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   OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98 - 275   

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OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98 - 275 (https://dejure.org/1998,5838)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.1998 - HEs 233/98 - 275 (https://dejure.org/1998,5838)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - HEs 233/98 - 275 (https://dejure.org/1998,5838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Polizei und Staatsanwaltschaft haben als Reaktion auf den Wegfall dieses Vorwurfs zunächst nur pauschal auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 [StV 97, 589 ff.]) hingewiesen, wonach der Tatbestand des Handeltreibens auch durch "Handlungen zur Förderung des Geldkreislaufs einschließlich der Geldwäsche im Rahmen der Betätigung von Drogengroßhändlern in einem organisierten Absatzsystem" verwirklicht werden kann.

    Im "Präzisierungsbeschluß" werden diese Verhaltensweisen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 [StV 97, 589 ff.]) als bandenmäßiger Rauschgifthandel gewertet, wobei es bezüglich der Überweisungen nach Ru. heißt, diese Handlungen seien nicht "nur" als qualifizierte Geldwäsche einzustufen.

    Polizei und Staatsanwaltschaft halten nunmehr unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 (Kriminalist 98, 32 ff.) die Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Gründung der Firma I. P. in Ru. im November 1997 sowie den Erwerb einer Immobilie durch die Firma P. BI.

    Voraussetzung ist allerdings die Feststellung, dass ein organisiertes Absatzsystem besteht, innerhalb dessen die Handlungen des Beschuldigten dazu dienten "den Rückfluß der Erlöse an die Lieferanten zu fördern" (BGH StV 97, 589 [590]) und demnach als "unterstützende Finanztransaktionen" qualifiziert werden können, die "zur Erfüllung der Verpflichtung des Drogenkäufers beitragen" (BGH aaO S.589).

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Eine Verurteilung nach dieser Bestimmung ist nur zulässig, wenn die Art und die Menge der Betäubungsmittel und das strafbare Verhalten des Beschuldigten so konkret bezeichnet werden können, daß erkennbar wird, welche Taten von der Verurteilung umfaßt werden (Körner, Betäubungsmittelgesetz - Arzneimittelgesetz, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 160 unter Hinweis auf BGH vom 28.11.1990 - 2 StR 536/90 und BGH vom 30.3.1990 - 2 StR 70/90).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Erkenntnisse aus TÜ Maßnahmen gegen einen Dritten können dann gegen andere Gesprächsteilnehmer verwertet werden, wenn sie den Verdacht einer Katalogtat begründen (BGHSt 32, 10 [14 ff.] Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 100a Rdnr. 20 mit weiteren Nachweisen), sogar dann, wenn es sich um Zufallserkenntnisse handelt.
  • BGH, 30.03.1990 - 2 StR 70/90

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Urteilsinhalt

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Eine Verurteilung nach dieser Bestimmung ist nur zulässig, wenn die Art und die Menge der Betäubungsmittel und das strafbare Verhalten des Beschuldigten so konkret bezeichnet werden können, daß erkennbar wird, welche Taten von der Verurteilung umfaßt werden (Körner, Betäubungsmittelgesetz - Arzneimittelgesetz, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 160 unter Hinweis auf BGH vom 28.11.1990 - 2 StR 536/90 und BGH vom 30.3.1990 - 2 StR 70/90).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Aus dem Umstand, dass der dringende Tatverdacht - anders als der hinreichende Tatverdacht, der sich auf den Abschluss der Ermittlungen bezieht - nach dem jeweiligen Stand der - häufig noch unvollständigen - Ermittlungen im Zeitpunkt der Haftentscheidung zu beurteilen ist, folgt, dass ein zunächst gegebener Tatverdacht sich im Laufe des weiteren Verfahrens abschwächen oder sogar ganz entfallen kann (Boujong in KK a.a.O. § 112 Rdnr. 6; BGHZ 27, 338, 351).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit die hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat und deshalb verurteilt werden wird (Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112, Rn. 4 unter Verweis auf BVerfG NJW 1996, 1049; NJW 1992, 1975 m. Anm. Baumann NStZ 1992, 449 und Anm. Schroeder JZ 1992, 976; Köln StV 1999, 156; Brandenburg StV 1996, 157; SK-Paeffgen Rn 4).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20

    Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des

    Ein dringender Tatverdacht liegt dann vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat (vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049, BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV S. 1996, 157; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019 Rn. 3, StPO § 112 Rn. 3), wobei der Verdachtsgrad für die Anordnung der Untersuchungshaft sogar noch höher ist als die Voraussetzungen, unter denen bei einem hinreichenden Tatverdacht vom zuständigen Strafgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wird (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO).
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Ein zu Beginn der Ermittlungen vorliegender dringender Tatverdacht kann sich bereits im Ermittlungsverfahren nach dem sich in der Regel stetig ändernden Stand der Ermittlungen verstärken oder aber abschwächen bzw. ganz entfallen (LR/Hilger aaO; KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 112 Rn. 6, jew. mwN; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 2 (3) HEs 106/95, StV 1996, 157; OLG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - HEs 233/98, StV 1999, 156, 157).
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 1 Ss 48/04

    Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!

    Die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform einer Sache ist demgegenüber in aller Regel keine Sachbeschädigung, und zwar auch dann nicht, wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist (BGHSt 29, 129 [132]; BayObLG, StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544; HansOLG Hamburg, StV 1999, 544; KG, StV 1999, 156; OLG Düssedorf, NJW 1999, 1199; OLG Köln, StV 1995, 592).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22

    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • LAG Bremen, 15.01.2014 - 2 Sa 66/12

    Unwirksame ordentliche Verdachtskündigung eines Niederlassungsleiters wegen

    Danach ist ein dringender Tatverdacht gegeben, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (Karlsruher Kommentar zur StPO , 5. Aufl., Anm. 6; BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGH NJW 1992, 1975 f. = NStZ 1992, 449 m. Anm. Baumann = JZ 1992, 976 m. Anm. Schroeder; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157 ; Meyer-Goßner RdNr. 5; Pfeiffer RdNr. 2).

    Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter im Zeitpunkt seiner Entscheidung aufgrund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials ein auf die Verurteilungschancen bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben (OLG Koblenz, StV 1994, 316 f.; OLG Köln, StV 1996, 389 f. u. StV 1999, 156, 157).

  • OLG Hamburg, 08.03.2011 - 2-39/10

    Leichtfertige Geldwäsche: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters

    aa) In objektiver Hinsicht muss unter anderem die konkrete Vortat einer Geldwäsche in ihren wesentlichen tatsächlichen Merkmalen festgestellt werden (s. auch OLG Köln in StV 1999, 156, 161 f.); allein die tatrichterliche Gewissheit eines deliktischen Ursprungs des betroffenen Gegenstandes reicht nicht aus (vgl. BGH in StV 2000, 67).
  • OLG Hamm, 27.03.2001 - 4 Ss 97/01

    Sachbeschädigung, Grafitti

    Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049, BGHSt 38, 276, 278; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18

    Geiselnahme: Voraussetzungen des "Ausnutzungstatbestands"

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99

    Inhalt des Haftbefehls; Verdunkelungsgefahr

  • LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
  • OLG Köln, 27.04.1999 - HEs 59/99

    Strafprozeßrecht: Dringender Tatverdacht bei Geldwäsche und Verstößen gegen das

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Rechtsprechung
   KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98)   

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KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07. August 1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Graffiti-Schmierereien: nicht ohne weiteres eine strafbare Sachbeschädigung! (IBR 1999, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1200
  • NZM 1999, 480
  • StV 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2St RR 148/96
    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 129, 132) reicht eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung der äußeren Erscheinung und Form einer Sache für sich allein grundsätzlich nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu begründen.
  • OLG Köln, 26.02.1993 - Ss 39/93

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines strafprozessrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 4 Ss 252/00

    Sachbeschädigung, Farbbesprühung, Graffiti, Substanzverletzung

    Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00

    Sachbeschädigung, Sprühen, Sprayer, Farbsprühaktion, Substanzverletzung,

    Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.; KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.).
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