Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.07.1998

Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98   

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BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3009)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1998 - 1 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3009)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1998 - 1 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgungsverjährung im Rahmen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 251 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 1 Ziffer 4; ; StPO § 251 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 407
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 556/53

    Kurt Gildisch

    Auszug aus BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98
    Entgegen der Auffassung der Revision ist der Beschluß (§ 251 Abs. 4 Satz 2 StPO) "gemäß § 251 II 1 StPO" eine kinderpsychiatrische Stellungnahme und ein Schreiben eines Diplompsychologen "im Einverständnis ... (sämtlicher Verfahrensbeteiligter) ... zu verlesen", ausreichend begründet (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 251 Rdn. 38; ebenso schon BGH, Urteil vom 15. Dezember 1953 - 5 StR 556/53 zu dem insoweit gleichzubehandelnden Fall einer auf § 251 Abs. 1 Ziffer 4 StPO gestützten Verlesung).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98
    a) Stellt das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht, so liegt darin nicht das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (BGHSt 43, 195, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98
    Das Vorbringen, persönliche Vernehmungen hätten "möglicherweise Zweifel an der Ursache der depressiven Störungen" geweckt, enthält nicht die erforderliche bestimmte Behauptung über das von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwartende Ergebnis (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 81 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Die vom Landgericht geschaffene Vertrauensgrundlage ist auch nicht dadurch entfallen, daß die Beweisaufnahme nach der - im wesentlichen geständigen (UA 16, 23 ff.) - Einlassung des Angeklagten fortgeführt wurde; denn das Gericht ist auch bei einem aufgrund einer Verständigung abgelegten Geständnis dazu verpflichtet, dieses auf seine Richtigkeit zu überprüfen (BGHSt 43, 195, 204; BGH StV 1999, 407; 410, 411).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06

    Verbotene Vernehmungsmethode (Entschließungsfreiheit des Angeklagten; unzulässige

    Allein die Inaussichtstellung einer Strafmilderung für den Fall eines Geständnisses stellt auch nicht das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils dar (BGHSt 43, 195, 204 m.w.N., BGH StV 1999, 407; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 136 a Rdn. 23).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet, oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH, Beschluß vom 4 August 1998 - 1 StR 79/98; w. Nachw. bei Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Nach dem Urteil des Senats vom 28. August 1997 ist es unzulässig, wenn sich das Gericht -wie hier geschehen - für das Inaussichtstellen einer milderen Strafe durch den Angeklagten versprechen läßt, daß dieser auf Rechtsmittel verzichten werde: Dies bedeute zum einen eine unzulässige Verknüpfung der Rechtsmittelbefugnis mit der Höhe der Strafe, zum anderen könne der Angeklagte frühestens nach Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichten (BGHSt 43, 195, 204 f.; zust. OLG Stuttgart NJW 1999, 375, 376; Rieß aaO Rdn. 84, 86; Laufhütte in KK/StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 119 f; Weigend NStZ 1999, 57, 60; Rönnau wistra 1998, 49, 50; krit. zur Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts auch Dencker/Hamm, Der Vergleich im Strafprozeß (1988) S. 114; Siolek, Verständigung in der Hauptverhandlung (1993) S. 198 ff., 206 f; vgl. ferner BGH StV 1999, 407; a.A. OLG Köln NJW 1999, 373, 374 f; Braun, Die Absprache im deutschen Strafverfahren (1998) S. 80).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1998 - 3 StR 242/98   

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https://dejure.org/1998,6288
BGH, 01.07.1998 - 3 StR 242/98 (https://dejure.org/1998,6288)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1998 - 3 StR 242/98 (https://dejure.org/1998,6288)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - 3 StR 242/98 (https://dejure.org/1998,6288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 3 StR 242/98
    Der Senat weist auf seine Entscheidung in BGHSt 37, 298 hin.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 3 StR 242/98
    Selbst nach dem Urteil des 4. Strafsenats (BGHSt 43, 195 [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97] = NStZ 1998, 31) setzen Vereinbarungen im Strafverfahren die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, eine entsprechende Protokollierung und eine bestehenbleibende Rechtsmittelmöglichkeit voraus.
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

    Soweit es um Vorgänge in der Hauptverhandlung geht, steht dem gemäß § 274 StPO die negative Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entgegen (vgl. BGHSt 43, 195, 206; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1998 - 3 StR 242/98).
  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Dieses Vorbringen ist jedoch nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG angebracht worden, so dass es ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen ist (vgl. KK-Kuckein StPO 6. Aufl. § 345 Rn. 24; BGH StV 1999, 407).
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