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   BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98   

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https://dejure.org/1998,3894
BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3894)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 5 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3894)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 5 StR 79/98 (https://dejure.org/1998,3894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mehrfach wiederholte Begehungsweise im Sinne des Merkmals "fortgesetzt" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 Abgabenordnung (AO)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 263; ; StGB § 265b; ; StGB § 23; ; StGB § 49; ; AO § 370 Abs. 3 Nr. 4; ; AO § 370 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 413
  • StV 2000, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert das Merkmal "fortgesetzt" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO eine mehrfach wiederholte Begehungsweise (BGHSt 35, 374, 376).

    Der vom Gesetzgeber vorgesehene höhere Strafrahmen, der eine bestimmte steuerschädliche Begehungsweise voraussetzt, um dadurch den gefährlicheren Täter schärfer bestrafen zu können (BGHSt 35, 374, 376 f.), ist unter diesem Gesichtspunkt auch dann gerechtfertigt, wenn der Täter zunächst mit einem auf den Einzelfall bezogenen Vorsatz handelt und seine Vorgehensweise gegenüber dem Finanzamt "ausprobiert", um sodann im Fall des Erfolges sein steuerschädliches Verhalten mehrfach fortzusetzen.

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98
    Zu Recht beanstandet der Beschwerdeführer, daß die vom Landgericht in den Fällen II 5, 7, 9 und 10 der Urteilsgründe getroffenen Feststellungen nicht ausreichend belegen, daß dem Angeklagten zum Zeitpunkt, als die von ihm getäuschten Banken jeweils die bestehenden Firmenkredite verlängerten, verwertbare Mittel zur Verfügung standen, auf die die Gläubiger hätten zurückgreifen können (vgl. BGHSt 1, 262, 264; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 263 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    a) Ob es rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht im Fall der versuchten Umsatzsteuerhinterziehung für den Monat Februar 2004 - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 374, 376; BGH wistra 1998, 265, 266 und 1990, 26, 27) - das Regelbeispiel der fortgesetzten Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) und damit einen möglichen Strafschärfungsgrund nicht erörtert hat, kann dahinstehen.
  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
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