Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.02.1999 | OLG Düsseldorf, 09.02.1999

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97   

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https://dejure.org/1998,3052
BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97 (https://dejure.org/1998,3052)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - 5 StR 717/97 (https://dejure.org/1998,3052)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97 (https://dejure.org/1998,3052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiwilligkeit des Rücktritts von einem in Vollrausch begangenen Versuch des Totschlags; Rechtmäßigkeit der Annahme eines Führens einer Waffe im Hinblick eines Schießens vom Balkon der Wohnung; Strafbarkeit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 323a; WaffG § 4, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 8
  • StV 1999, 596
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    Der Angeklagte konnte so lange vom unbeendeten Versuch des Totschlags zurücktreten, wie er annahm, es bedürfe noch weiterer Handlungen, um den tödlichen Erfolg herbeizuführen (BGHSt 39, 221, 227).

    Ein fehlgeschlagener Versuch lag somit nicht vor (vgl. BGHSt 39, 221, 228).

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    All dies begründet eine Zäsur in dem Sinne, daß eine neue (Rausch-)Tat vorliegt (vgl. BGHSt 36, 151, 154; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 9/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Sachbeschädigung verbunden mit Verstoßes

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    All dies begründet eine Zäsur in dem Sinne, daß eine neue (Rausch-)Tat vorliegt (vgl. BGHSt 36, 151, 154; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 585/92

    Abgabe eines Schusses aus der eigenen Wohnung heraus als ordnungswidriges

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    Es kommt auf den Standort des Schützen, nicht auf den Ort des etwaigen Erfolgseintritts an (BGHR WaffG § 4 Führen 1; Steindorf, Waffenrecht 6. Aufl. § 4 Rdn. 24).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 404/93

    Verurteilung bei Begehung mehrerer Straftaten im Rauschzustand - Inhalt des

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    Gleichwohl liegt im zweiten Tatkomplex eine einzige Tat nach § 323a StGB; denn alle im Rausch begangenen objektiven Taten werden zu einem einzigen Vollrausch zusammengefaßt (BGHR StGB § 323a Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 25.09.1991 - 2 StR 399/91

    Tateinheit von Vollrausch und unerlaubtem Sprengstoffbesitz

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
    Dies steht im Einklang mit der Entscheidung des 2. Strafsenats BGHR StGB § 323a Abs. 1 Konkurrenzen 2, die für das ähnliche Problem bei Anwendung des Sprengstoffgesetzes zu dem Ergebnis der Annahme von Tateinheit zwischen Sprengstoffdelikt und Vollrausch gelangt.
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Nicht anders, als es die Rechtsprechung für Fälle strafbaren Waffenbesitzes (einschließlich -führens) und unmittelbar anschließender strafbarer gefährlicher Verwendung der Waffe annimmt (BGHSt 36, 151, 154; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 7), bilden nämlich strafbarer Waffenbesitz und anschließende gefährliche Verwendung der Waffe auch dann mehrere Taten, wenn jener Umgang mit der Waffe - wie hier infolge der Rechtfertigung des Schießens durch Notwehr - nicht mehr strafbar ist.
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Maßgeblich ist im Hinblick auf die Tathandlung des Führens einer Waffe, an welchem Ort sich der Handelnde befindet und nicht, wo sich sein Verhalten auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 1998 - 4 StR 31/98, NStZ-RR 1999, 7; vom 8. September 1992 - 1 StR 585/92, NStZ 1993, 88; vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97, NStZ-RR 1999, 8).

    Vom Begriff des Führens ausgenommen ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt im privaten Bereich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97, aaO; Heinrich in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 1 WaffG Rn. 191, 195 mwN).

  • BGH, 11.01.2018 - AK 75/17

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen

    Die vorausgegangene, (allein) das KWKG verletzende Betätigung sowie die nachfolgende, gegen das KWKG und zugleich ein sonstiges Strafgesetz verstoßende Handlung bilden sachlich-rechtlich (wie auch verfahrensrechtlich) je eine selbständige Tat (§ 53 StGB); der nachfolgende Verstoß gegen das KWKG und derjenige gegen das sonstige Strafgesetz stehen dabei materiellrechtlich in Tateinheit (vgl. - zum Waffenrecht - BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8, 9; Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 5 StR 9/96, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 7; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 316 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 8; vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, NJW 2001, 3200, 3203; vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 9; Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 217. EL, § 22a KWKG Rn. 28).
  • BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
    Die vorausgegangene, (allein) das KWKG verletzende Betätigung sowie die nachfolgende, gegen das KWKG und zugleich ein sonstiges Strafgesetz verstoßende Handlung bilden sachlichrechtlich (wie auch verfahrensrechtlich) je eine selbständige Tat (§ 53 StGB); der nachfolgende Verstoß gegen das KWKG und derjenige gegen das sonstige Strafgesetz stehen dabei materiellrechtlich in Tateinheit (vgl. - zum Waffenrecht - BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8, 9; Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 5 StR 9/96, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 7; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 316 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 8; vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, NJW 2001, 3200, 3203; vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 9; Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 217. EL, § 22a KWKG Rn. 28).
  • BGH, 11.01.2018 - AK 76/17
    Die vorausgegangene, (allein) das KWKG verletzende Betätigung sowie die nachfolgende, gegen das KWKG und zugleich ein sonstiges Strafgesetz verstoßende Handlung bilden sachlichrechtlich (wie auch verfahrensrechtlich) je eine selbständige Tat (§ 53 StGB); der nachfolgende Verstoß gegen das KWKG und derjenige gegen das sonstige Strafgesetz stehen dabei materiellrechtlich in Tateinheit (vgl. - zum Waffenrecht - BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8, 9; Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 5 StR 9/96, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 7; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 316 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 8; vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, NJW 2001, 3200, 3203; vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 9; Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 217. EL, § 22a KWKG Rn. 28).
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Gestützt wird dies darauf, daß mit dem Führen einer Waffe eine gegenüber dem bloßen Waffenbesitz gesteigerte Gefahr für Dritte einhergehe (vgl. BGH, 5. Strafsenat, Anfragebeschluß vom 21. Januar 1998 - 5 StR 717/97 und die Antwort-Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98 -, des 3. Strafsenats vom 23. Februar 1998 - 3 ARs 2/98 - und des 4. Strafsenats vom 3. März 1998 - 4 ARs 2/98 - nur für den Fall einer Rauschtat ablehnend: BGH, 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. März 1998 - 2 ARs 38/98).
  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98

    Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Vorschriften über den strafbefreienden Rücktritt vom Versuch auch dann anzuwenden, wenn der mit "natürlichem" Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rücktritt 1; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - 5 StR 717/97).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1998 - 5 StR 717/97 - am 18. Februar 1998 beschlossen:.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3057
BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 41
  • StV 1999, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    Hilft er nicht selbst, sondern überläßt er die Hilfe Dritten, so muß er sich jedenfalls vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (BGHSt 33, 295, 302).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    In diesem Fall ist der Versuch fehlgeschlagen mit der Folge, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist (BGHSt 34, 53, 56; BGHSt 39, 222 ff.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1; Freiwilligkeit 22, 25).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    Fälle dieser Art hat der Bundesgerichtshof ersichtlich noch nicht entschieden (vgl. aber BGHSt 39, 244, 246 f.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    In diesem Fall ist der Versuch fehlgeschlagen mit der Folge, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist (BGHSt 34, 53, 56; BGHSt 39, 222 ff.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1; Freiwilligkeit 22, 25).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Der Zurücktretende muss sich um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen und sich grundsätzlich zumindest vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 5).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

    Der seit der Verkündung des angefochtenen Urteils am 21. Februar 2002 verstrichene Zeitraum von mehr als 18 Monaten - die Akten waren nach Wiederholung der zunächst unwirksamen Urteilszustellung durch das Amtsgericht bereits Anfang September 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - bis zur Vorlage beim Revisionsgericht Anfang September 2003, den der Senat durch Auswertung des Akteninhalts im Wege des Freibeweises festgestellt hat, ist hier unangemessen lang (vgl. ebenso, vergleichbare Zeiträume betreffend, BGH NStZ 1997, 29; NStZ 1998, 28 Nr. 16 (bei Kusch(; StV 1998, 377; NStZ-RR 2000, 41 Nr. 31 (bei Kusch(; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98 - 2/99 I   

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https://dejure.org/1999,8242
OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98 - 2/99 I (https://dejure.org/1999,8242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1999 - 5 Ss 430/98 - 2/99 I (https://dejure.org/1999,8242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 5 Ss 430/98 - 2/99 I (https://dejure.org/1999,8242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2911
  • StV 1999, 596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Freiwillig handelt der Täter, der die Vollendung der Tat, obwohl er sie noch für möglich hält, aus selbst gesetzten - autonomen - Motiven nicht mehr erreichen will (vgl. BGH in NJW 1984, 2169 ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 24 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Das ist der Fall, wenn der Täter angesichts zutage getretener Umstände das Tatrisiko nicht mehr für vertretbar hält, etwa weil es sich beträchtlich erhöht hat, oder er die Tat entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung aus zwingenden Gründen nicht mehr für möglich hält oder wenn er schließlich aus unwiderstehlichen inneren Hemmungen heraus zur Tatvollendung außer Stande ist (vgl. BGH in NStZ 1992, 536 und 1993, 77 und 297; BGH in MDR/H 1993, 1038 und 1995, 879; ferner BGHSt 21, 296, 299 = NJW 1967, 1189; Tröndle, a.a.O., § 24 Rdbr. 6, m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Freiwillig und somit strafbefreiend nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB ist der Angeklagte hiernach zurückgetreten, wenn sich sein Ablassen von der weiteren Tatausführung als das Ergebnis einer nüchternen Abwägung erweist, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Beweggründe hierzu sittlich billigenswert sind oder nicht (BGH in NStE Nr. 18 zu § 24 StGB ; ferner BGH in NJW 1980, 602 und 1985, 2771).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79

    Verurteilung wegen Betruges wegen Vortäuschung eines Versicherungsfalles -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Freiwillig und somit strafbefreiend nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB ist der Angeklagte hiernach zurückgetreten, wenn sich sein Ablassen von der weiteren Tatausführung als das Ergebnis einer nüchternen Abwägung erweist, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Beweggründe hierzu sittlich billigenswert sind oder nicht (BGH in NStE Nr. 18 zu § 24 StGB ; ferner BGH in NJW 1980, 602 und 1985, 2771).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    "Die aufgezeigten Motive (Gewissensbisse und Angst vor Strafe) gehören grundsätzlich zu den autonomen, vom Willen des Täters bestimmten Motiven... Daher hätte es zu der Annahme, der Angeklagte sei infolge dieser Gewissensbisse und der Angst "nicht mehr Herr seiner Entschlüsse" und der Rücktritt demnach unfreiwillig gewesen..., weiterer Feststellungen bedurft, zumal Zweifel an der Freiwilligkeit der Motivlage zugunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH, StV 1984, 329 ).".
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Das ist der Fall, wenn der Täter angesichts zutage getretener Umstände das Tatrisiko nicht mehr für vertretbar hält, etwa weil es sich beträchtlich erhöht hat, oder er die Tat entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung aus zwingenden Gründen nicht mehr für möglich hält oder wenn er schließlich aus unwiderstehlichen inneren Hemmungen heraus zur Tatvollendung außer Stande ist (vgl. BGH in NStZ 1992, 536 und 1993, 77 und 297; BGH in MDR/H 1993, 1038 und 1995, 879; ferner BGHSt 21, 296, 299 = NJW 1967, 1189; Tröndle, a.a.O., § 24 Rdbr. 6, m.w.N.).
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