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   BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99   

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https://dejure.org/1999,5486
BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99 (https://dejure.org/1999,5486)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1999 - 5 StR 300/99 (https://dejure.org/1999,5486)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 5 StR 300/99 (https://dejure.org/1999,5486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 174 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 171b GVG
    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung;

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafverfahren - Öffentlichkeit - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines Beschlusses

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 6; ; GVG § 171b; ; BtMG § 30 Abs. 1; ; BtMG § 31; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18

    Ausschließung der Öffentlichkeit (öffentliche Verkündung des Beschlusses)

    Sie ist nicht verwirkt; in dem Umstand allein, dass sich der Verteidiger (wie im Übrigen auch die Staatsanwaltschaft) dem Antrag des Nebenklägervertreters angeschlossen hatte, vermag der Senat keinen Anhaltspunkt für eine Verwirkung zu erkennen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 5 StR 300/99, bei Kusch, NStZ-RR 2000, 33, 40 f.).

    Dies verletzte § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, der grundsätzlich zur Information der Öffentlichkeit über Anlass und Ausmaß der Ausschließung eine öffentliche Verkündung des Beschlusses gebietet (vgl. zur weiteren Ausschließung der Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluss BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80, NJW 1980, 2088; Beschluss vom 24. August 1984 - 5 StR 552/84, NStZ 1985, 37, 38; Beschluss vom 29. Juni 1999, aaO).

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Sie bedürfen deshalb näherer Bewertung (vgl. BGH StV 2000, 243).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Die zu diesem Ergebnis führende Beweiswürdigung wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen einer alleinigen Belastung eines bestreitenden Angeklagten durch einen Mitangeklagten zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 599).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 327/00

    Beweiswürdigung bei Angaben eines Mitangeklagten (Gefahr der Falschbelastung)

    Es mußte bei der Bewertung der Angaben des Mitangeklagten N. alle naheliegenden Motive für eine mögliche Falschbelastung des Beschwerdeführers in seine Erwägungen einbeziehen, insbesondere danach fragen, ob sich der Mitangeklagte damals etwa von einer Falschaussage eine günstigere Beurteilung seiner eigenen strafrechtlichen Verstrickung versprochen haben oder ob es ihm darum gegangen sein könnte, andere Hintermänner der Tat zu decken (vgl. zur Problematik BGHR StPO § 261 -Mitangeklagte 3; BGH StV 2000, 243, 244; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 201/07

    Beweiswürdigung versuchtem Totschlag (mangelnde umfassende Erörterung

    Es hätte in diesem Zusammenhang auch die naheliegende Möglichkeit erörtern müssen, ob der zu diesem Zeitpunkt unter Verdacht des versuchten Mordes inhaftierte L. einen Dritten fälschlich belastet hat, um die Aufhebung des gegen sich bestehenden Haftbefehls herbeizuführen (vgl. BGH StV 2000, 243, 244).
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