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   OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00   

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https://dejure.org/2000,4403
OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 (https://dejure.org/2000,4403)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 (https://dejure.org/2000,4403)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2000 - 2 Ws 419/00 (https://dejure.org/2000,4403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2
    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2
    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 628
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00
    Nicht hingegen darf im Regelfall die Annahme der Fluchtgefahr aus der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe abgeleitet werden; die in dem Strafverfahren zu erwartenden Rechtsfolgen sind bei der Prüfung der Fluchtgefahr lediglich in Verbindung mit weiteren Umständen mit zu berücksichtigen (Senat StV 97, 642 und auch im übrigen ständige Rechtsprechung des Senats; Boujong in KK § 112 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00
    Vielmehr gebietet § 112 Abs. 2 StPO eine Würdigung der Umstände des Einzelfalles, die aufgrund "bestimmter Tatsachen" erfolgen muss und aus der sich eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme ergeben muss, der Angeklagte werde sich dem (weiteren) Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 91, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 112 Rdnr. 17 m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des Senats; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02

    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht bei Aussage gegen Aussage -

    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 1 Ws 58/09

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

    Dass ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn das Beweismittel den Strafverfolgungsbehörden noch nie zur Verfügung gestanden hatte, weil - wie hier - die Diebesbeute noch nicht sichergestellt werden konnte (vgl. OLG Köln StV 2000, 628; LR-Hilger, a.a.O. Rz 47 Fn 212).
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 2 Ws 301/11

    Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Aussetzung der

    Zwar kann allein eine hohe Straferwartung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 - = StV 1995, 419; vom 21.08.1997 - 2 Ws 459-460/97 - = StV 1997, 642; vom 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 - = StraFo 2001, 143; vom 27.01.2003 - 2 Ws 22/03, = StV 2003, 510; vgl. auch Meyer-Goßner, 52. Aufl., StPO, § 112 Rn. 24, 25) grundsätzlich die Fluchtgefahr nicht begründen.
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Ws 22/03

    Anforderungen an die Fluchtgefahr i.S.d. § 112 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung

    Die Annahme der Fluchtgefahr darf nicht allein aus der Höhe der zu erwartenden oder der noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe abgeleitet werden; vielmehr sind die zu erwartenden bzw. bereits verhängten Rechtsfolgen der Tat lediglich in Verbindung mit weiteren Umständen zu berücksichtigen (ständ. Rechtsprechung des Senats; vgl. SenatsE. vom 15.8.2000 - 2 Ws 419/00 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 709/11

    Beschleunigungsgebot in U-Haftsachen bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl

    Zwar kann allein eine hohe Straferwartung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.05.1995 - 2 Ws 174/95 - = StV 1995, 419 ; vom 21.08.1997 - 2 Ws 459-460/97 - = StV 1997, 642 ; vom 15.08.2000 - 2 Ws 419/00 - = StraFo 2001, 143 ; vom 27.01.2003 - 2 Ws 22/03, = StV 2003, 510; vgl. auch Meyer-Goßner, 52. Aufl., StPO , § 112 Rn. 24, 25) grundsätzlich die Fluchtgefahr nicht begründen.
  • OLG Koblenz, 19.08.2020 - 1 Ws 497/20

    Aufhebung eines Haftbefehls mangels Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 1 Nr. 1 StPO ;

    Die beiden Angeschuldigten sind seit vielen Jahren in ihren Wohnorten sozial eingegliedert und dort fest verwurzelt (vgl. OLG Köln, StV 2000, 628 ).
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