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   BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97   

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BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,2194)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,2194)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 (https://dejure.org/1997,2194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Befangenheit des Vorsitzenden - Anforderungen an die Belehrungspflicht des Beklagten - Verlassen des Gerichtssaals bei einem von mehreren Verteidigern als Revisionsgrund - Beschränkung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 142, § 243, § 273, § 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 267
  • StV 1999, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    hatte nach Ablehnung dieses Antrags durch den Vorsitzenden (unnötigerweise, vgl. BGHSt 39, 310, 312 [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93]; NStZ 1995, 296) Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.

    Der Angeklagte war nicht ohne Verteidiger (BGHSt 39, 310, 313 f.) [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93].

    Dies stellt keinen wichtigen Grund für eine Entpflichtung des Verteidigers dar (BGHSt 39, 310, 316) [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93].

  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Der Sitzungsniederschrift kommt zur Frage des Aussageverhaltens des Angeklagten die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu, da sie insoweit - anders als in den Fällen, die den vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 15; Beschl. vom 19. Juni 1996 - 3 StR 166/96) zugrunde lagen - unklar und mißverständlich ist.

    In den Fällen der vorliegenden Art, in denen sich der Angeklagte auf die entsprechende Belehrung zunächst dafür entschieden hat, nicht zur Sache auszusagen, ist die erstmalige Einlassung des Angeklagten zur Sache als wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO in die Niederschrift aufzunehmen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11).

  • BGH, 19.06.1996 - 3 StR 166/96

    Nichtberücksichtigung der Äußerungen des Angeklagten zur Sache

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Der Sitzungsniederschrift kommt zur Frage des Aussageverhaltens des Angeklagten die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu, da sie insoweit - anders als in den Fällen, die den vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 15; Beschl. vom 19. Juni 1996 - 3 StR 166/96) zugrunde lagen - unklar und mißverständlich ist.
  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    hatte nach Ablehnung dieses Antrags durch den Vorsitzenden (unnötigerweise, vgl. BGHSt 39, 310, 312 [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93]; NStZ 1995, 296) Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 202/92

    Keine ordnungsgemäße Verteidigung bei Ablehnung des Plädoyers

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Die Revision behauptet nicht, daß Rechtsanwalt S. in der Zeit der Abwesenheit von Rechtsanwalt H. die Verteidigung nicht geführt hätte (vgl. BGH NStZ 1992, 503).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Eine solche erstmalige Äußerung hätte danach beurkundet sein müssen, nachdem im Protokoll festgehalten ist, daß der Angeklagte am 6. Verhandlungstag "weiter" zur Sache ausgesagt hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96 - unter I., insoweit in BGHSt 42, 123 und NStZ 1996, 499 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Erkennbar hat der Vorsitzende zum Ausdruck gebracht, daß ein Geständnis vor Durchführung der Beweisaufnahme ein besonderes Gewicht habe; dies ist rechtlich unbedenklich (vgl. BGHSt 42, 191, 195; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 208 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Der Vorsitzende hat weder durch den Hinweis auf die weiteren, der deutschen Sprache ebenfalls nicht oder nicht ausreichend mächtigen Beteiligten noch durch die Mutmaßung über die Beendigung des Mandats zweier Wahlverteidiger für einen verständigen Angeklagten (vgl. BGHSt 24, 336, 337) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72] Grund für die Annahme gegeben, er werde ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne.
  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 48/94

    Wesentliche Förmlichkeit - Revisionsgrund - Protokoll - Vermerk -

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Der Sitzungsniederschrift kommt zur Frage des Aussageverhaltens des Angeklagten die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu, da sie insoweit - anders als in den Fällen, die den vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 15; Beschl. vom 19. Juni 1996 - 3 StR 166/96) zugrunde lagen - unklar und mißverständlich ist.
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
    Dies könnte dazu führen, die Verfahrensrüge als verwirkt anzusehen (vgl. BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschl. vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97; Basdorf, StV 1997, 488, 492).
  • BGH, 11.03.1997 - 5 StR 77/97

    Unzulässigkeit der Revision wegen Verwirkung der Verfahrensrüge

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Selbst eine Strafanzeige des Verteidigers zwingt nicht zur Aufhebung der Beiordnung, falls der begründete Verdacht besteht, dass der Angeklagte den Verteidiger nur deshalb angegriffen hat, damit dieser Strafanzeige gegen ihn erstattet, um darauf gestützt die Entpflichtung zu betreiben (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, aaO, S. 316; vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, NStZ 1998, 267).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Schon deshalb ist die hier in Rede stehende Konstellation entgegen der Ansicht der Revision nicht mit derjenigen vergleichbar, die das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ-RR 2005, 349) zu beurteilen hatte (vgl. zur grundsätzlichen Unbedenklichkeit eines Hinweises auf das besondere Gewicht eines Geständnisses vor Durchführung der Beweisaufnahme auch BGH NStZ 1998, 267).
  • OLG Hamburg, 20.12.2004 - II-125/04

    Strafverfahren: Gewährung des letzten Wortes

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  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Nicht zu beanstanden ist es hingegen, wenn der Vorsitzende, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form, auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist oder die Bedeutung eines Geständnisses für die Strafzumessung hervorhebt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 12; Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208, 209).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05

    Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer

    Zwar ist es dem Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwehrt, sich auf die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers zu berufen, wenn sich der Verteidiger eigenmächtig und pflichtwidrig von der Verhandlung entfernt und dadurch den bestehenden Verfahrensmangel in zurechenbarer Weise selbst verursacht hat (vgl. BGH NStZ 1997, 451; 1998, 267; 2005, 646, 647).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04

    Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer

    Der Richter darf den Angeklagten zwar darauf hinweisen, dass ein Geständnis schuldmindernd wirken und deshalb bei der Zumessung der Strafe zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 42, 191; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 12).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ss 388/99

    Aufhebung, letztes Wort, unklares Protokoll

    Eine Unklarheit des Protokolls, die in Ausnahmefällen eine Aufklärung des formalen Verfahrensablaufs im Freibeweis erlauben könnte, liegt nicht vor (vgl. dazu BGH StV 99, 189, 190).
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