Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 15.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6415
OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99 (https://dejure.org/1999,6415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 Ss 291/99 (https://dejure.org/1999,6415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 Ss 291/99 (https://dejure.org/1999,6415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftlicher Raub im Zustand verminderter Schuldfähigkeit; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 377
  • StV 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 395/83

    Tat - Schädliche Neigung - Jugendlicher - Gesamtschau - Ausführung -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99
    Dies läßt das Amtsgericht ebenso unberücksichtigt wie den Umstand, daß es einen minder schweren Fall angenommen hat (vgl. dazu BGH StV 1984, 253) und daß der Tatbeitrag des Angeklagten verhältnismäßig gering war (vgl. dazu BGH StV 1993, 531).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99
    Dies ist jedoch erforderlich (vgl. u.a. BGH MDR 1980, 986 [bei Holtz]; NStZ 1983, 448 [bei Böhm]; 1992, 528 [bei Böhm]; StV 1992, 431; zuletzt BGH StV 1998, 331).
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99
    Sie ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Überprüfung, ob die Entscheidung des Amtsgerichts: Verhängung von Jugendstrafe, frei von Rechtsfehlern ist (zu den besonderen Urteilsanforderungen bei der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf § 54 JGG siehe auch OLG Thüringen StV 1998, 340).
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen mit früheren Straftaten des Angeklagten begründet wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher

    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere erhebliche Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (vgl. BGH NStZ 2013, 287; StV 1992, 431; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; OLG Frankfurt a. M., Beschlüsse vom 22.06.2010 - 1 Ss 234/09 -, vom 13.08.2009 - 2 Ss 226/09 - und vom 19.10.1999 - 2 Ss 291/99 -).

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen - wie hier - mit früheren Straftaten der Angeklagten begründet wird (vgl. KG NStZ 2013, 291; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.06.2010 - 1 Ss 111/10 -).

  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

    Diese Rückfallgefahr muß jedoch für erhebliche Straftaten bestehen und nicht nur für Bagatelldelikte oder Taten, die nur "gemeinlästig" sind (Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O.; siehe auch Senat in NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658; LG Gera StV 1999, 660).
  • OLG Hamm, 26.10.2021 - 4 RVs 109/21

    Jugendstrafe; Urteilsgründe; schädliche Neigungen; Vorstrafen

    Zu früheren Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden, müssen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden und der Richter muss sich damit auseinandersetzen, warum gerade die abgeurteilte Tat die Verhängung einer Jugendstrafe erfordert (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Köln, Beschl. v. 05.03.2010 - 1 RVs 26/10 - juris; Brunner/Dölling in: Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 13. Aufl. 2017, § 54 Rdn. 16).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

    Gleichwohl wäre es wünschenswert, wenn nähere Feststellungen zu den Vorstrafen des Angeklagten getroffen worden wären, da dann die Entscheidung über das Vorliegen schädlicher Neigungen auf eine noch breitere Grundlage gestellt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen insoweit OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658).
  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

    Vielmehr ist unbestritten, daß sogenannte Spontan-, Gelegenheits-, Konflikts- und Nottaten grundsätzlich keinen Anknüpfungspunkt für die Bejahung schädlicher Neigungen darstellen (BGHSt 11, 169, 170; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 377, 378; Eisenberg, JGG, 18. Aufl., § 17 Rn. 19; M/R/T/W-Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 16; HK JGG-Sonnen, 7. Aufl., § 17 Rn. 16; Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 725; Schaffstein/Beulke/Swoboda, Jugendstrafrecht, 15. Aufl., Rn. 448; Streng, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 428; Zieger, Verteidigung in Jugendstrafsachen, 6. Aufl., Rn. 64).
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
    Wenn die Festsetzung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen mit früheren Straftaten des Angeklagten begründet wird, müssen zu diesen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 659; SenE v. 11.08.2000 - Ss 316/00 - SenE v. 30.03.2001 - Ss 55/01 - SenE v. 26.05.2009 - 82 Ss 28/09 -).
  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

    Häufig werden schädliche Neigungen nicht schon in einer ersten Straftat zum Ausdruck kommen, sondern die Folge einer längeren Entwicklung sein, in deren Verlauf es immer wieder zu Straftaten gekommen ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377, 378).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8411
OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 2 Ss 34/99 (https://dejure.org/1999,8411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld - Bemessung der Strafe - Erziehungsgedanke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 658
  • StV 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99
    Für die Entscheidung, ob (wegen der Schwere der Schuld) Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG ) und wie sie im Einzelfall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG ), sind in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224; 16, 263).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 111/80

    Berücksichtigung des Alters des Opfers als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99
    Dies schließt zwar nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH, Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80 -).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Grundsätzlich bestimmt im Einzelfall der Tatrichter das Verhältnis der Strafzwecke (BGH StV 1982, 335), wobei eine reine Schuldstrafe aber grundsätzlich unzulässig ist (OLG Brandenburg StV 2001, 175).

  • KG, 17.02.2012 - 1 Ss 540/11

    Schwere der Schuld; Erfordernis der erzieherischen Einwirkung mit Jugendstrafe

    Die Begründung, trotz seiner positiven Entwicklung nach dem erstinstanzlichen Urteil sei es erforderlich, eine Jugendstrafe zu verhängen, weil er den Zeugen nicht unerheblich verletzt habe und die Folgen der Tat für den Zeugen schwer wiegen (UA S. 8), genügt den besonderen Begründungserfordernissen (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475) hinsichtlich eines aktuell bestehenden Erziehungsbedürfnisses nicht; denn unabhängig davon, dass der geschädigte Zeuge nach den Feststellungen bereits zwei Wochen nach der Tat seinen Dienst als Polizist wieder angetreten hat und Darlegungen, inwieweit er sonst schwer unter der Tat gelitten hat, fehlen, ist die positive Entwicklung des Angeklagten nach der Tat ausdrücklich und nicht nur - wie geschehen - floskelhaft zu berücksichtigen (vgl. Senat aaO.; OLG Hamm aaO., OLG Brandenburg StV 2001, 175, 176 = StV 1999, 658).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Im Allgemeinen aber setzt die mit der Schwere der Schuld begründete Jugendstrafe deren erzieherische Notwendigkeit voraus (OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 m. Anm. Böhm; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99, juris Rn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58; a.A. BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - 1 StR 178/13, juris Rn. 9 [nicht tragend]; Radtke aaO. Rn. 60).
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