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   LG Würzburg, 17.10.2000 - Qs 370/00   

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https://dejure.org/2000,18852
LG Würzburg, 17.10.2000 - Qs 370/00 (https://dejure.org/2000,18852)
LG Würzburg, Entscheidung vom 17.10.2000 - Qs 370/00 (https://dejure.org/2000,18852)
LG Würzburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - Qs 370/00 (https://dejure.org/2000,18852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebührenanspruch des Zeugenbeistands

Papierfundstellen

  • StV 2001, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Pauschvergütung für den Beistand eines

    Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 2 ARs 274/01

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes der einem Zeugen als Beistand beigeordnet

    Nach abweichender, auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (vgl. StV 93, 143) zurück gehender Ansicht (OLG Hamm a.a.O. sowie StraFO 01, 107 f.; OLG Bamberg StraFO 01, 108; LG Würzburg StV 01, 127) werden die Gebührenansprüche des Zeugenbeistandes aus einer analogen Anwendung des § 95 HS 2 i.V.m. §§ 83 ff. BRAGO begründet, denn die dort aufgeführten Tätigkeiten kämen der Beistandsleistung im Sinne von § 68 b StPO inhaltlich am nächsten.
  • OLG Celle, 01.03.2001 - 2 Ws 22/01

    Beschwerde; Vergütung eines Zeugenbeistands; Gebühr ; Mündliche Verhandlung ;

    Schließlich wendet das Landgericht Würzburg (StV 2001, 127) §§ 122 Abs. 1, 102 Abs. 2 Satz 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 95 2. Halbs., 83 ff. BRAGO analog an.
  • LG Potsdam, 01.04.2003 - 21 Qs 181/02

    Gebührenanspruch des beigeordneten Zeugenbeistands

    Hierfür wird angeführt, die in § 95 BRAGO normierte Tätigkeit des Beistandes eines Verletzten stehe einer Beistandsleistung für einen Zeugen nach § 68 b StPO inhaltlich am nächsten (vgl. OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1993, 143 ; LG Würzburg, Strafverteidiger 2001, 127 ).
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