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   OLG Braunschweig, 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00   

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https://dejure.org/2000,28120
OLG Braunschweig, 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00 (https://dejure.org/2000,28120)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00 (https://dejure.org/2000,28120)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 1 Ss (B) 38/00 (https://dejure.org/2000,28120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung - Identifizierung einer Person anhand eines Messfotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 546
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00
    Daher braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, daß die Abfassung der Urteilsgründe nicht den Erfordernissen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 376 ff.) entspricht (vgl. zu den Einzelheiten daselbst).
  • OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.07.2000 - 1 Ss (B) 38/00
    Weder hat das Amtsgericht von der Verweisung auf das Radarfoto Gebrauch gemacht, die in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen muß, noch enthält das Urteil (alternativ zur Verweisung) Ausführungen zur Bildqualität und eine so präzise Beschreibung der abgebildeten Person, daß dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird, wobei eine (überwiegend) abstrakte Aufführung einer Liste von Identifizierungsmerkmalen nicht ausreicht; diese Rechtsprechung gilt auch, wenn für die Identifizierung ein Sachverständiger herangezogen wird (OLG Dresden DAR 2000, 279).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Im Übrigen gibt die Einschätzung der Strafkammer, der Sachverständige Dr. X sei "sehr kompetent" und seine Gutachten seien "seit Jahren bei Gerichten - auch im Bereich des Oberlandesgerichts Braunschweig - akzeptiert", sowie die Einschätzung des Amtsgerichts Seesen, seine Gutachten seien auch vom Oberlandesgericht Braunschweig "in einer Vielzahl von Fällen unbeanstandet geblieben", dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass ein Urteil eines Amtsgerichts in einer Bußgeldsache, dessen Grundlage ebenfalls ein anthropologisches Vergleichsgutachten des Sachverständigen Dr. X war, aufgehoben werden musste (Senat StV 2000, 546, wo zwei Fälle - AG Wiesbaden in DAR 1996, 157 und AG HamburgAltona in DAR 1996, 368 - zitiert worden sind; im einen hat ein anthropologischer Sachverständiger Dr. X aufgrund von 16 übereinstimmenden Merkmalen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Identität zwischen dem Fahrer und dem Betroffenen festgestellt und nach späterer Präsentation eines ebenfalls als Fahrer in Betracht kommenden Zeugen hinsichtlich dieses Zeugen ebenfalls eine Übereinstimmung mit den Merkmalen des auf dem Radarfoto abgebildeten Fahrers festgestellt, sodass er nicht mehr sagen konnte, welcher von Beiden der Fahrer war; im anderem Fall musste ein durch einen anthropologischen Sachverständigen Dr. X. identifizierter Betroffener in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden).
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