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   BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98   

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BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,28)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO;
    Sachverständige; Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Glaubhaftigkeitsgutachten; Darstellung eines Gutachtens im Urteil

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Gutachten - Psychologe - Psychologisches Gutachten - Glaubhaftigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was kann durch Zeugen bewiesen werden und wie kann man feststellen, ob Zeugen die Wahrheit sagen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • familienrecht.at PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) und die Folgen für die Sachverständigentätigkeit (Rainer Balloff; Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychatrie [2000], Bd. 49, 261-274)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Epistemische Gerechtigkeit und Implikationen für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Entwicklung und Kritik der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeitsanalyse

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 164
  • NJW 1999, 2746
  • NStZ 2000, 100
  • NJ 1999, 602
  • StV 1999, 473
  • FamRZ 1999, 1648
 
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Wird zitiert von ... (360)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Insofern gilt nichts anderes als für die entsprechende Darstellung in den schriftlichen Urteilsgründen (vgl. BGH, Urt. Vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

    Es reicht aus, daß die diesbezüglichen Ausführungen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen in einer Weise enthalten, die zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich sind (BGH, Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95).

  • BGH, 21.07.1965 - 2 StR 229/65

    Ordnungsgemäße Vernehmung - Überprüfung der Gläubwürdigkeit eines Kindes anhand

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Eine derart knappe Begründung reicht jedoch nur dann aus, wenn die Anhörung eines weiteren Sachverständigen beantragt wird, ohne die Gründe darzulegen, aus denen sich Zweifel an der Sachkunde ergeben sollen (vgl. BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; Urt. vom 25. Januar 1977 - 1 StR 828/76; s. auch BGHSt 8, 76, 78).

    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Der Senat schließt aber ausnahmsweise aus, daß die Sachverständige in der mündlichen Verhandlung in relevanter Weise von ihrem schriftlichen Gutachten abgewichen ist oder dieses wesentlich ergänzt hat (vgl. BGHSt 9, 292, 297).

    Eine derartige Vorgehensweise ist allerdings bislang grundsätzlich als zulässig angesehen worden (BGHSt 9, 292, 296; 13, 1, 2 f.; s. auch Cabanis NJW 1978, 2329, 2331).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Im Gegensatz dazu kommt der Ausdeutung von Kinderzeichnungen sowie der Deutung von Interaktionen, die Kinder unter Einsatz sog. anatomisch korrekter Puppen darstellen, in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1995, 563; dezidiert ebenso Gutachten Prof. Dr. Fiedler und Prof. Dr. Steller; Endres/Scholz aaO 8 f.).
  • BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80

    Anforderungen an die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Allerdings gilt auch insoweit der Grundsatz, daß es in erster Linie dem Sachverständigen überlassen ist, in welcher Art und Weise er sein Gutachten dem Gericht unterbreitet (vgl. BGH, Urt. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80).
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Vielmehr handelt es sich auch bei ihr um eine Untersuchungsmethode, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen steht (BGH, Urt. vom 26. Oktober 1993 - 1 StR 401/93).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der lediglich einen unbedingten, keinen Beschränkungen unterliegenden Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage und Zugänglichmachung sämtlicher zur Vorbereitung des Gutachtens dienender Arbeitsunterlagen eines Sachverständigen verneint hat (BGH StV 1995, 565).
  • OLG Celle, 04.12.1973 - 1 Ss 271/73
    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Wird dagegen vom Antragsteller unter eingehender Darlegung und hier zudem unter Bezugnahme auf eine kritische Würdigung des Erstgutachtens durch einen anderen Fachvertreter auf konkrete Mängel dieses Gutachtens hingewiesen, muß sich das Gericht mit den behaupteten Einwänden im einzelnen auseinandersetzen (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1; BGH StV 1989, 141; 335, 336; OLG Celle NJW 1974, 616; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 764; Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 103, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 43d).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Auszug aus BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
    Diese Verfahrensweise hält der - durch die zulässig erhobene Verfahrensrüge (vgl. BGH, Urt. vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98; Beschl. vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 335/98) veranlaßten - rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen

  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 335/98

    Verwerfung der Revision - Mitteilung des vollständigen Inhalts eines

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Der Zeuge L... hat zudem entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant - insbesondere in Bezug auf das Kerngeschehen -, im freien Bericht, homogen, in logischer Konsistenz, individuell, jedoch auch unter Einräumung von gewissen Erinnerungslücken sowie Schilderungen von nebensächlichen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass er zusammen mit der Klägerin in Wust in dem dortigen Einkaufszentrum an dem streitbefangenen Tag war und sie dann auch noch zum "Beetzsee-Center" in Brandenburg an der Havel gefahren seien.

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Der Zeuge U... M... hat insofern aber - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nullhypothese - subjektiv aus seiner Sicht widerspruchsfrei und konstant, im freien Bericht, homogen, detailreich und individuell, jedoch auch unter Einräumung von unverstandenen Handlungen sowie Schilderungen von nebensächlichen und ungewöhnliche bzw. überflüssigen Details, mit gewissen Gedankensprüngen in ungeordneter Erzählweise mit spontanen Verbesserungen, unter Verknüpfung von räumlichen und zeitlichen Bedingungen, mit Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen sowie dem Bericht von Handlungen als Wechselwirkung und der Schilderung eigener und fremder psychischer Vorgängen sowie inhaltlichen Verflechtungen unter Berücksichtigung seiner allgemeinen und sprachlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit und seiner Kenntnisse in Bezug auf diesen Bereich auch unter Beachtung von etwaigen Motivationen erlebnisbezogen sowie sachgerecht, ohne Neigung zu einer Dramatisierung, frei von inneren Widersprüchen (sog. Realitätskriterien ) sowie wohl auch frei von Wahrnehmungsfehlern unter Beachtung von Warnsignalen, und insoweit für das erkennende Gericht glaubhaft - ohne dass dabei eine "Mathematisierung" der Glaubhaftigkeitsbeurteilung vorzunehmen ist - ( BGH , NJW 1999, Seiten 2746 ff.; BGH , NStZ-RR 2002, Seite 308; BGH , NJW 2003, Seiten 2527 ff.; BGH , NStZ 2008, Seiten 116 f.; OLG Stuttgart , NJW 2006, Seiten 3506 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2004, Seiten 1318 ff. ) ausgesagt, dass er den Hofbereich des Grundstücks der Beklagten - den der Kläger als Zuwegung zu seinem Hausgrundstück benutzen muss - kenne und dort auch die drei Kameras gesehen habe.

    Zwar gelten für das erkennende Gericht nicht die strikten methodischen Vorgaben, die für den aussagepsychologischen Sachverständigen und seine hypothesengeleitete Begutachtung als Standard gelten, sondern nur der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; BGH , BGHSt 45, Seite 164; BGH , NStZ-RR 2003, Seiten 206 ff. ).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Das Gutachten stütze sich insoweit zu Recht ausdrücklich auf die in der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Strafsachen (Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164) dargestellten Grundsätze der aussagepsychologischen Begutachtung für Glaubhaftigkeitsgutachten, wie sie die Strafgerichte seitdem in ständiger Rechtsprechung anwendeten.

    Dabei handelt es sich um eine aussagepsychologische Begutachtung, deren Gegenstand die Beurteilung ist, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, dh einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (vgl grundlegend BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 167) .

    bb) Für die Erstattung von Glaubhaftigkeitsgutachten gelten auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts zunächst die Grundsätze, die der BGH in der Entscheidung vom 30.7.1999 (1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164) dargestellt hat.

    Die grundsätzlichen wissenschaftlichen Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten stellen sich wie folgt dar (vgl zum Folgenden BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 167 ff mwN; basierend ua auf dem Gutachten von Steller/Volbert, wiedergegeben in Praxis der Rechtspsychologie, 1999, 46 ff) :.

    Vielmehr hat die Sachverständige in der Einleitung zu ihrem Gutachten ("Formaler Rahmen der Begutachtung") erklärt, dass sich das Vorgehen bei der Begutachtung und die Darstellung der Ergebnisse nach den Standards wissenschaftlich fundierter Glaubhaftigkeitsbegutachtung richte, wie sie im Grundsatzurteil des BGH vom 30.7.1999 (BGHSt 45, 164 = NJW 1999, 2746) dargelegt seien (S 1 des Gutachtens) .

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