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   OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/2000, 3 Ws 27/00   

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https://dejure.org/2000,1859
OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/2000, 3 Ws 27/00 (https://dejure.org/2000,1859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2000 - 2 Ws 27/2000, 3 Ws 27/00 (https://dejure.org/2000,1859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 2 Ws 27/2000, 3 Ws 27/00 (https://dejure.org/2000,1859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Berücksichtigung aller Umstände, Maßgeblichkeit des Erwartungshorizonts des Beschuldigten und des Richters, Kaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftbefehl; Haftrichter; Straferwartung; Strafmaß; Fluchtgefahr; Beschuldigter

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 116; ; StPO § 473 Abs. 1, 4; ; StPO § 304; ; StGB § 176 Abs. 1 und 3 a.F.; ; StGB § 223 b a.F.; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 79
  • NStZ-RR 2000, 188
  • StV 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
    Entscheidend ist, ob, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeschuldigte werde dem in der - hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).

    Damit ist aber auf jeden Fall die Grenze überschritten, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).

  • OLG Bremen, 22.05.2000 - Ws 27/00

    Verteidigergebühr für einstweilige Anordnung in Strafvollzugssache

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
    2 Ws 27/2000 OLG Hamm 3 KLs 36 Js 491/98 LG Bochum 3 AR 125/2000 GStA Hamm.
  • OLG Köln, 06.04.1993 - 2 Ws 170/93

    Haftgrund; Fluchtgefahr; Freiheitsstrafe; Vorstrafen; Bindungen; Arbeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
    Damit ist aber auf jeden Fall die Grenze überschritten, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).
  • LG Zweibrücken, 30.04.1997 - 1 Qs 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
    Damit ist aber auf jeden Fall die Grenze überschritten, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
    Es ist ihnen zwar darin beizupflichten, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in StV 1999, 37, 215; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 2. Aufl., 1999, Rn. 814 a).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Die Straferwartung beurteilt sich hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; sondern Ausgangspunkt ist der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 23; Wankel in KMR-StPO [50. EL, Stand Juni 2008], § 112 Rn. 8; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04, vom 28. Januar 2000 in 2 Ws 27/2000 = NStZ-RR 2000, 188 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die Straferwartung die Fluchtgefahr noch nicht begründen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04, vom 28. Januar 2000 in 2 Ws 27/2000 = NStZ-RR 2000, 188 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Der Haftgrund des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO liegt nämlich nur dann vor, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, anstatt sich diesem und einer ggf. sich anschließenden Strafvollstreckung stellen (Senat StV 2000, 514; StraFo 1997, 91 ff.; OLG Karlsruhe StV 1999, 323; OLG Hamm StV 2000, 215 f.; dass. NStZ-RR 2000, 188 f.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 112 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08

    Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung

    Zwar vermag allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. Senat in NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203).

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03; Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02 - m. w. N.).

  • OLG Celle, 02.08.2016 - 1 Ws 358/16

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Sachkundeprüfung; Schießsportverein;

    Die Erwartung einer hohen Strafe kann in der Regel noch nicht allein, wohl aber in Verbindung mit weiteren Umständen die Fluchtgefahr begründen (KG StV 1995, 383 und 1998, 207; OLG Köln StV 1997, 642 u. 2000, 628; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 188 = StV 2001, 115 m. Anm. Deckers; OLG Bremen StV 1995, 85; OLG Düsseldorf StV 1991, 305).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04, vom 28. Januar 2000 in 2 Ws 27/2000 = NStZ-RR 2000, 188 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).

  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

    Die Straferwartung beurteilt sich - wie die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss bereits zutreffend dargelegt hat - hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; Ausgangspunkt ist vielmehr der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner aaO., § 112 Rn. 23; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 2 Ws 60/02

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Ausländer, Verbüßung, Vorlage der

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685 und zuletzt Beschluss des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

  • OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01

    Auslieferungsverfahren, Fluchtgefahr

  • OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Kaution

  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08

    Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung

  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2017 - 24 Qs 1/17

    Untersuchungshaft - Wann besteht Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr?

  • KG, 03.12.2015 - 1 Ws 82/15

    Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 AuslA 8/04

    Fluchtgefahr; soziale Bindungen

  • OLG Hamm, 19.02.2013 - 5 Ws 59/13

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts in Rahmen der Haftbeschwerde während

  • OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08

    Haftbeschwerde; Untersuchungshaft; Außervollzugsetzung; Haftbefehl,

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 2 Ws 19/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hoge Straferwartung, sonstige Umstände

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 34/02

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Außervollzugsetzung;

  • OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03

    Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 2 Ws 76/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Invollzugsetzung, bestimmte

  • OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 BL 22/02

    Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, umfangreiche Ermittlungen,

  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 Ausl/A 8/04

    Annahme von Fluchtgefahr im Rahmen des Erlasses eines förmlichen

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