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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98, II b - 12/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15186
OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98, II b - 12/98 (https://dejure.org/2000,15186)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 Ss 161/98, II b - 12/98 (https://dejure.org/2000,15186)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 Ss 161/98, II b - 12/98 (https://dejure.org/2000,15186)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen eines Ablehnungsbeschlusses und Eröffnungsbeschlusses in einer für das beschleunigte Verfahren nicht geeigneten Strafsache als Verfahrenshindernis im Revisionsverfahren; Vorliegen eines schwerwiegenden Verfahrensmangels bei Irrtum eines Richters über die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 206
  • StV 2000, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 10.04.1997 - 2 Ss 56/97

    Erfolgsaussichten einer Revision bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers in

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Wie in dem Vorlagebeschluß, auf welchen verwiesen wird, ausführlich dargelegt ist, hatte sich der Senat, der den genannten Verfahrensfehler allein auf eine insoweit erhobene Verfahrensrüge hin überprüfen wollte, an der seinerzeit beabsichtigten Verwerfung der Revision (jedenfalls zum Schuldspruch) durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 1997 (2 Ss 56/97 = NStZ 1997, 613 [OLG Düsseldorf 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II] ) gehindert gesehen, derzufolge der fehlende Eröffnungsbeschluß auch bei einem verzögerten "beschleunigten Verfahren" zur Verfahrenseinstellung von Amts wegen zwingen sollte.

    Sie und auch die Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht sind nunmehr der Aufassung, durch die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1999 sei auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. April 1997 (a.a.O.) einer tragenden Grundlage beraubt, da auch dort die fehlerhafte Annahme eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses zugrundegelegen habe, obwohl in Wahrheit ein Eröffnungsbeschluß entbehrlich gewesen sei.

    An die Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10. April 1997 (NStZ 1997, 613 ff. [OLG Düsseldorf 10.04.1997 - 2 Ss 56/97 - 22/97 II] ) sieht sich der Senat nicht mehr gebunden im Sinne von § 121 GVG .

  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Mittlerweile hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (2 StR 376/99, Beschluß vom 17. Dezember 1999) die Entscheidung über eine (ebenfalls aus der vermeintlichen Divergenz zu der genannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf heraus erfolgte) Vorlage des Oberlandesgerichts Köln zu einer weitgehend identischen Rechtsfrage abgelehnt.

    Allerdings lassen sich die Grundsätze, nach denen der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 17. Dezember 1999 ( 2 StR 376/99 ) den Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses im verzögerten Verfahren nach § 417 StPO für entbehrlich gehalten hat, auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar anwenden.

    Zwar hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses nach §§ 419 Abs. 3, 203 StPO ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis gesehen, doch ist seine Entscheidung dadurch überholt, daß der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 17. Dezember 1999 (a.a.O.) für den vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall der Verbindung mit einem Regelstrafverfahren die tragende Annahme eines Verfahrensfehlers widerlegt hat.

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Mittlerweile mehren sich Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, welche zum Ausdruck bringen, daß eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen vom Revisionsführer im Wege einer Verfahrensrüge vorgetragen werden müssen, wenn er sich zur Strafmilderung darauf berufen will (z.B. BGH NStZ 1998, 194 [BGH 03.12.1997 - 2 StR 267/97] ; NStZ 1999, 313 [BGH 04.01.1999 - 3 StR 597/98] ; BGH, Beschluß vom 16.4.1999 - 3 StR 65/99 ).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97

    Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Das beruht darauf, daß namentlich die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu tendiert hat, bei schon aus dem zeitlichen Abstand von Tat und Verurteilungen ersichtlicher überlanger Verfahrensdauer einen sachlichrechtlichen Darlegungsmangel des Urteils anzunehmen, wenn das Urteil die eingetretenen Verzögerungen bei der Strafzumessung nicht näher erläutert (vgl. BGH StV 1992, 452 [BGH 26.05.1992 - 1 StR 131/92] ; StV 1994, 653; NStZ 1996, 328; NStZ-RR 1998, 108; BGHR StGB Verfahrensverzögerung 11; Beschluß vom 21.10.1997 - 4 StR 464/97 ).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die für die nachgeordneten Gerichte nunmehr vollends unüberschaubare Rechtslage dadurch gekennzeichnet, daß er in der Entscheidung vom 29. April 1997 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11) ausgeführt hat, der Senat neige dazu, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen nur auf Verfahrensrüge hin zu überprüfen, sehe sich aber durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs veranlaßt, die dort festgestellte Verfahrensverzögerung dennoch allein auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Der Senat hat deshalb unter Berücksichtigung der Grundsätze, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Verfahrensverzögerungen, welche gegen Art. 6 MRK verstoßen, aufgestellt hat (vgl. dazu u.a. BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83] ; 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; BGHSt 35, 137, 140, 141; BGH StV 1993, 12; 1994, 653; 1995, 130, 131; BGH NStZ-RR 1996, 337, 338 [BGH 22.02.1996 - 1 StR 23/96] ; BGH wistra 1996, 19; vgl. auch EuGMR NJW 1986, 647, 649) die erkannte Freiheitsstrafe auf eine solche von sechs Monaten ermäßigt.
  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 65/99

    Überlange Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Mittlerweile mehren sich Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, welche zum Ausdruck bringen, daß eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen vom Revisionsführer im Wege einer Verfahrensrüge vorgetragen werden müssen, wenn er sich zur Strafmilderung darauf berufen will (z.B. BGH NStZ 1998, 194 [BGH 03.12.1997 - 2 StR 267/97] ; NStZ 1999, 313 [BGH 04.01.1999 - 3 StR 597/98] ; BGH, Beschluß vom 16.4.1999 - 3 StR 65/99 ).
  • EGMR, 10.12.1982 - 7604/76

    FOTI ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Der Senat hat deshalb unter Berücksichtigung der Grundsätze, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Verfahrensverzögerungen, welche gegen Art. 6 MRK verstoßen, aufgestellt hat (vgl. dazu u.a. BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83] ; 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; BGHSt 35, 137, 140, 141; BGH StV 1993, 12; 1994, 653; 1995, 130, 131; BGH NStZ-RR 1996, 337, 338 [BGH 22.02.1996 - 1 StR 23/96] ; BGH wistra 1996, 19; vgl. auch EuGMR NJW 1986, 647, 649) die erkannte Freiheitsstrafe auf eine solche von sechs Monaten ermäßigt.
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Mittlerweile mehren sich Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, welche zum Ausdruck bringen, daß eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen vom Revisionsführer im Wege einer Verfahrensrüge vorgetragen werden müssen, wenn er sich zur Strafmilderung darauf berufen will (z.B. BGH NStZ 1998, 194 [BGH 03.12.1997 - 2 StR 267/97] ; NStZ 1999, 313 [BGH 04.01.1999 - 3 StR 597/98] ; BGH, Beschluß vom 16.4.1999 - 3 StR 65/99 ).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
    Der Senat hatte sie von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1995, 335 [BGH 21.12.1994 - 2 StR 415/94] ).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 23/96

    Revision - Übersetzung der Urteilsgründe - Entfernung aus Gerichtssaal - Richter

  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • OLG Stuttgart, 11.08.1998 - 1 Ws 123/98

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses ; Aburteilung in einem beschleunigten

  • OLG Stuttgart, 19.06.1998 - 1 Ss 331/98

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln; Festsetzung einer

  • OLG Hamburg, 19.01.1999 - 2 Ss 161/98
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

    Die Vereinfachungen (§ 420 StPO) stehen nur dem Schöffengericht (§ 420 Abs. 1 bis Abs. 3 StPO) und dem Strafrichter (§ 420 Abs. 1 bis Abs. 4 StPO) zur Verfügung, nicht aber dem Berufungsgericht (ebenso: OLG Hamburg NStZ 1999, 266/267 sowie StV 2000, 299/301; OLG Stuttgart StV 1998, 585/587 m.w.N.; a.A.: Meyer-Goßner aaO § 420 Rn. 12; siehe aber auch Meyer-Goßner aaO vor § 417 Rn. 6).

    2) Wenn aber die sonstigen Besonderheiten des beschleunigten Verfahrens für das Berufungsgericht ohnehin nicht gelten, besteht auch kein Anlass, die gerade zum Ausgleich für die Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahrensart normierte Rechtsfolgenbeschränkung (- vgl. RGSt 67, 59/61: Der Ausgleich der "Schmälerung" der Rechte des Angeklagten im "Schnellverfahren" ist durch die Möglichkeit der Anrufung einer zweiten Tatsacheninstanz gewährleistet. -) dem Berufungsgericht in gleichem Umfange aufzuerlegen, wie sie für das Amtsgericht bestimmt ist (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart StV 1998, 585/587; OLG Hamburg StV 2000, 299/301; Tolksdorf in KK-StPO aaO § 419 Rn. 19; KMR-Metzger § 419 Rn. 38; Pfeiffer aaO § 419 Rn. 5; a.A.: Krehl in HK-StPO aaO § 419 Rn. 2; LR-Gössel § 419 Rn. 14; Meyer-Goßner aaO § 419 Rn. 14; Paeffgen in SK-StPO § 419 Rn. 16).

    Sinn und Zweck des beschleunigten Verfahrens - eben die Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BayObLGSt 1997, 172/176) - würden in ihr Gegenteil verkehrt werden (OLG Hamburg StV 2000, 299/301).

    Auch dann läge lediglich ein Verfahrensfehler vor, der in der Revisionsinstanz nur nach einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Rüge beachtet werden könnte (vgl. OLG Stuttgart StV 1998, 585; OLG Hamburg NStZ 1999, 266/267 sowie StV 2000, 299; OLG Düsseldorf StV 2003, 492; OLG Köln StV 2003, 493/494).

  • OLG Köln, 21.01.2003 - Ss 456/02

    Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Dieser Auffassung (OLG Stuttgart NJW 1999, 511 = StV 1998, 585 = VRS 95, 415; OLG Hamburg NStZ 1999, 266; StV 2000, 299 = NStZ-RR 2001, 206; vgl. zum Meinungsstand auch Radtke JR 2001, 133, 135 ff.) hat sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen (Vorlagebeschluss gemäß § 121 Abs. 2 GVG v. 29.6.1999 - Ss 195/99 - , Vorlage gegen OLG Düsseldorf NStZ 1997, 613; Verneinung der Vorlagevoraussetzungen durch den BGH: BGHR StPO § 203 Beschluss 5 = NStZ 2000, 442 = wistra 2000, 151 = DAR 2000, 198).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

    Dieser ist aber nur auf eine den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Rüge zu berücksichtigen und begründet kein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis (vgl. BayObLG StV 2000, 302, OLG Stuttgart StV 1998, 479 f; HansOLG Hamburg NStZ 2000, 1007 f und NStZ-RR 2001, 206 f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99 - 35   

Zitiervorschläge
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OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99 - 35 (https://dejure.org/2000,7284)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2000 - Ss 537/99 - 35 (https://dejure.org/2000,7284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sprungrevision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Heroin in acht Fällen und wegen Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Heroin

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261 § 267
    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei belastenden Zeugenaussagen in Betäubungsmittelsachen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; StPO § 261 § 267
    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei belastenden Zeugenaussagen in Betäubungsmittelsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 12.04.1999 - Ss 93/93

    Strafzumessungsregeleigenschaft des § 29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG);

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Unbestimmte Qualitätsbezeichnungen (wie z. B. das Rauschgift sei von "durchschnittlicher" oder "mittlerer" Qualität) reichen in der Regel nicht aus (vgl. BGH bei Schoreit NStZ 1985, 59; Senatsentscheidung vom 30.04.1993 - Ss 93/93; Körner, BtmG, 4. Auflage, § 29 a Rdnr. 70 mit Nachweisen).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind für die zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs neben der Mitteilung der Art des Betäubungsmittels (vgl. BGH NJW 1992, 380) auch Feststellungen zur Rauschgiftmenge (BGH aaO) sowie zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts erforderlich (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 1984, 556 und bei Schoreit NStZ 1994, 327; BayObLG NStZ-RR 1998, 55; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 12.01.1999 - Ss 2/99 = StV 1999, 440 und vom 19.10.1999 - Ss 414/99; vgl. zu allem auch Weber, BtmG, vor §§ 29 ff. Rdnr. 483 bis 503).
  • BGH, 06.09.1991 - 2 StR 248/91

    Beweiswürdigung - Wechselnde Aussage - Belastungszeuge - Aussagekonstanz -

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Schwächt ein Zeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich den Angeklagten belastende Aussage ab, muss das Gericht, wenn es die Verurteilung des Angeklagten auf die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung stützt, die nicht fernliegende Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Zeuge eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrecht erhalten wollte (vgl. BGH StV 1992, 2 und 149; vgl. auch BGH NJW 1998, 3788, 3790 und NJW 1999, 802).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind für die zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs neben der Mitteilung der Art des Betäubungsmittels (vgl. BGH NJW 1992, 380) auch Feststellungen zur Rauschgiftmenge (BGH aaO) sowie zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts erforderlich (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 1984, 556 und bei Schoreit NStZ 1994, 327; BayObLG NStZ-RR 1998, 55; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 12.01.1999 - Ss 2/99 = StV 1999, 440 und vom 19.10.1999 - Ss 414/99; vgl. zu allem auch Weber, BtmG, vor §§ 29 ff. Rdnr. 483 bis 503).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Schwächt ein Zeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich den Angeklagten belastende Aussage ab, muss das Gericht, wenn es die Verurteilung des Angeklagten auf die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung stützt, die nicht fernliegende Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Zeuge eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrecht erhalten wollte (vgl. BGH StV 1992, 2 und 149; vgl. auch BGH NJW 1998, 3788, 3790 und NJW 1999, 802).
  • OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind für die zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs neben der Mitteilung der Art des Betäubungsmittels (vgl. BGH NJW 1992, 380) auch Feststellungen zur Rauschgiftmenge (BGH aaO) sowie zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts erforderlich (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 1984, 556 und bei Schoreit NStZ 1994, 327; BayObLG NStZ-RR 1998, 55; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 12.01.1999 - Ss 2/99 = StV 1999, 440 und vom 19.10.1999 - Ss 414/99; vgl. zu allem auch Weber, BtmG, vor §§ 29 ff. Rdnr. 483 bis 503).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Schwächt ein Zeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich den Angeklagten belastende Aussage ab, muss das Gericht, wenn es die Verurteilung des Angeklagten auf die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung stützt, die nicht fernliegende Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Zeuge eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrecht erhalten wollte (vgl. BGH StV 1992, 2 und 149; vgl. auch BGH NJW 1998, 3788, 3790 und NJW 1999, 802).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2000 - Ss 537/99
    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind für die zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs neben der Mitteilung der Art des Betäubungsmittels (vgl. BGH NJW 1992, 380) auch Feststellungen zur Rauschgiftmenge (BGH aaO) sowie zum Wirkstoffgehalt des Rauschgifts erforderlich (vgl. BGH aaO; BGH NStZ 1984, 556 und bei Schoreit NStZ 1994, 327; BayObLG NStZ-RR 1998, 55; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 12.01.1999 - Ss 2/99 = StV 1999, 440 und vom 19.10.1999 - Ss 414/99; vgl. zu allem auch Weber, BtmG, vor §§ 29 ff. Rdnr. 483 bis 503).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - Ss 350/00

    Vereidigungsverbot wegen Tatbeteiligung in Betäubungsmittelverfahren

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom 15. Februar 2000 (Ss 537/99) das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.01.2000 - 1 Ss 354/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,31505
OLG Frankfurt, 14.01.2000 - 1 Ss 354/99 (https://dejure.org/2000,31505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2000 - 1 Ss 354/99 (https://dejure.org/2000,31505)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 1 Ss 354/99 (https://dejure.org/2000,31505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 299
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