Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,1685
BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
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Einziehungsgrundstück in Spanien

§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;

§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;

§ 244 Abs. 3 StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der Teilaussage; Beweiswürdigung bei einer Teilaussage

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 244 Abs. 3 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73d StGB
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Sachverständiger; Ungeeignetheit eines Beweismittels; Erweiterter Verfall (Auslandsgrundstücke)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Waffendelikt - Schußwaffe - Tatsächliche Gewalt - Munition - Beweisantrag - Sachverständiger - Gutachten - Schuldfähigkeit - Erweiterter Verfall - Ausland - Einziehungsverfahren - Mitgliedsstaat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall eines Grundstücks in Spanien; Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Schweigen des Beschuldigten als Schuldindiz?

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
  • NStZ 2000, 494
  • StV 1999, 598
  • StV 2000, 598
  • JR 2001, 79
  • JR 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Die bloße Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die in der Wohnung des Angeklagten sichergestellte Munition wird von § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a WaffG nicht erfaßt und ist - anders als etwa der hier nicht festgestellte Erwerb - auch sonst nicht unter Strafe gestellt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 70/98
    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Zwar hat das Landgericht die Dauer der Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft auch auf ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten gestützt, der sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen hatte, "nicht seine konkrete Fahrweise, sondern vielmehr ein vage geschilderter pathologischer Zustand" sei unfallursächlich gewesen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495, jew. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Macht ein Angeklagter - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, denn der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

    Die Anordnung des Verfalls des Guthabens auf dem Konto bei einer luxemburgischen Bank begegnet auch unter dem Gesichtspunkt der Souveränität Luxemburgs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, NStZ 2000, 483).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist allerdings dann nicht gegeben, wenn der Angeklagte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGH, Beschluss vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (= NStZ 2000, 494)).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Denn ein Sachverständiger wäre vorliegend schon deshalb ungeeignet gewesen, weil die zur Erstattung des beantragten Sachverständigengutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen nicht genannt und auch nicht erkennbar sind (siehe dazu zuletzt BGH StV 2000, 598).
  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98   

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https://dejure.org/1998,4130
BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Bei dieser Sachlage ist die Annahme des Landgerichts, es fehle an einer freiwilligen Aufgabe der weiteren Tatausführung, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21).
  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 766/92

    Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens eines minder schweren Falles -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Ein solcher liegt dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 6; BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 766/92).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Nach den Feststellungen handelte es sich bei dem Vorgehen des Angeklagten um ein typisches Verhalten zur Ermöglichung des angestrebten Geschlechtsverkehrs, so daß Gesetzeseinheit in Form der Spezialität des zur Tatzeit geltenden § 177 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 6, auch 1, 2 und 5).
  • BGH, 09.12.1997 - 1 StR 591/97
    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Diese Einschätzung ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1995, 492 Nr. 4 und 5; ferner Urt. vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 591/97).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Nach den Feststellungen handelte es sich bei dem Vorgehen des Angeklagten um ein typisches Verhalten zur Ermöglichung des angestrebten Geschlechtsverkehrs, so daß Gesetzeseinheit in Form der Spezialität des zur Tatzeit geltenden § 177 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 6, auch 1, 2 und 5).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Fehl geht im Hinblick auf § 261 StPO auch der - im übrigen unspezifizierte (vgl. BGH StV 1996, 529) - Hinweis, daß "sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen ergebe, daß dieser sämtliche Affekte nicht erfaßte..." .
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Diese Verfahrensweise hält der - durch die zulässig erhobene Verfahrensrüge (vgl. BGH, Urt. vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98; Beschl. vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 335/98) veranlaßten - rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Insoweit trägt auch die Revision nichts vor (vgl. BGH, Urt. vom 21.4.1998 - 1 StR 132/98).
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 117/11

    Betrug; lückenhafte Beweiswürdigung (Widerlegung einer Einlassung des

    Vor allem aber hat der Tatrichter seine Entscheidung, ob er nach dieser Vorschrift gesondert auf Geldstrafe erkennt, danach zu treffen, welche Ahndung der Taten er insgesamt für schuldangemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98, StV 1999, 598; Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90, NJW 1990, 2897; Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4645
BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99 (https://dejure.org/1999,4645)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1999 - 1 StR 133/99 (https://dejure.org/1999,4645)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 1 StR 133/99 (https://dejure.org/1999,4645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB;
    Einzelstrafen; Geldstrafen; Gesamtstrafenbildung; Ermessen nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; Urteilsgründe;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 618/93

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99
    Dem Tatrichter ist jedoch in § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB ein Ermessen dahingehend eingeräumt, daß es aus den Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe und aus den Einzelgeldstrafen eine gesonderte Gesamtgeldstrafe bilden kann (BGH wistra 1994, 61).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94

    Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 1 StR 133/99
    Sie hat nicht bedacht, daß das Gericht aus Einzelstrafen, die nur aus Geldstrafen bestehen, nicht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe, sondern nur auf eine Gesamtgeldstrafe erkennen kann (BGH NStZ 1995, 178).
  • BayObLG, 20.09.2023 - 207 StRR 208/23

    Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus mehreren Einzelgeldstrafen

    Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, ist die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus mehreren Einzelgeldstrafen schon wegen der unterschiedlichen kriminalpolitischen Zwecke der beiden Strafen nicht möglich (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Beschluss vom 05.05.1999, 1 StR 133/99, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 53 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1999 - 4 StR 699/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5717
BGH, 19.01.1999 - 4 StR 699/98 (https://dejure.org/1999,5717)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1999 - 4 StR 699/98 (https://dejure.org/1999,5717)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 4 StR 699/98 (https://dejure.org/1999,5717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 699/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bedarf die Nichtanwendung dieser Vorschrift jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles die Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 - 4; Tröndle StGB 48 Aufl. § 53 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.08.1997 - 4St RR 198/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6768
BayObLG, 21.08.1997 - 4St RR 198/97 (https://dejure.org/1997,6768)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 4St RR 198/97 (https://dejure.org/1997,6768)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 4St RR 198/97 (https://dejure.org/1997,6768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; StPO § 267 Abs. 3
    Begründungspflicht für Absehen von gesonderter Geldstrafenverhängung bei Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 49
  • StV 1999, 598
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225; BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2; BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn - wie vorliegend im angefochtenen Urteil - wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1; SenE v. 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 24.10.2000 - Ss 424/00 - vgl. a. BGH VRS 43, 422; BayObLG NStZ-RR 1998, 49).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08

    Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung

    Zu berücksichtigen ist hierbei nämlich zunächst, dass die Summe der ausgesprochenen (Einzel-) Geldstrafen (acht mal 90 Tagessätze plus acht mal 30 Tagessätze plus drei mal 60 Tagessätze plus 240 Tagessätze) mit 1.380 (!) Tagessätzen im Vergleich erheblich über der festgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren (entspräche 720 Tagessätzen) liegt (vgl. hierzu BayObLG in NStZ-RR 1998, 49).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Andererseits bedarf die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung von Einzelgeldstrafen der besonderen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; StV 1992, 225; BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1 u. 2; BGHR StGB § 53 Abs. 2 "Einbeziehung" 1; BayObLG NStZ-RR 1998, 49; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 17.06.1994 - Ss 96/94 - SenE v- 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 14.07.1998 - Ss 306-307/98 - SenE v. 12.03.1999 - Ss 50/99 - SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der Einbeziehung der Geldstrafe die Freiheitsstrafe erhöht wird (BGHR StGB § 53 Abs. 2 S. 2 "Einbeziehung, nachteilige" 1; SenE v. 14.07.1998 - Ss 312/98 - SenE v. 12.03.1999 - Ss 50/99 - SenE v. 24.10.2000 -Ss 424/00; vgl. a. BGH VRS 43, 422; BayObLG NStZ-RR 1998, 49).

  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die Einbeziehung einer Geldstrafe nur dann "zwangsläufig" zu einer (erfassbaren) Erhöhung der Freiheitsstrafe führt, wenn einer einzigen Freiheitsstrafe eine oder mehrere Geldstrafen gegenüberstehen, während bei einem Nebeneinander mehrerer Einzelfreiheitsstrafen und Einzelgeldstrafen die Einbeziehung der Geldstrafen im Allgemeinen eher nicht zu einer merklichen Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führt (vgl. dazu a. BayObLG NStZ-RR 1998, 49).
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