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   OLG Hamm, 21.10.1999 - (2) 4 Ausl. 506/98 (89/99)   

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https://dejure.org/1999,4361
OLG Hamm, 21.10.1999 - (2) 4 Ausl. 506/98 (89/99) (https://dejure.org/1999,4361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1999 - (2) 4 Ausl. 506/98 (89/99) (https://dejure.org/1999,4361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - (2) 4 Ausl. 506/98 (89/99) (https://dejure.org/1999,4361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufhebung des vorläufigen Auslieferungshaftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit auch bei außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungshaftbefehl; Haftbefehl; Auslieferung; Untersuchungshaftbefehl; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit; Aufhebung; Aussetzung; Vollzug

  • Judicialis

    IRG § 24 Abs. 1; ; IRG § 25; ; StPO § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 24 Abs. 1, § 25; StPO § 116
    Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls

  • rechtsportal.de

    IRG § 24 Abs. 1, § 25; StPO § 116
    Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 63
  • StV 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1991 - 4 Ausl (A) 326/90
    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
    Die Unverhältnismäßigkeit ist, auch wenn die festgesetzten Auflagen und Weisungen den Verfolgten nur verhältnismäßig wenig belasten dürften, unter entsprechender Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats in Untersuchungshaftfällen inzwischen auch so gravierend, daß der Auslieferungshaftbefehl nicht mehr nur gemäß § 25 IRG außer Vollzug gesetzt bleiben kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105), sondern aufgehoben werden muß.
  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, daß das Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten ist (vgl. u. a. BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., 1998, § 24 IRG Rn. 7 ff. mit weiteren Nachweisen; aus der Rechtsprechung des Senats siehe Beschluß vom 18. August 1997 - (2) 4 Ausl.
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
    20/97 (49/97) = StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342).
  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, daß das Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten ist (vgl. u. a. BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., 1998, § 24 IRG Rn. 7 ff. mit weiteren Nachweisen; aus der Rechtsprechung des Senats siehe Beschluß vom 18. August 1997 - (2) 4 Ausl.
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