Weitere Entscheidung unten: KG, 02.07.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 04.02.2000 - 2 Ws 102/00, 2 Ws 102/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21777
OLG München, 04.02.2000 - 2 Ws 102/00, 2 Ws 102/2000 (https://dejure.org/2000,21777)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2000 - 2 Ws 102/00, 2 Ws 102/2000 (https://dejure.org/2000,21777)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 2 Ws 102/00, 2 Ws 102/2000 (https://dejure.org/2000,21777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des Verurteilten bei Nichterscheinen dieser Verabredung in dem Protokoll über die Verhandlung; Zulässigkeit einer vorab getroffenen Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Diese Beeinflussung muss aber wie sonstige (unzulässige) Einwirkungen auf die Willensbildung des Rechtsmittelberechtigten etwa Irreführung oder gar Drohung erwiesen sein, um die Unwirksamkeit des Verzichts zu bewirken; nicht behebbare Zweifel - wie hier - gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 83; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 307; OLG München, StV 2000, 188; Meyer-Goßner, § 302 Rn 22; Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 302 Rn 13).
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Rechtsprechung
   KG, 02.07.1999 - (4) 1 Ss 8/99 (31/99)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22095
KG, 02.07.1999 - (4) 1 Ss 8/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,22095)
KG, Entscheidung vom 02.07.1999 - (4) 1 Ss 8/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,22095)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - (4) 1 Ss 8/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,22095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

    Eine Beweiswürdigung ist aber dennoch in der Regel bereits dann als lückenhaft anzusehen, wenn sie sich nicht zur Frage einer Einlassung des Angeklagten verhält bzw. seine Einlassung zwar inhaltlich wiedergibt, sie jedoch nicht würdigt, da in diesem Fall eine revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2015, 473; NStZ-RR 1997, 172; OLG Hamm StV 2008, 401; StraFo 2003, 133; KG Berlin, StV 2000, 188).
  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03

    Beweiswürdigung, Einlassung, Geständnis

    Abgesehen von einfach und eindeutig gelagerten Sachverhalten ist es unerlässlich, dass der Tatrichter die geständige Einlassung des Angeklagten im Urteil wiedergibt und sie würdigt (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1; BGH StV 1996, 214; Senat vom 15.4.1997 ­ 1 Ss 103/97 ­; KG StV 2000, 188).
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