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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98   

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OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98 (https://dejure.org/1998,1295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.1998 - 2 Ws 474/98 (https://dejure.org/1998,1295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 2 Ws 474/98 (https://dejure.org/1998,1295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 75
  • StV 1999, 37
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.09.1998 - 2 Ws 375/98
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluß des Landgerichts Dortmund hat der Senat mit Beschluß vom 7. September 1998 (2 Ws 375/98) verworfen.
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
    Insgesamt müssen jedoch, wie sich aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (vgl. OLG Köln, StV 1995, 419; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 112 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (so insbesondere OLG Frankfurt, OLG Köln, jeweils a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 30; siehe auch Münchhalffen StraFo 1999, 335; zustimmend zu OLG Köln Paeffgen NStZ 2000, 75, 77).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Es ist ihnen zwar darin beizupflichten, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in StV 1999, 37, 215; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 2. Aufl., 1999, Rn. 814 a).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution,

    Es ist ihnen zwar darin beizupflichten, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in StV 1999, 37, 215; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2002, Rn. 1701).

    Für die Annahme von "Verdunkelungsgefahr" genügt es nicht, dass der Beschuldigte z.B. nur seine Tatbeteiligung bestreitet oder er sich weigert, unbekannte Personen, die ggf. bei der ihm zur Last gelegten Tat beteiligt waren, zu benennen (OLG Köln StV 1999, 37).

  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 2 Ws 60/02

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Ausländer, Verbüßung, Vorlage der

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685 und zuletzt Beschluss des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02).
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99

    Inhalt des Haftbefehls; Verdunkelungsgefahr

    Es müssen vielmehr bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz auch nachgeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1998, 2 Ws 474/98 in StV 1999, S. 37).

    Denn gerade in den Fällen, in denen der Täter wie hier zu einem Kreis von Wirtschaftskriminellen gehören soll, deren Taten den äußeren Anschein eines ordnungsgemäßen Rechtsgeschäfts in sich tragen und deshalb in ihrer Natur schon auf Verdunkelung angelegt waren, legt die Tatausführung den Verdacht nahe, dass der Täter auch zukünftig in der genannten Art handeln wird (vgl. KK-Boujong, a.a.O., Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 30; OLG Karlsruhe, StV 1999, S. 37 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Februar 1994 in 1 BL 42/94).

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (so insbesondere OLG Frankfurt, OLG Köln, jeweils a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 30; siehe auch Münchhalffen StraFo 1999, 335; zustimmend zu OLG Köln Paeffgen NStZ 2000, 75, 77).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Geht man aber davon aus und berücksichtigt zudem (vgl. dazu Senat in StV 2003, 170), dass gemäß § 51 StGB die inzwischen vollzogene Untersuchungshaft von fast 17 Monaten anzurechnen und im Zweifel eine positive Strafrestentscheidung nach § 57 StGB zu erwarten ist, dann dürfte die möglicherweise noch zu vollstreckende Reststrafe nicht (mehr) so hoch sein, dass sie einen ausreichenden Fluchtanreiz darstellt (vgl. dazu auch Senat in StV 1999, 37 und StraFo 2002, 177 = StV 2002, 492).
  • OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01

    Auslieferungsverfahren, Fluchtgefahr

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen (vgl. die Entscheidungen des Senats in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203), dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (siehe dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Kaution

    Die hohe Straferwartung allein kann eine Fluchtgefahr jedoch nicht begründen, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, und zwar selbst dann nicht, wenn der Angeklagte z.B. bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war ( vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215; StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 ).
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07

    Haftprüfung bei teilweise nicht gewährter Akteneinsicht an Verteidiger;

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08

    Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung

  • OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08

    Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 AuslA 8/04

    Fluchtgefahr; soziale Bindungen

  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Stillstand der Ermittlungen, verzögerte

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 2 Ws 19/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hoge Straferwartung, sonstige Umstände

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 34/02

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Außervollzugsetzung;

  • OLG Hamm, 12.10.2001 - 2 Ws 246/01

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Für das Verfahren zur Verfügung gehalten,

  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache

  • OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03

    Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 2 Ws 76/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Invollzugsetzung, bestimmte

  • OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 BL 22/02

    Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, umfangreiche Ermittlungen,

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 2 Ws 341/99

    Fluchtgefahr

  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 Ausl/A 8/04

    Annahme von Fluchtgefahr im Rahmen des Erlasses eines förmlichen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98   

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https://dejure.org/1998,8343
OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 2 Ws 229/98 (https://dejure.org/1998,8343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152 jeweils für §§ 331 ff. StGB ; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine möglicherweise hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215, StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203).

  • OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Die bloße Möglichkeit, dass solche Handlungen vorgenommen werden, genügt nicht (vgl. SenatsE vom 26.1.1999 -2 Ws 29/99- = StV 1999, 323 f; und vom 8.5.1998 -2 Ws 229/98-= StV 1999, 37, ferner: Senat StV 1992, 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rdn. 27; Boujong in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4.Aufl., § 112 Rdn. 26).

    Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).

  • OLG Köln, 19.12.2002 - 2 Ws 603/02

    Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr

    Auch wenn der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, Angaben zur Sache zu machen oder sich wahrheitsgemäß einzulassen, kann ein solches Einlassungsverhalten in Verbindung mit sonstigem, auf systematisches Verheimlichen und Täuschen ausgerichtetem Verhalten die Besorgnis begründen, dass es zu Verdunkelungshandlungen kommen wird, sofern die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (vgl. Senat StV 1999, 37).
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