Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.06.1999

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99   

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BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,3200)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,3200)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 (https://dejure.org/1999,3200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB;
    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung;

  • Wolters Kluwer

    Verleitung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eine Vertrauensperson als Strafmilderungsgrund im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Verleitung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eine Vertrauensperson der Polizei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 357; ; BtMG § 29 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 46 Abs. 2
    Strafmilderung bei Tatprovokation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 501
  • StV 1999, 631
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Zwar hat die Strafkammer damit sowohl die tatprovozierende Einwirkung der Vertrauensperson "José" auf den Angeklagten, gegen den zuvor ein Anfangsverdacht, entsprechende Straftaten zu planen oder in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein, nicht bestand (vgl. BGH StV 1993, 115; 1995, 364), als auch den maßgeblichen Einfluß von "Dario" auf die Menge des Rauschgifts (vgl. BGH StV 1994, 368, 369) berücksichtigt.

    Mit Blick auf seine nur mittelbare Verstrickung kann der Senat allerdings - anders als in seiner in StV 1995, 364, 365 f. abgedruckten Entscheidung - ausschließen, daß sich der beim Angeklagten M. aufgezeigte Rechtsfehler auch bei dem früheren Mitangeklagten D. ausgewirkt hat.

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Zwar hat die Strafkammer damit sowohl die tatprovozierende Einwirkung der Vertrauensperson "José" auf den Angeklagten, gegen den zuvor ein Anfangsverdacht, entsprechende Straftaten zu planen oder in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein, nicht bestand (vgl. BGH StV 1993, 115; 1995, 364), als auch den maßgeblichen Einfluß von "Dario" auf die Menge des Rauschgifts (vgl. BGH StV 1994, 368, 369) berücksichtigt.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Der Senat braucht im Hinblick auf das Gewicht der eigenen, nicht staatlich gesteuerten Initiative des Angeklagten während eines nicht unerheblichen Tatzeitraums nicht zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Juni 1998 (NStZ 1999, 47 mit Anm. Sommer = StV 1999, 127 mit Anm. Kempf S. 128 und Anm. Kinzig S. 288) Anlaß gibt, die Rechtsprechung zu den Folgen tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel (BGHSt 32, 345, vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. Einl. 148 m.w.N.) zu überdenken.
  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Der Senat braucht im Hinblick auf das Gewicht der eigenen, nicht staatlich gesteuerten Initiative des Angeklagten während eines nicht unerheblichen Tatzeitraums nicht zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. Juni 1998 (NStZ 1999, 47 mit Anm. Sommer = StV 1999, 127 mit Anm. Kempf S. 128 und Anm. Kinzig S. 288) Anlaß gibt, die Rechtsprechung zu den Folgen tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel (BGHSt 32, 345, vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. Einl. 148 m.w.N.) zu überdenken.
  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Der Umstand, daß der bisher unbescholtene, unverdächtige Angeklagte erst durch eine Vertrauensperson der Polizei zu einer solchen Tat verleitet worden ist, muß jedoch bei der Strafzumessung wesentlich ins Gewicht fallen; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289; a.A. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35 c).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Der Umstand, daß der bisher unbescholtene, unverdächtige Angeklagte erst durch eine Vertrauensperson der Polizei zu einer solchen Tat verleitet worden ist, muß jedoch bei der Strafzumessung wesentlich ins Gewicht fallen; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289; a.A. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35 c).
  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99
    Zwar hat die Strafkammer damit sowohl die tatprovozierende Einwirkung der Vertrauensperson "José" auf den Angeklagten, gegen den zuvor ein Anfangsverdacht, entsprechende Straftaten zu planen oder in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein, nicht bestand (vgl. BGH StV 1993, 115; 1995, 364), als auch den maßgeblichen Einfluß von "Dario" auf die Menge des Rauschgifts (vgl. BGH StV 1994, 368, 369) berücksichtigt.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 4 StR 111/95 NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 4 StR 201/99 NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131 vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).

    Sie waren nicht von der VP, sondern vom Mitangeklagten angestiftet worden, und beide hatten - anders als der Revisionsführer - bereits vor der vorliegenden Tat mehrfach gegen das BtMG verstoßen (keine Tatprovokation Unverdächtiger; im Ergebnis ebenso BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1999, 501).

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dieser Rechtsprechung im Sinne einer Strafzumessungslösung sind der 2., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gefolgt (Beschl. vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 = NJW 1986, 1764; Beschl. vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95 = NStZ 1995, 506 = StV 1995, 364; Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 = NStZ 1999, 501 = StV 1999, 631; Beschl. vom 13. Oktober 1994 - 5 StR 529/94 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 12 = StV 1995, 131; vgl. auch BGHSt 33, 283 und 356, 362).

    Sie waren nicht von der VP, sondern vom Mitangeklagten angestiftet worden, und beide hatten - anders als der Revisionsführer - bereits vor der vorliegenden Tat mehrfach gegen das BtMG verstoßen (keine Tatprovokation Unverdächtiger; im Ergebnis ebenso BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1999, 501).

  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Dies vermag namentlich angesichts eingestandener früherer geringerer Verstrickungen des Angeklagten in Rauschgiftgeschäfte den Schuldspruch nicht in Frage zu stellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 -).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 333/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Dies vermag namentlich angesichts eingestandener früherer geringerer Verstrickungen des Angeklagten in Rauschgiftgeschäfte den Schuldspruch nicht in Frage zu stellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 -).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Werden allerdings die Grenzen eines noch mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) zu vereinbarenden Lockspitzeleinsatzes überschritten, weil der von der Polizei gesteuerte Lockspitzel etwa gegen Personen eingesetzt wird, gegen die ein Verdacht i.S.d. § 160 Abs. 1 StPO nicht besteht oder weil der zunächst nicht tatbereite Täter erst durch die nachhaltige Beeinflussung seitens des Lockspitzels den Tatentschluss fasst und die Tat ausführt (vgl. BGH NJW 2000, 1123, 1126), so liegt darin regelmäßig ein gewichtiger unabhängiger Strafmilderungsgrund, der bei der Strafzumessung im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zugunsten des Täters wesentlich ins Gewicht fallen muss; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (vgl. BGHSt 32, 345; StV 1994, 368; MDR 1995, 879; NStZ 1995, 506; 1999, 501; NJW 2000, 1123, 1127).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99   

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BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittel; Revision; Lockspitzel; Schuldspruch ; Verfahrenshindernis; Tatprovokation; Menschenrechte; Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § ... 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 337; ; StPO § 353 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46; ; StGB § 47 Abs. 2; ; StGB § 59

  • rechtsportal.de

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 631
  • JR 2000, 256
  • BayObLGSt 1999, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 32, 345/348 ff. und 350 ff.; vgl. auch BGHSt 33, 356/362 [GGSt]) hat nämlich überzeugend dargelegt, daß auch eine Überschreitung der Grenzen des zulässigen Lockspitzeleinsatzes nicht zu einem Verfahrenshindernis führen kann, weil Verfahrenshindernisse nach dem Verständnis der deutschen Rechtsordnung an Tatsachen und nicht an Werturteile anknüpfen.

    Ob die prozessuale Nutzung von Vertrauenspersonen, die eine Straftat provozieren, nunmehr als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRG zu einem gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auszuführenden Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot führen kann (ablehnend BGHSt 32, 345/355), kann daher offenbleiben.

    Der Senat kann daher nicht ausschließen, daß sich die uneingeschränkte Berücksichtigung der Menge des Rauschgifts bei der Festsetzung der Strafhöhe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal der BGH (BGHSt 32, 345/355) auch bei Verbrechen ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe unter Ausnutzung der auch hier im allgemeinen durch § 47 Abs. 2, § 59 StGB eröffneten Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt regelmäßig für ausreichend hält.

  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 32, 345/348 ff. und 350 ff.; vgl. auch BGHSt 33, 356/362 [GGSt]) hat nämlich überzeugend dargelegt, daß auch eine Überschreitung der Grenzen des zulässigen Lockspitzeleinsatzes nicht zu einem Verfahrenshindernis führen kann, weil Verfahrenshindernisse nach dem Verständnis der deutschen Rechtsordnung an Tatsachen und nicht an Werturteile anknüpfen.
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Ein Extremfall, für den das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 1874) ein Verfahrenshindernis wegen staatlicher Tatprovokation in Betracht gezogen, für den dort zu entscheidenden Fall jedoch abgelehnt hat, scheidet auch hier aus, weil der Angeklagte sich ohne Zwangslage auf das Ansinnen des Zeugen S. eingelassen hat und ihn auch später ohne Not auf den direkten Kontakt zum Zeugen L. hätte verweisen können.
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Kempf (vgl. StV 1999, 128/130) meint nun, der nach der Auffassung des EGMR eingeschränkte Anknüpfungspunkt, nämlich die bloße Provozierung zur Straftat, stelle eine Tatsache und kein Werturteil dar und zwinge daher dazu, die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafzumessungslösung des Problems der durch polizeiliche Lockspitzel provozierten Tat aufzugeben.
  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Eine Korrektur dieser Rechtsauffassung im vorliegenden Fall ist auch nicht durch das Urteil des EGMR vom 9.6.1998 (StV 1999, 127 ff. mit Anm. Kempf) veranlaßt, wonach ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK gegeben ist, wenn polizeiliche undercover agents sich nicht darauf beschränken, in rein passiver Weise die strafbare Handlungsweise des Täters zu ermitteln, sondern ihren Einfluß in einer Weise ausüben, daß er eine Straftat begeht, und wenn der Täter im wesentlichen auf der Grundlage der Aussagen dieser Polizeibeamten verurteilt worden ist (vgl. StV 1999, 127/128).
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