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Rechtsprechung
   AG Stade, 17.09.1999 - 33 Gs 385/99   

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https://dejure.org/1999,19692
AG Stade, 17.09.1999 - 33 Gs 385/99 (https://dejure.org/1999,19692)
AG Stade, Entscheidung vom 17.09.1999 - 33 Gs 385/99 (https://dejure.org/1999,19692)
AG Stade, Entscheidung vom 17. September 1999 - 33 Gs 385/99 (https://dejure.org/1999,19692)
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Papierfundstellen

  • StV 2000, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ws 111/03

    DNA; Entnahme einer Speichelprobe, negative Kriminalprognose, langer Zeitraum

    Zwar ist in der Rechtsprechung (vgl. LG Hannover, StV 2000, 302 f.; LG Berlin, StV 2000, 302; LG Bremen, StV 2000, 303 f.; LG Aurich, StV 2000, 609; AG Stade, StV 2000, 304 f.) eine negative Kriminalprognose verneint worden, wenn die Anlasstat etliche Jahre zurücklag und der Täter sich in dieser Zeit straffrei geführt hatte.
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 1 Ws 76/06

    Negative Kriminalprognose; lange zurück liegenden Anlasstaten; Entnahme von

    Zwar ist in der Rechtsprechung (vgl. LG Hannover, StV 2000, 202; LG Berlin, StV 2000, 302; LG Bremen, StV 2000, 303; LG Aurich, StV 2000, 609; AG Stade, StV 2000, 304) eine negative Kriminalprognose verneint worden, wenn die Anlasstat etliche Jahre zurücklag und der Täter sich in dieser Zeit straffrei geführt hatte.
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 11.02.2000 - Qs 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,32282
LG Zweibrücken, 11.02.2000 - Qs 27/00 (https://dejure.org/2000,32282)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.02.2000 - Qs 27/00 (https://dejure.org/2000,32282)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - Qs 27/00 (https://dejure.org/2000,32282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 304
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Dabei ist stets eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung erforderlich; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. LG Zweibrücken, StV 2000, S. 304).

    Dies gilt etwa für die Rückfallgeschwindigkeit, den Zeitablauf seit der früheren Tatbegehung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 3. September 1999 - 49 Qs 138/99 -, StV 1999, S. 590 ; AG Stade, StV 2000, S. 304 f.), das Verhalten des Betroffenen in der Bewährungszeit oder einen Straferlass, seine Motivationslage bei der früheren Tatbegehung, seine Lebensumstände (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Hannover, StV 2000, S. 302 f.) und seine Persönlichkeit.

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