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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.05.2000 - 1 Ws 87/00   

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https://dejure.org/2000,13170
OLG Celle, 19.05.2000 - 1 Ws 87/00 (https://dejure.org/2000,13170)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2000 - 1 Ws 87/00 (https://dejure.org/2000,13170)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - 1 Ws 87/00 (https://dejure.org/2000,13170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewährung von Vollzugslockerungen für Gefangene mit vollziehbarer Ausweisungsverfügung

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 615
  • StV 2000, 573
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20

    Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG

    Deshalb ist allgemein anerkannt, dass es in der Regel eine verkürzte Einzelfallprüfung darstellt, wenn die Vollzugsbehörde allein oder maßgeblich auf eine drohende Ausweisung oder Abschiebung abstellt, ohne sich mit den konkreten Lebensumständen des Gefangenen und seiner Angehörigen auseinanderzusetzen (OLG Celle, NStZ 2000, 615; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 11 Rn. 11; Laubenthal in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. Abschn. E Rn. 147; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. Kapitel 10 Abschn. C Rn. 59).

    Verwaltungsvorschriften entbinden die Vollzugsbehörde nämlich nicht von einer Prüfung des Einzelfalles und binden die Gerichte ohnehin nicht (OLG Celle, NStZ 2000, 615; ständige Rechtsprechung, vgl. Arloth/Krä, a.a.O., § 11 Rn. 11, Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur).

  • OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für

    b) Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen und hält daran fest, dass eine Verwaltungsvorschrift oder -entscheidung die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes nicht einschränken oder abändern kann und es stets einer am Einzelfall ausgerichteten und von der Vollzugsbehörde darzulegenden Ermessensentscheidung bedarf (Beschluss vom 22, Juli 1977, 3 Ws 202/77; vom 6. März 1984, ZstrVo 1984, 251; vom 19. Mai 2000, StV 2000, 573; vgl. auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. § 11 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07

    Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von

    Dies belegt, dass die Justizvollzugsanstalt ihre Fluchtprognose nicht auf konkrete, den Antragsteller betreffende Tatsachen, sondern weiterhin unzulässigerweise (vgl. etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Celle ZStrVO 1984, 251; NStZ 2000, 615) auf die abstrakte Überlegung stützt, dass ein ausreisepflichtiger Strafgefangener entweder mit einer Flucht ins Ausland einer anstehenden Ausweisung zuvorzukommen trachten könnte oder aber - weil er Deutschland nicht verlassen will und deshalb rechtlich gegen die Ausweisungsverfügung vorgeht - sich durch ein Untertauchen im Inland der Abschiebung entziehen könnte.
  • OLG Jena, 26.11.2004 - 1 Ws 314/04

    StVollzG

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.02.2000 - Ws 45/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20725
OLG Nürnberg, 17.02.2000 - Ws 45/00 (https://dejure.org/2000,20725)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.02.2000 - Ws 45/00 (https://dejure.org/2000,20725)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - Ws 45/00 (https://dejure.org/2000,20725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 573
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Trotz der Ausgestaltung des § 453 Abs. 1 Satz 3 StGB als Sollvorschrift ist die darin vorgesehene Verpflichtung zur mündlichen Anhörung zwingend, wenn sie weitere Aufklärung verspricht und schwerwiegende Gründe nicht entgegenstehen (ständ. Rspr. d. Senats, vgl. etwa B.v.16.07.1998 -3 Ws 150/98-, B.v.23.03.2000 -3 Ws 45/00-).

    Außerdem hat das Gericht, wenn es die Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage widerrufen will, aufzuklären und in der Entscheidung darzulegen, dass der Verurteilte zahlungsfähig war oder eine selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit bestand (Senat B.v.23.03.2000 -3 Ws 45/00-; OLG Hamm StV 1993, 259; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    c) Die Bindungswirkung nach § 358 Abs. 1 StPO gilt auch für das erneut mit der Sache befasste Revisionsgericht (sog. "Selbstbindung" der Revisionsinstanz, vgl. BVerfGE 4, 1, 5; BGHSt 51, 202ff. = NJW 2007, 853, 854; BGHR StPO § 358 Abs. 1 Bindungswirkung 3; KG JR 1958, 268; OLG Nürnberg StV 2000, 573, 574; Hanack aaO., Rdn. 15; Kuckein aaO., Rdn. 13; Meyer-Goßner aaO., Rdn. 10; Momsen aaO., Rdn. 2 m.w.N.) und bestimmt damit auch die vorliegend zu treffende Entscheidung des Senats.

    Diese Selbstbindung ist auch dann zu bejahen, wenn die erste Entscheidung des Revisionsgerichts fehlerhaft gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 1999 - 4 Ws 41, 42/98 - m.w.N.) oder eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG verletzt worden sein sollte (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 573; Hanack aaO.; Temming aaO., Rdn. 7).

  • OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten

    Da bei Verpflichtungsanträgen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (Senat, Beschlüsse vom 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12 (Vollz) - und vom 22.01.2014 - 2 Ws 647/13 (Vollz); OLG Nürnberg StV 2000, 573; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240) kommt es darauf an, ob die materiellen Voraussetzungen einer Verlegung abweichend vom Vollstreckungsplan nunmehr abweichend von der früheren Rechtslage geregelt sind.
  • OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 366/10

    Zulässigkeit der Beobachtung eines Besuchsraums durch eine Kamera; Zulässigkeit

    Weiter gibt die dem Senatsbeschluss in dieser Sache vom 9. März 2010 widersprechende Behandlung des Antrags auf Löschung der Aufzeichnung als unzulässiger Verpflichtungsantrag Anlass zu dem Hinweis, dass die Strafvollstreckungskammer bei Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 358 Abs. 1 StPO die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt ist, ihrer neuen Entscheidung zu Grunde zu legen hat (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 573; OLG Stuttgart MDR 1985, 434; Callies/Müller-Dietz aaO § 119 Rn. 5; Schuler, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 119 Rn. 7; Arloth aaO § 119 Rn. 6).
  • KG, 04.06.2004 - 5 Ws 227/04

    Selbstbindung der Vollzugsbehörde durch Zuweisung des Gefangenen in den

    Da die Kammer in einem solchen Fall über die Verpflichtung der Behörde zum Erlaß der Maßnahme abschließend befinden kann, hat sie auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung abzustellen (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 573; Calliess/Müller-Dietz und Arloth/Lückemann aaO.).
  • BayObLG, 03.11.2021 - 204 StObWs 436/21

    Begriff des "langjährig inhaftierten Gefangenen" bei der Gewährung von Ausführung

    b) Aufgrund des langen Zeitablaufs zwischen dem Bescheid der Justizvollzugsanstalt Straubing vom 15.6.2020 und dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 2.7.2021 ist es jedenfalls in dieser Konstellation geboten, die Begründetheit des Verpflichtungsbegehrens des Beschwerdeführers nach den Umständen zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu beurteilen, auch wenn, wie hier nach Art. 13 Abs. 2 BayStVollzG, der Vollzugsbehörde grundsätzlich ein Ermessensspielraum eingeräumt ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.2.2000 - Ws 45/00, juris Rn. 15, 18 - 20; Harrendorf / Ullenbruch in: Schwind / Böhm / Jehle / Laubenthal, Strafvollzugsgesetze Bund und Länder, 7. Auflage 2021, 10. Kap., Abschnitt C, Rn. 55).
  • OLG Nürnberg, 06.09.2010 - 2 Ws 329/10

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Der Senat schließt sich insofern nunmehr unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 17.2.2000, StV 2000, 573 ff; Beschluss vom 12.5.2009, Az. 1 Ws 243/09) der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.1993, Az.: 3 Ws 206/92 zitiert nach juris; OLG Hamm NStZ 91, 303; Kg ZfStrVO 89, 374) und Literatur (Arloth, StVollzG 2. Aufl. § 115 Rdn. 5; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 115 Rdn. 9 jeweils m. w. N) an.
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