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   BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00   

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BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00 (https://dejure.org/2000,864)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2000 - 1 StR 263/00 (https://dejure.org/2000,864)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00 (https://dejure.org/2000,864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 64 StGB; § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 29a BtMG; § 72 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 67c Abs. 2 Satz 4 und 5 StGB
    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Prognosesicherheit; Konkrete Aussicht eines Therapieerfolges; Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang ...

  • lexetius.com

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3, § 64, § 72 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3, § 64, § 72 Abs. 1 S. 1
    Sicherungsverwahrung: Erheblichkeit der künftig zu erwartenden Straftaten - Verhältnis zur Unterbringung nach § 64 StGB

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3015
  • NStZ 2000, 587
  • NStZ 2001, 322 (Ls.)
  • StV 2000, 615
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    a) Zwar hat der Tatrichter bei der Beurteilung der Erheblichkeit zu erwartender künftiger Straftaten einen nur begrenzter revisionsgerichtlicher Kontrolle unterliegenden Beurteilungsspielraum (vgl. BGH JZ 1980, 532; BGH wistra 1988, 22, 23), hier geht die Strafkammer jedoch in mehrfacher Hinsicht von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz aus:.

    Auch insoweit sind außergewöhnlich hohe Schäden nicht erforderlich (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Mag auch der Schutz der Volksgesundheit vorrangig sein, so sollen die einschlägigen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes jedenfalls auch Leben und Gesundheit individuell Betroffener schützen (vgl. BVerfGE 90, 145, 174; BGHSt 37, 179, 182).

    Mag auch der Schutz der Volksgesundheit vorrangig sein, so sollen die einschlägigen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes jedenfalls auch Leben und Gesundheit individuell Betroffener schützen (vgl. BVerfGE 90, 145, 174; BGHSt 37, 179, 182; Weber BtMG § 1 Rdn. 3, 4).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Mag auch der Schutz der Volksgesundheit vorrangig sein, so sollen die einschlägigen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes jedenfalls auch Leben und Gesundheit individuell Betroffener schützen (vgl. BVerfGE 90, 145, 174; BGHSt 37, 179, 182).

    Mag auch der Schutz der Volksgesundheit vorrangig sein, so sollen die einschlägigen Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes jedenfalls auch Leben und Gesundheit individuell Betroffener schützen (vgl. BVerfGE 90, 145, 174; BGHSt 37, 179, 182; Weber BtMG § 1 Rdn. 3, 4).

  • OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 3 Ws 556/97
    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Einerseits könnte die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung im Vollstreckungsverfahren auch im Falle der Erfolglosigkeit der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht nachgeholt werden, da § 67a Abs. 2 StGB für diesen Fall weder nach seinem Wortlaut noch analog anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 90; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 67a Rdn. 3).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Diese Bewertung, die die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, liegt insgesamt im Rahmen des - weiten - tatrichterlichen Beurteilungsspielraums bei Prognoseentscheidungen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9 m.w.N.) und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    An die erforderliche Sicherheit einer Prognose gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB, die ein Absehen von einer an sich gebotenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, können daher keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Sicherheit einer Prognose, wonach im Hinblick auf künftige Entwicklungen vom Wegfall einer zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch bestehenden Gefährlichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGH Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98-, insoweit in BGH NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 261; w. N. b. Lackner/Kühl aaO § 66 Rdn. 15).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Bei einer Urteilsaufhebung wegen einer nicht rechtsfehlerfrei unterbliebenen Anordnung von Sicherungsverwahrung kann im Einzelfall auch der Strafausspruch zugunsten des Angeklagten aufzuheben sein, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Falle der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine geringere Strafe verhängt worden wäre (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    An die erforderliche Sicherheit einer Prognose gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB, die ein Absehen von einer an sich gebotenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, können daher keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Sicherheit einer Prognose, wonach im Hinblick auf künftige Entwicklungen vom Wegfall einer zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch bestehenden Gefährlichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGH Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98-, insoweit in BGH NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 261; w. N. b. Lackner/Kühl aaO § 66 Rdn. 15).
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 225/97

    In Betracht ziehen von wirksamen therapeutischen Maßnahmen und deren Erörterung

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Dieser Ansatz ist an sich rechtlich zutreffend (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 291), legt jedoch keinen zutreffenden Prognosemaßstab an.
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
    Abgesehen davon, daß sich der physische und psychische Zustand von Rauschgiftabhängigen durch fortschreitenden Konsum erfahrungsgemäß immer weiter verschlechtert, hat die Öffentlichkeit die gerade durch diesen Personenkreis verursachten erheblichen sozialen Folgen der Rauschgiftabhängigkeit wie etwa Beschaffungskriminalität zu tragen (vgl. BGHSt 38, 339, 344).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

  • BGH, 22.12.1995 - 2 StR 605/95

    Angeklagter - Polamidonbehandlung - Drogen - Abhängigkeit - Unterbringung -

  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Urteil vom 21. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015, 3016).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts scheiden Betäubungsmittelstraftaten als "erhebliche" Prognosetaten nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21 Rn. 11 ff., 18 f.; vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; vom 6. Juni 2002 - 3 StR 113/02, NStZ 2002, 537; vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336).

    All dies rechtfertigt bei Betäubungsmittelserienstraftaten trotz der durch den Handel abstrakt geschaffenen Gefahren für das Rechtsgut der Volksgesundheit und der hohen Strafdrohungen eine weniger schematische Sichtweise als etwa bei Gewalttaten (vgl. aber auch für den Fall des unmittelbaren Verkaufs von Heroin an Konsumenten BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; sowie für einen bereits 18 Jahre in Haft befindlichen Händler von Heroin BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07; vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02; vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
    Die Urteilsgründe belegen tatsächliche Anhaltspunkte, aufgrund derer die Strafkammer - unabhängig davon, ob ihr insofern ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - 3 StR 276/05; Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015, 3016; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 64) - rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung gelangt ist, ein Behandlungserfolg im Sinne des § 64 Satz 2 StGB sei zu erwarten: Der Angeklagte, dessen Alkoholerkrankung zu noch keiner Depravation geführt habe, sei - so das Landgericht - in der Lage, sich auf eine Therapie einzulassen und den Therapieanforderungen zu entsprechen.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Die Aufhebung eines Urteils wegen unterbliebener Sicherungsverwahrung kann im Einzelfall auch zur Aufhebung des Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten führen, wenn möglicherweise die Strafe bei Androhung von Sicherungsverwahrung niedriger ausgefallen wäre (BGH StV 2000, 615, 617 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Fehlende Therapiebereitschaft und mangelnde Einsicht können zwar Indizien dafür sein, daß eine Entwöhnungsbehandlung keine Erfolgschancen hat (vgl. BGH NJW 2000, 3015, 3016).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Auch die allgemeine und abstrakte Gefährlichkeit von Delikten kann Grundlage von Sicherungsverwahrung sein (BGH NJW 2000, 3015; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 103, 139 ff. m. N.).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Der Sicherungszweck erfordert bei einer Maßnahme nach § 63 StGB auch bei zweifelhaften Heilungsaussichten nicht regelmäßig die kumulative Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, während im Gegensatz dazu bei einer Maßnahme nach § 64 StGB im Hinblick auf den Behandlungserfolg in der Entziehungsanstalt ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit gegeben sein muss, um von zusätzlicher Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, wenn deren Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, absehen zu können (BGH NJW 2000, 3015, 3016).

    Der Sicherungszweck erfordert deshalb bei einer Maßnahme nach § 63 StGB auch bei zweifelhaften Heilungsaussichten nicht regelmäßig die kumulative Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, während im Gegensatz dazu bei einer Maßnahme nach § 64 StGB im Hinblick auf den Behandlungserfolg in der Entziehungsanstalt ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit gegeben sein muß, um von - zusätzlicher - Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, wenn deren Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, absehen zu können (BGH NJW 2000, 3015, 3016).

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    c) Soweit die Strafkammer jedoch meint, dass es sich bei den durch den Angeklagten in der Zukunft zu befürchtenden Hangtaten um solche handelt, welche die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten (UA 52 f.) und deshalb eine Sicherungsverwahrung nicht rechtfertigen würden, begegnet dies - auch in Anbetracht des dem Tatrichter insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums (BGH NJW 2000, 3015) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Hinsichtlich künftiger Taten konkrete seelische Schäden bei kindlichen Opfern zu prognostizieren, ist nahezu ausgeschlossen, weshalb auch die allgemeine und abstrakte Gefährlichkeit von Delikten Grundlage von Sicherungsverwahrung sein kann (BGH NJW 2000, 3015).

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    a) Für die Gefährlichkeitsprognose kommt es auf den Urteilszeitpunkt an, jedoch darf der Tatrichter den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges Bedeutung beimessen, soweit dieser nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung mit hoher prognostischer Sicherheit eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten läßt (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH StV 2000, 615, 616 m.w.N.).

    Die Aufhebung eines Urteils wegen unterbliebener Anordnung von Sicherungsverwahrung kann im Einzelfall auch zur Aufhebung des Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten führen, wenn möglicherweise die Strafe bei Anordnung von Sicherungsverwahrung niedriger ausgefallen wäre (BGH StV 2000, 615, 617 m.w.N.).

  • BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Es kann dahinstehen, ob solches schon die Erfolgsaussichten einer Therapie gänzlich beseitigt hätte; jedenfalls steht die dem Ausgangsgericht mögliche - indes nicht vorgenommene - zutreffende Bewertung der sexuellen Devianz und der psychischen Befindlichkeit des Verurteilten der Annahme einer prognostischen Sicherheit hinsichtlich des Erfolgs einer Therapie zur Beseitigung der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr als damals tragfähige Voraussetzung für ein Absehen von der Maßregel der Sicherungsverwahrung entgegen (vgl. BVerfG - Kammer - aaO; BGH NStZ 2000, 587, 589).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07

    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang;

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

  • BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung);

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 3 Ws 195/02

    Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter: Nachträgliche Unterbringung eines

  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der

  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; Indizwert von Symptomtaten gegen verschiedene

  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01

    Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 462/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Therapiebereitschaft als Indiz

  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
  • BGH, 26.01.2010 - 3 StR 2/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille des Angeklagten;

  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02
  • LG Gera, 12.11.2007 - 110 Js 1215/07
  • LG Köln, 08.07.2011 - 105 KLs 5/10
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
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