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   BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 83/98   

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https://dejure.org/1998,8363
BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 83/98 (https://dejure.org/1998,8363)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 4St RR 83/98 (https://dejure.org/1998,8363)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 4St RR 83/98 (https://dejure.org/1998,8363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Tatrichterliche Feststellungen zum Asylfolgeantrag vor Abschluss des Asylverfahrens im Strafverfahren wegen Unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts

Papierfundstellen

  • StV 1999, 99
  • DVBl 1999, 184 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

    Denn dies hätte nur Auswirkungen für die Frage, ob sich die Angeklagte wegen faktischer bzw. fiktiver Duldung keines unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG strafbar gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1998, 112, 113 f.).

    Die Regelung kann zwar dazu führen, dass die Asylsuchende mit dem Erreichen der zweiten Verfahrensstufe im Rahmen eines Asylfolgeantrags die mit dem Asylverfahren verbundene Rechtsstellung erlangt und deshalb nicht wegen unerlaubter Einreise bestraft werden darf (BayObLGSt 1998, 112, 115).

    Es kann daher auch offenbleiben, ob die Feststellungen des Tatgerichts zum Asylfolgeantrag tragfähig begründet sind (vgl. BayObLGSt 1998, 112 zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt), da auch in dem Fall, dass das Vorliegen von Wiederaufgreifensgründen nach § 51 Abs. 1 VwVfG von der Verwaltungsbehörde bejaht wird, die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht entfällt.

  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 3 RVs 90/16

    Nachträgliche Befristung eines Einreiseverbots eines Drittstaatenangehörigen

    Der Senat tritt der Auffassung des Amtsgerichts bei, dass ein Asylfolgeantrag, der sich als von Anfang an unbegründet erweist, nicht geeignet ist, die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 2 Nr. 1a, Nr. 1b AufenthG entfallen zu lassen (Erbs/Kohlhaas-Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Juli 2014, § 95 AufenthG, Rdnr. 69; MüKo-Gericke, StGB, § 95 AufenthG, Rdnr. 121; Kluth/Heusch-Hohoff, Ausländerrecht, 2016, § 95 AufenthG, Rdnr. 112; BayObLG, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 4St RR 83/98, juris, Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    Fehlt es somit an der unverzüglichen Meldung i.S.v. Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, so war das Amtsgericht auch nicht gehalten, Feststellungen zum Inhalt des von dem Angeklagten erneut gestellten Asylantrages zu treffen (vgl. BayObLG, StV 1999, 99).

    Nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages besteht ein Aufenthaltsrecht nämlich nur dann, wenn ein entsprechender Asylfolgeantrag i.S.d. § 71 AsylVfG gestellt worden ist und wenn zudem das Bundesamt das Bestehen von Wiederaufnahmegründen nach § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG festgestellt und deshalb ein weiteres Asylverfahren eingeleitet hat (BayObLG, StV 1999, 99, 100; NStZ 1996, 395 f).

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 270/03

    Vorwurf der unerlaubten Einreise türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft

    Spätere Äußerungen in Entscheidungen des BayObLG (StV 1999, 99 [100]) und des BGH (StV 1999, 382 = NStZ 1999, 408) weisen in die selbe Richtung.

    Es liegt aber nicht im Schutzbereich der Norm des Völkerrechts, kriminellem Tun Vorschub zu leisten (so Senge a.a.0., § 92 AuslG Rn 48a; ebenso Kloesel/Christ/Häußler, Deutsches Ausländerrecht Loseblatt , § 92 AuslG Rn 72; zustimmend mit weiteren Literaturangaben: Bay0bLG, Beschluss v. 30.06.1998 4St RR 83/98 = Bay0bLGSt 1998, 112115 = StV 1999, 99100), das gerade auf die Umgehung der zuständigen Behörden und Missachtung der in Art. 31 GK getroffenen Verfahrensweise angelegt ist.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02

    Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder

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