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Rechtsprechung
   LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99   

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LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99 (https://dejure.org/1999,7198)
LG Fulda, Entscheidung vom 12.10.1999 - 2 Qs 51/99 (https://dejure.org/1999,7198)
LG Fulda, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 2 Qs 51/99 (https://dejure.org/1999,7198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines Beschlagnahmeverbots; Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Beschlagnahmefreiheit ; Sicherung der Mittel und Ergebnisse der Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger gegen den Zugriff durch ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1508
  • StV 2000, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Aachen, 11.10.1984 - 86 Qs 74/84
    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Die Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 97 I Nr. 33 StPO nur auf solche Gegenstände, die innerhalb des bestehenden Vertrauensverhältnisses entstanden sind, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entnehmen (ebenso: Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnr. 16; Kleinknecht/Meyer-Gossner, § 97 Rdnr. 30; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnrn. 48, 49; Kohlmann, SteuerstrafR, § 385 AO Rdnr. 197; LG Stuttgart, DStR 1997, 1449; LG Berlin, NJW 9990, 1058; Rudolphi, in: SK-StPO, § 97 Rdnr. 47; a. A. LG Braunschweig, NJW 1978, 2108; LG Mainz, NStZ 1986, 473; LG Aachen, NJW 1985, 338; LG Darmstadt, NStZ 1988, 286).

    Der Herausgabeanspruch des Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger hinsichtlich der diesem überlassenen Unterlagen begründet keinen Mitgewahrsam des Beschuldigten (Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnrn. 8, 17; Schäfer, in: Löwe/RosenbeRg, § 97 Rdnrn. 19, 20; Kohlmann, § 385 AO Rdnr. 196; a. A.: LG Aachen MDR 1981, 603; NJW 1985, 338; Biermanns, MDR 1981, 102).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Die in den genannten Kommentierungen zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg, MDR 1981, 603; LG Aachen, NJW 1985, 339, und MDR 1981, 603, betreffen von den Angeklagten bei der Steuerhinterziehung benutzte und dazu angefertigte inhaltlich falsche Buchhaltungsunterlagen.
  • LG Stuttgart, 07.11.1975 - IV Qs 363/75
    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Dies ist nicht der Fall, wenn der fragliche Gegenstand lediglich den Tatentschluss gefördert hat, bei der Tatausführung jedoch weder benutzt worden noch hierzu vorgesehen und bereit gestellt gewesen ist (vgl. Gehre, NJW 1977, 710; ähnl. LG Stuttgart, NJW 1976, 2030; Eser, in: Scbönke/Schröder, § 74 Rdnr. 12; Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnr. 36; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnr. 31, wonach richtige Unterlagen, die zur Fälschung einer Bilanz im Rahmen eines Kreditbetrugs benutzt worden sind, im Gegensatz zu der gefälschten Bilanz selbst, keine Tatwerkzeuge darstellen sollen).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Die weitere Auffassung, Beweismittel könnten nicht dadurch der Beschlagnahme entzogen werden, dass der Beschuldigte sie zur Verteidigungsunterlage erklärt, etwa dadurch, dass er das Beweismittel einem Schreiben an seinem Verteidiger beifügt (BGH, StV 1998, 246 = NJW 1998, 1963 = NStZ 1998, 398; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 97 Rdnr. 37), betrifft die Frage der Reichweite der verfassungskonformen Erweiterung von § 97 StPO, nämlich, ob im Hinblick auf § 148 StPO auch in der Hand des Beschuldigten oder auf dem Postweg befindliche Beweismittel Verteidigungsunterlagen i. S. des § 148 StPO darstellen können und damit gem. § 97 I i. V mit § 148 StPO beschlagnahmefrei wären.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Ein solcher Eingriff wird von der neueren Rechtsprechung des BVerfG für die auf Grund richterlicher Anordnung vorgenommene Durchsuchung von Wohnungen - dazu zählen auch die Geschäftsräume einer Anwaltskanzlei- bejaht (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163).
  • LG Mainz, 23.05.1986 - 5 Qs 4/86
    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Die Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 97 I Nr. 33 StPO nur auf solche Gegenstände, die innerhalb des bestehenden Vertrauensverhältnisses entstanden sind, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entnehmen (ebenso: Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnr. 16; Kleinknecht/Meyer-Gossner, § 97 Rdnr. 30; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnrn. 48, 49; Kohlmann, SteuerstrafR, § 385 AO Rdnr. 197; LG Stuttgart, DStR 1997, 1449; LG Berlin, NJW 9990, 1058; Rudolphi, in: SK-StPO, § 97 Rdnr. 47; a. A. LG Braunschweig, NJW 1978, 2108; LG Mainz, NStZ 1986, 473; LG Aachen, NJW 1985, 338; LG Darmstadt, NStZ 1988, 286).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1981 - 3 Ws 405/81

    Beschlagnahme von der der Entlastung des Angeklagten dienenden Urkunden;

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    cc) Umstritten ist, ob eine Ausnahme von der Beschlagnahmefreiheit ebenfalls dann anerkannt werden kann, wenn der Verteidiger seine privilegierte Stellung offensichtlich missbraucht, um Akten, Schriftstücke oder andere Gegenstände dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zust. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 97 Rdnr. 39 m.w. Nachw.; Bringewat, NJW 1974, 1743; Rudolphi, in: SKStPO, § 97 Rdnr. 47; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnr. 61; krit. und i. E. offen gelassen: OLG Frankfurt a. M., StV 1982, 64).
  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Dies erscheint im Hinblick auf Art. 12 GG (BVerfG, NJW 1967, 2051, wonach die §§ 1, 3 I BRAO wegen Art. 12 GG keinen Eingriffstatbestand für den Fall enthalten, dass ein Anwalt dem Leitbild der BRAO nicht entspricht) und mit Rücksicht auf das Bestimmtheitsgebot verfassungsrechtlich bedenklich.
  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    dd) Mitgewahrsam der Besch., der gem. § 97 II 1 StPO die Beschlagnahmefreiheit entfallen ließe (BGHSt 19, 374), scheidet ebenfalls aus.
  • LG Darmstadt, 18.03.1988 - 9 Qs 1188/87
    Auszug aus LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
    Die Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 97 I Nr. 33 StPO nur auf solche Gegenstände, die innerhalb des bestehenden Vertrauensverhältnisses entstanden sind, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entnehmen (ebenso: Nack, in: KK-StPO, § 97 Rdnr. 16; Kleinknecht/Meyer-Gossner, § 97 Rdnr. 30; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnrn. 48, 49; Kohlmann, SteuerstrafR, § 385 AO Rdnr. 197; LG Stuttgart, DStR 1997, 1449; LG Berlin, NJW 9990, 1058; Rudolphi, in: SK-StPO, § 97 Rdnr. 47; a. A. LG Braunschweig, NJW 1978, 2108; LG Mainz, NStZ 1986, 473; LG Aachen, NJW 1985, 338; LG Darmstadt, NStZ 1988, 286).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05

    Durchsuchung der Kanzlei des Verteidigers: Rechtswidrigkeit des

    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05

    Durchsuchung; Kanzlei; Beschlagnahmeverbot; Verteidigerunterlagen

    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 14.06.2000 - 65 Qs 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21431
LG Aachen, 14.06.2000 - 65 Qs 60/00 (https://dejure.org/2000,21431)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.06.2000 - 65 Qs 60/00 (https://dejure.org/2000,21431)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 65 Qs 60/00 (https://dejure.org/2000,21431)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 548
 
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