Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 16.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5834
BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97 (https://dejure.org/1997,5834)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1997 - 4 StR 531/97 (https://dejure.org/1997,5834)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1997 - 4 StR 531/97 (https://dejure.org/1997,5834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung einer minderjährigen Zeugin - Pflicht zur Unterrichtung des Angeklagten über das in seiner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 273, § 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 637 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; 38, 260, 261 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).

    Der Rüge könnte auch dann nicht der Erfolg versagt werden, wenn der Angeklagte - was dem Sitzungsprotokoll nicht zweifelsfrei zu entnehmen ist - bei der Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin anwesend gewesen wäre, da die Unterrichtung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben und unverzichtbar ist (BGHSt 38, 260, 261) [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92].

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; 38, 260, 261 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; 38, 260, 261 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Im Protokoll muss als wesentliche Förmlichkeit nur die Unterrichtung, nicht aber ihr Inhalt im Einzelnen beurkundet werden (BGH bei Dallinger MDR 1957, 267; BGH StV 1999, 637).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7279
OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.07.1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    StPO § 247 S. 1
    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach Entfernung des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Dresden hat - im Anschluss an die (zum Fall der Entlassung eines Zeugen ergangene) Entscheidung BGH, NStZ 1998, 425 - darauf hingewiesen, dass der Angeklagte nach seiner Wiederzulassung zur Hauptverhandlung über die Aussage der Zeugin unterrichtet worden war und Gelegenheit bekommen hat, sie zu befragen.

    Die Frage, ob die am ersten Sitzungstag in Abwesenheit des Angeklagten erfolgte Entlassung der Zeugin einen weiteren absoluten Revisionsgrund darstellen würde, oder ob jener Verfahrensfehler aufgrund der am zweiten Sitzungstag bestandenen Möglichkeit zur Befragung der Zeugin durch den damals über den Inhalt ihrer Aussagen umfassend unterrichteten Angeklagten als geheilt angesehen werden könnte (vgl. BGH NStZ 1998, 425 ), bedarf danach nicht der abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Aus den vorgenannten Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Urteils, auch bei Berücksichtigung der in der neuen Hauptverhandlung wiederum auf die Zeugin zukommenden psychischen Belastung, unvermeidlich (vgl. zuletzt BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 - tragend zwar nur zur Zeugenentlassung, aber als obiter dictum ausdrücklich auch zur Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Er ist auch im Übrigen weder ein den Entscheidungen BGH, NStZ 1985, 136 oder BGHR StPO § 247 Abwesenheit 8 vergleichbarerer Ausnahmefall (s. hierzu auch Meyer-Goßner, aaO.) - dass eine Gesundheitsbeschädigung der Zeugin nicht befürchtet wurde, ergibt sich aus der Wiederzulassung des Angeklagten vor der Entlassung der Zeugin am zweiten Verhandlungstag -, noch ein solcher Ausnahmefall, in dem mit Sicherheit gesagt werden könnte, dass die Rechte des Angeklagten in vollem Umfang gewahrt gewesen seien, obwohl er bei der Entscheidung über das Absehen von der Vereidigung der Zeugin abwesend war.
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 580/95

    Revision - Verfahrensrüge - Vereidigung eines Zeugen - Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen - nur dieser Verfahrenssachverhalt soll zunächst hier erörtert werden - nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO ; diese Vorgänge bilden außerhalb der Vernehmung einen wesentlichen Teil der in Anwesenheit des Angeklagten durchzuführenden Hauptverhandlung (s. z.B. BGH, StV 1996, 530 ; BGH, NStZ 1986, 133 ; BGHR, StPO § 247 Abwesenheit 2, 16; Angeklagter 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 247 Rdn. 19; Diemer in KK- StPO , 4. Aufl., § 247 Nr. 16; eingehende Überblicke über die Rechtsprechung und die Problematik mit Lösungsvorschlägen von Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer, S. 311, 314 f., 317 und Basdorf in Festschrift für Salger, S. 203 ff.).
  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen - nur dieser Verfahrenssachverhalt soll zunächst hier erörtert werden - nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO ; diese Vorgänge bilden außerhalb der Vernehmung einen wesentlichen Teil der in Anwesenheit des Angeklagten durchzuführenden Hauptverhandlung (s. z.B. BGH, StV 1996, 530 ; BGH, NStZ 1986, 133 ; BGHR, StPO § 247 Abwesenheit 2, 16; Angeklagter 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 247 Rdn. 19; Diemer in KK- StPO , 4. Aufl., § 247 Nr. 16; eingehende Überblicke über die Rechtsprechung und die Problematik mit Lösungsvorschlägen von Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer, S. 311, 314 f., 317 und Basdorf in Festschrift für Salger, S. 203 ff.).
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