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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98   

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https://dejure.org/1999,539
BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
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"Tatsachen vortäuschender Staatsanwalt"

§§ 185, 186, 193 StGB, "starke Worte" eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sind grundsätzlich nicht strafbar, Art. 5 Abs. 1 GG, zur Frage, inwieweit bei leichtfertigen Äußerungen § 193 StGB unangewendet bleiben kann

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigungsdelikten

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Verurteilung - Beleidigung eines Staatsanwaltes - Pointierter Parteivortrag - Tatsachenbehauptung - Wahrnehmung berechtigter Interessen - Meinungsfreiheit - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 199
  • StV 1999, 532
  • StV 2000, 414
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 93, 266 [292 ff.]).

    Dabei haben sie jedoch Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 93, 266 [292]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht es aber mit dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht in Einklang, wenn das Fachgericht fälschlich Umstände annimmt, die dazu führen, daß eine Abwägung von vornherein unterbleibt (vgl. BVerfGE 93, 266 [294]).

    § 193 StGB steht mit seiner offenen Formulierung einer Berücksichtigung der Belange der Meinungsfreiheit in besonderer Weise offen und ist deshalb vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachten (vgl. BVerfGE 93, 266 [291]).

  • OLG Hamm, 17.02.1998 - 4 Ss 1115/97

    Beleidigung, Kampf ums Recht, üble Nachrede, Verteidiger, Verteidigung,

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Franz Walter Henrich, Cappelstraße 46, Lippstadt - gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Februar 1998 - 4 Ss 1115/97 -, b) das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. Juni 1997 - 3 Ns 26 Js 288/94 - AK 27/97 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 7. November 1996 - 20 Ds 26 Js 288/94 (498/94) - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig am 16. März 1999 einstimmig beschlossen:.

    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Februar 1998 - 4 Ss 1115/97 -, das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. Juni 1997 - 3 Ns 26 Js 288/94 - AK 27/97 - und das Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 7. November 1996 - 20 Ds 26 Js 288/94 (498/94) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Dabei sind alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 97, 391 [401]).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann der Fall, wenn eine bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung in Frage steht (vgl. BVerfGE 90, 241 [247]).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Dabei unterscheiden sich Tatsachenbehauptungen von Werturteilen dadurch, daß bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießen auch Tatsachenbehauptungen, jedenfalls, wenn sie meinungsbezogen sind, den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 61, 1 [7]; 85, 23 [31]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießen auch Tatsachenbehauptungen, jedenfalls, wenn sie meinungsbezogen sind, den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 61, 1 [7]; 85, 23 [31]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Dabei haben sie jedoch Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 93, 266 [292]).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
    Danach darf ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen und sogar "ad personam" argumentieren (vgl. BVerfGE 76, 171 [192]).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während für Werturteile und Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

    Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung

    b) Darüber hinaus messen die angegriffenen Entscheidungen im Rahmen der - aufgrund obiger Erwägungen richtigerweise im Rahmen der §§ 185, 193 StGB vorzunehmenden - Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 93, 266 ) auch den Umständen nicht genügend Bedeutung bei, dass der Beschwerdeführer die für strafwürdig erachteten Äußerungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens im sogenannten "Kampf ums Recht" getätigt hat (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94 -, NStZ 1997, S. 35 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ) und er die Äußerungen ausschließlich an die zuständige Bußgeldbehörde gerichtet hat, ohne dass sie nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2009 - 1 BvR 2650/05 -, NJW-RR 2010, S. 204 ).

    Befindet sich der Beschwerdeführer im sogenannten "Kampf ums Recht", ist es ihm zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94 -, NStZ 1997, S. 35 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ).

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Rechtsprechung
   LG Bremen, 25.06.1998 - 27 AR 55/98   

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https://dejure.org/1998,21186
LG Bremen, 25.06.1998 - 27 AR 55/98 (https://dejure.org/1998,21186)
LG Bremen, Entscheidung vom 25.06.1998 - 27 AR 55/98 (https://dejure.org/1998,21186)
LG Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98 (https://dejure.org/1998,21186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15

    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch

    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

  • LG Limburg, 27.11.2012 - 5 AR 33/12

    Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    14 Mit der überwiegenden Rechtsprechung (vergl. OLG Oldenburg StV 1993, 511; OLG Karlsruhe StV 1998, 123; LG Cottbus StV 2002, 414; a. A. LG Bremen StV 1999, 532 - zitiert jeweils nach iuris; Übersicht zur Rechtsprechung Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 141 Rz. 24) ist im Ermittlungsverfahren - von Sonderregelungen im Recht der Untersuchungshaft abgesehen - grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für eine Beiordnung erforderlich.
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    (LG Heilbronn, Beschluß vom 01.03.1979 - 3 Qs 148/79; LG Bremen, Beschluß vorn 25.06.1998 - 27 AR 55/98; Pfeiffer, a.a.O., § 141 Rn. 2; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 141 Rn. 24; Neuhaus, JuS 2002, 18 ff.; Klemke, StV 2002, 414 ff.; 2003, 413 ff; Beckemper, NStZ 1999, 221, 226) eingewandt wird, der Grundsatz des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit gebiete ein Antragsrecht des Beschuldigten, mag ein solches tatsächlich sinnvoll sein.
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 21.01.1998 - 28 Qs 63 Js 84884/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22751
LG Magdeburg, 21.01.1998 - 28 Qs 63 Js 84884/95 (https://dejure.org/1998,22751)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 21.01.1998 - 28 Qs 63 Js 84884/95 (https://dejure.org/1998,22751)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 28 Qs 63 Js 84884/95 (https://dejure.org/1998,22751)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Amberg, 03.11.2010 - 52 Qs 88/10

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung zwecks Überprüfung der

    Ist jedoch zur sachdienlichen Verteidigung die Überprüfung der Einhaltung der Prozessvorschriften hinsichtlich der Erstellung einer Wahllichtbildvorlage erforderlich , so ist ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben , da nur der Verteidiger zur Einsicht in die Akten berechtigt ist (vgl . Landgericht Magdeburg , StV 1999, 532) .
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