Rechtsprechung
BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 274 StPO
Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen - Wolters Kluwer
Unterbleiben der Verlesung des Anklagesatzes; Unterbleiben der Belehrung über die Aussagefreiheit; Unterbleiben der Vernehmung zur Sache
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 243 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1 u. 2; ; StPO § 274
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 424
- StV 1999, 582
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99
Der Senat braucht somit auch nicht zu entscheiden, ob mit der im Schrifttum als herrschend bezeichneten Auffassung auch eine Verfahrensrüge, die von einem in der Hauptverhandlung anwesenden Verteidiger auf eine - gemessen am tatsächlichen Verfahrensablauf -wissentlich unwahre Behauptung gestützt wird, im Rahmen der Wirkungen des § 274 StPO trotz der einem Verteidiger obliegenden Wahrheitspflicht (vgl. zuletzt BGH NStZ 1999, 188, 189) als zulässig behandelt werden muß (…vgl. u.a. Julius in HK-StPO § 274 Rdn. 12;… Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 6, Aufl. Rdn. 292-294 ;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 5. Aufl. Rdn. 809-812 ; Beulke, Der Strafverteidiger im Strafverfahren 1980 S. 156 f.; Cüppers NJW 1950, 930 und NJW 1951, 259; Schneidewin MDR 1951, 193) oder ob nicht vielmehr der Gegenmeinung, die sich auf erwägenswerte Gründe stützen kann, zu folgen ist (vgl. Dallinger NJW 1951, 256;… Jescheck GA 1956, 97, 119;… siehe auch Dünnebier in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. vor § 137 Rdn. 17 und 18, der allerdings die standeswidrig erhobene Rüge für prozessual wirksam hält).
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
b) Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel bis vor kurzem nie verneint (vgl. BGHSt 7, 162, 164; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21; 22; 24; 27; BGH NJW 2001, 3794, 3796; RGSt 43, 1; OGHSt 1, 277, 282; Detter StraFo 2004, 329, 334; Park StraFo 2004, 335, 337; Tepperwien in FS für Meyer-Goßner S. 585). - BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen
b) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. April 1999 (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21; vgl. auch 24 und 27) erwogen hat, handelt ein Beschwerdeführer, der bewusst wahrheitswidrig einen Verfahrensverstoß behauptet und sich zum Beweis auf ein als unrichtig erkanntes Protokoll beruft, rechtsmissbräuchlich. - BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272). - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Es bedurfte hier auch keiner Entscheidung darüber, ob eine mit dem Wissen eines Verteidigers unvereinbare Rügebehauptung sich als Rechtsmißbrauch darstellt und zur Unzulässigkeit führt (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21). - BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche …
- BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01
Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung); …
Die vorliegende Fallgestaltung ist mit den Sachverhalten, die den Entscheidungen des 3. Strafsenats ( NStZ 1999, 424 : Unterbleiben der Verlesung des Anklagesatzes, der Belehrung über die Aussagefreiheit sowie der Vernehmung zur Sache) und des 2. Strafsenats (Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00 : fehlende Anwesenheit eines notwendigen Verteidigers an einem der Sitzungstage) nicht vergleichbar. - BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99
Namensverwechselung; Veidigter Dolmetscher; Protokollberichtigung
Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag kommt es daher - nicht anders als bei der in BGHR StPO § 274 - Beweiskraft 21 abgedruckten Entscheidung des 3. Strafsenats - nicht an. - BGH, 21.07.1999 - 3 StR 268/99
Verletzung des Rechts des Angeklagten auf das letzte Wort; Auswirkungen auf die …
Die im Senatsbeschluß vom 14. April 1999 (3 StR 70/99) erörterten Bedenken bestehen hier nicht, weil der Verfasser der Revisionsbegründung in der Hauptverhandlung nicht anwesend war und ihm mögliches Wissen seines Mitverteidigers nicht zugerechnet werden kann. - BGH, 25.02.2003 - 5 StR 55/03
Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (notwendige Anwesenheit des …
Zu der vom Angeklagten T erhobenen, auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge merkt der Senat ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts an: Die Begründung der Rüge genügt auch deshalb nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil nicht deutlich wird, ob die - angeblich durch die Sitzungsniederschrift belegte (vgl. zur wahrheitswidrigen Verfahrensrüge in Fällen der hier vorliegenden Art: BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22 und 25) - Abwesenheit des Verteidigers einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betraf.