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   BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99   

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BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,3875)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1999 - 5 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,3875)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 5 StR 331/99 (https://dejure.org/1999,3875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG;
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben; Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot; Lockspitzel; Minder schwerer Fall;

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einfuhr - Revision - Minder Schwerer Fall - Strafzumessung - Einsatzstrafe - Kokain - "Luftgeschäfte"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 57
  • StV 1999, 650
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99
    Obgleich der Senat -entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99
    Dies vermag namentlich angesichts eingestandener früherer geringerer Verstrickungen des Angeklagten in Rauschgiftgeschäfte den Schuldspruch nicht in Frage zu stellen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 201/99 -).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99

    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99
    Obgleich der Senat -entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 333/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Obgleich der Senat - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99 -), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).

    Im übrigen wird die Annahme eines minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG im Fall eines auf Initiative eines polizeilichen Lockspitzels veranlaßten Geschäfts, das weitgehend den Charakter eines "Luftgeschäftes" trägt, naheliegen (vgl. Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99).

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 243/00

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln;

    Des weiteren wird als ein Umstand, der für die Strafzumessung von bestimmender Bedeutung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) ist, auch darzulegen sein, ob und in weichem Umfang und auf weiche Weise der V-Mann die Tatbegehung des Angeklagten angeschoben hat (BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 28, 35; - V-Mann 1).
  • BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00

    Strafrahmenbestimmung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Angesichts dessen, daß der nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte lediglich eine die Grenzmenge des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG unwesentlich überschreitende Rauschgiftprobe geliefert hat, die in staatlichen Gewahrsam gelangt ist, und daß darüber hinaus ein bloßes "Luftgeschäft" mit polizeilichen Vertrauenspersonen vorlag, ist die tatrichterliche Wertung, ohne zusätzliche Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes aus § 21 StGB liege noch kein minder schwerer Fall vor, im Ergebnis nicht vertretbar (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 35 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 26.11.2019 - 2 Rev 41/19

    Strafverfahren über Betäubungsmittelhandel: Zustellungen an den Verteidiger nach

    Insoweit kann dahinstehen, ob die strafschärfende Berücksichtigung bereits einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellt (so BGHSt 44, 361), jedenfalls liegt aber in diesen Fällen ein Wertungsfehler nach §§ 46 Abs. 1 und 2 StGB vor (vgl. dazu allgemein Senat, Beschl. v. 12. Juni 2002, Az.: II - 19/02, m.w.N., auch zum Meinungsstand, ob und unter welchen Voraussetzungen die unterschiedlichen Begehungsweisen des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG als in einem faktischen Stufenverhältnis zueinander stehend angesehen werden können; vgl. BGH Beschl. v. 27. Juli 1999, Az.: 5 StR 331/99).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
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