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   BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98   

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BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98 (https://dejure.org/1998,1765)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1998 - 2 StR 390/98 (https://dejure.org/1998,1765)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1998 - 2 StR 390/98 (https://dejure.org/1998,1765)
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Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband

§ 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 15
  • StV 1999, 91
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Abgesehen davon, daß die zum Drogenkonsum getroffenen Feststellungen zur Überprüfung dieser Bekundung nicht ausreichen, erfordert die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB nicht die Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung ist nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98 - BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94

    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung ist nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98 - BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 351/98

    Ungeladene Schusswaffen als Waffen im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesezbuch

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Ungeladene Schußwaffen sind keine Waffen im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 26. August 1998 - 2 StR 351/98 - m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten kommt auch insoweit nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - 3 StR 611/97; BGH, Beschl. v. 23. August 1996 - 2 StR 382/96; BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung ist nicht möglich, wenn das Urteil im Zeitpunkt des Erlasses rechtsfehlerfrei war und die Urteilsaufhebung hinsichtlich des Revisionsführers auf einer gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu beachtenden inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung beruht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 185/98 - BGHSt 41, 6, 7; 20, 77, 78).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Das Plastikklebeband wurde zwar verwendet, war aber - jedenfalls im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug (vgl. auch BGH MDR 1989, 754).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revison eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 23.08.1996 - 2 StR 382/96

    Einweisung in eine Entziehungsanstalt bei drogenabhängigen Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten kommt auch insoweit nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - 3 StR 611/97; BGH, Beschl. v. 23. August 1996 - 2 StR 382/96; BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revison eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 611/97

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    b) Mit der Verwendung des am Tatort aufgefundenen Stricks zur Fesselung des Geschädigten hat der Angeklagte zwar - im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug verwendet (BGH, Beschl. vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98; BGH, Beschl. vom 4. März 1999 - 4 StR 2/99), wohl aber den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst 1 b StGB erfüllt.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    So hat der 2. Strafsenat einerseits einen Holzknüppel nicht als "gefährliches Werkzeug" eingestuft, weil er nicht verwendet wurde (Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91) und andererseits ein Winkeleisen nur deshalb als "gefährliches Werkzeug" behandelt, weil es zur Bedrohung des Tatopfers eingesetzt wurde (Beschluß vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 -).

    cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 - kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -, Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98-).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Wird jemand nur mit Klebeband ohne weitere Folgen an einen Stuhl gefesselt oder werden ihm die Hände mit Kabelbinder zusammengebunden, wird die Benutzung des Fesselungsmittels konkret kaum geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu bewirken (vgl. BGH StV 1999, 91; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß auch eine stramme Fesselung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklichen kann (vgl. einerseits BGH NStE Nr. 17 zu § 223 a StGB, andererseits BGH StV 1999, 91, 92).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 15; 2004, 169; Fischer aaO § 250 Rdn. 18).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Da die Voraussetzungen der fehlenden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Rahmen von § 69 Abs. 1 StGB als charakterliche Ungeeignetheit jedoch jeweils auf die höchst individuellen Verhältnisse des Täters bzw. Tatbeteiligten bezogen werden müssen, war keine Erstreckung vorzunehmen (dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03, juris Rn. 8 (jeweils zu § 64 StGB); BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 Rz. 8 (zu § 67 Abs. 2 StGB)).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB jedoch an höchstpersönliche Charaktermerkmale und Dispositionen des Täters anknüpft und diese individuellen Wertungsfragen für die Entscheidung bestimmend sind, war keine Erstreckung vorzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94, BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15; vom 16. April 2003 - 2 StR 60/03 (jeweils zu § 64 StGB); Beschluss vom 24. November 2009 - 4 StR 422/09 (zu § 67 Abs. 2 StGB); Urteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, Rn. 12 (zu § 69 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Die Frage, ob wegen einer unbilligen Härte (§ 73c Abs. 1 Satz 1 StGB) oder aufgrund einer Ermessensentscheidung (§ 73c Abs. 1 Satz 2 StGB) von einer Verfallsentscheidung abzusehen ist, beruht auf individuellen Erwägungen (vgl. zu § 64 StGB: BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; BGH NStZ-RR 1999, 15), deren Beantwortung ganz wesentlich von den persönlichen Verhältnissen des jeweils Betroffenen abhängt.
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07

    Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage);

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98

    Änderung des Raubtatbestands zwischen Tatbegehung und Verurteilung; "Verwenden"

  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 489/98

    Waffenbegriff beim schweren Raub; Objektive Gefährlichkeit

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99

    Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver

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