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   OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99   

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https://dejure.org/1999,4614
OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99 (https://dejure.org/1999,4614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99 (https://dejure.org/1999,4614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 2 (3) HEs 28/99 (https://dejure.org/1999,4614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls bei unnötiger Verzögerung der Anklageerhebung; Fehlende Förderung des Strafverfahrens nach dem Grundsatz des Beschleunigungsgebots in Haftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 37
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender

    Dies gilt namentlich für die Personalausstattung und die Geschäftsverteilung (vgl. BVerfGK 6, 384; BGHSt 38, 43 ff. [zur Justizgewährungspflicht]; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Bremen StV 1992, 426; OLG Celle StV 2002, 150; OLG Frankfurt NJW 1996, 1487).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
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