07

    Körperverletzung: Sexuell motivierte gynäkologische Untersuchung als

  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

  • BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

  • OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer

  • BGH, 03.07.2018 - 5 StR 38/18

    Keine Begründung von schutzwürdigem Vertrauen durch rechtlichen Hinweis

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 348/07

    Rechtsfehlerhafte weil lückenhafte Beweiswürdigung

  • OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 713/09

    Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2 ObOWi 393/01

    Zum Verzicht des Fußgängers auf Vorrecht am Fußgängerüberweg

  • OLG Hamm, 28.08.2013 - 5 RBs 123/13

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nachweis der Fahreridentität durch

  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18

    Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die

  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

  • BayObLG, 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

  • BGH, 07.09.1999 - 4 StR 416/99

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

  • OLG Köln, 26.02.1999 - Ss 51/99

    Betäubungsmittel: Urteilsfeststellungen - Motivation zum Konsum

  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 5 OLG 32 Ss 214/21
  • OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05

    Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den

  • OLG Hamm, 27.04.2000 - 4 Ss 310/00

    Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Sprungrevision,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht