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   BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00   

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https://dejure.org/2000,2607
BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00 (https://dejure.org/2000,2607)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - 3 StR 28/00 (https://dejure.org/2000,2607)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00 (https://dejure.org/2000,2607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Einfuhr - Betäubungsmittel - Geringe Menge - Hauptverhandlung - Aussage - Vernehmung - Gesamtwürdigung - Urteilsgründe - Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 599
  • StV 2000, 599
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f.).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
    Zudem ist in besonderem Maße eine "Gesamtwürdigung" aller Indizien geboten (BGHR StPO § 261 Indizien 2 und Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f.).
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
    Auch ist im Urteil die Entwicklung der Aussagen der Verurteilten C. und D. im Laufe ihrer mehrfachen Vernehmungen, der für die Bewertung der Zuverlässigkeit der Angaben des C. Bedeutung zukommt, nicht mit der für die Beurteilung erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 169/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Anforderungen an die Individualisierung und die

    Steht Aussage gegen Aussage und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00 -).

    Zudem ist in besonderem Maße eine ‚Gesamtwürdigung' aller Indizien geboten (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 2, Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00 -).

  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung (mangelnde Individualisierung

    Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 2, Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00).
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Das in diesen Fällen anerkannte Erfordernis, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkennen muß, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (BGH StV 2000, 599 f. m.w.N.), besteht wegen gleicher Sachlage auch, wenn - wie hier - ein täterschaftsbegründendes Indiz von der Bewertung sich gegenseitig ausschließender Einlassungen der Mitangeklagten abhängt.
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    b) Auch ist im angefochtenen Urteil die Entwicklung der Angaben der Geschädigten, der für die Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und der von der Kammer angenommenen Konstanz Bedeutung zukommt, nicht mit der für eine Nachprüfbarkeit erforderlichen Ausführlichkeit dargestellt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.; 2002, 469; Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00; vom 17. September 2008 - 5 StR 276/08).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146; StV 2000, 599, jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung alleine davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; BGH StV 2000, 599).
  • OLG Koblenz, 02.05.2001 - 1 Ss 107/01

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

    Es fehlen aber sowohl eine substantiierte Darstellung seiner Angaben vor und in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGH StV 00, 599) einschließlich der von ihm jeweils angegebenen Gründe für sein Aussageverhalten als auch entsprechende Plausibilitätsprüfungen.
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