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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99   

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https://dejure.org/2000,6005
OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus; Schuldfähigkeit; Schuldunfähig; Jugendlicher; Straflos

  • Judicialis

    JGG § 3 S. 1; ; JGG § ... 3; ; JGG § 3 Satz 2; ; JGG § 5 Abs. 3; ; JGG § 7; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 2; ; StGB § 42 b; ; UBG § 1; ; UBG § 2; ; UBG § 7 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 485
  • StV 2001, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 579/74

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Vorrangige Prüfung von § 20 StGB, mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung angeordnet werden muß und die fehlende Verantwortungsreife nach § 3 gänzlich bedeutungslos wird, da die Unterbringung "nicht nur dem allgemeinen Sicherungsbedürfnis, sondern auch dem Wohl des betroffenen Jugendlichen" am besten dient (BGHSt 26, 67, 70 m.zustim. Anm. Brunner, JR 1976, 116).

    Die Ansicht der Revision, die angefochtene Entscheidung lasse sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 67) vereinbaren, teilt der Senat nicht.

  • BayObLG, 26.06.1991 - RReg. 1 St 119/91

    Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • OLG Stuttgart, 29.10.1986 - 3 Ws 293/86

    Jugendlicher Angeklagter; Heranwachsender Angeklagter; Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Es ist im übrigen allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen, das vom Erziehungsgedanken beherrscht wird und an den Zielen von Schutz, Förderung und Integration des Jugendlichen ausgerichtet ist, besonders eingehend und sorgfältig zu prüfen ist, ob die Maßregel erforderlich ist oder eine weniger einschneidende Maßnahme ausreicht (BGHSt 37, 373, 374 = BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 14; Ostendorf a.a.O. § 7 Rdnr. 5; Brunner/Dölling a.a.O. § 7 Rdnr. 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdnr. 85; Jähnke ebenda § 20 Rdnr. 87 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 2a Ss 75/99

    Annahme eines minderschweren Falls bei Straftaten gegen das BtMG bei Einsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67; Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07

    Einstweilige Unterbringung

    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen, den dogmatischen Vorrang des § 3 JGG betonenden Ansicht ist die strafrechtliche Unterbringung eines nach § 3 S. 1 JGG nicht verantwortlichen und zugleich i. S. d. §§ 20, 21 StGB schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Jugendlichen ausgeschlossen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2000, 485, 486 für § 20 StGB; Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, § 3 Rn. 39; Ostendorf, JGG, 6. Aufl. 2003, § 3 Rn. 4 für § 20 StGB; Böhm/Feuerhelm, JGG, 4. Aufl. 2002, S. 45/46).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.06.2000 - 1 HPL 32/00   

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https://dejure.org/2000,9010
OLG Zweibrücken, 15.06.2000 - 1 HPL 32/00 (https://dejure.org/2000,9010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.06.2000 - 1 HPL 32/00 (https://dejure.org/2000,9010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 1 HPL 32/00 (https://dejure.org/2000,9010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang; Haftkontrolle; Untersuchungshaft; Jugendlicher; Fortdauer der Haft

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 122; ; JGG § 72 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    JGG § 72 Abs. 1; StPO § 121 Abs. 1, § 122
    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Verfahren gegen Jugendliche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 55
  • StV 2001, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09

    Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    c) Ob in Fällen, in denen das Ausscheiden alternativer Unterbringungsmaßnahmen und die gegebene Verhältnismäßigkeit evident sind, ggf. trotz Verstoßes gegen § 71 Abs. 1 S. 3 JGG der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben kann (so offenbar: OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55), kann der Senat dahinstehen lassen.

  • OLG Frankfurt, 01.04.2019 - 1 HEs 74/19

    Haftbefehl gegen Jugendliche: Prüfungsumfang im Haftprüfungsverfahren durch das

    Vielmehr obliegt es dem Oberlandesgericht die allgemeinen Voraussetzungen der Haftfortdauer und damit auch die Subsidiarität im Sinne des § 72 Abs. 1 JGG zu prüfen (Senat, Beschluss vom 26. November 2018, 1 HEs 336/18, Beschluss vom 4. Februar 2013, 1 HEs 192/12; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Juni 2000, 1 HPL 32/00).
  • OLG Hamm, 30.08.2004 - 3 OBL 69/04

    Jugendlicher; Untersuchungshaft; Prüfung durch das OLG; Fluchtgefahr; fester

    Der Prüfungsumfang der besonderen Haftkontrolle durch das Oberlandesgericht gemäß §§ 121, 122 StPO umfasst auch die in § 72 Abs. 1 JGG geforderte Subsidiarität der Untersuchungshaft für Jugendliche (OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2001, 55; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 122 Rdnr. 13).
  • OLG München, 09.06.2021 - 2 Ws 417/21

    Fluchtgefahr, Untersuchungshaft, Haftgrund, Haftbefehl, Tateinheit, Angeklagte,

    So wurde es etwa für zulässig erachtet, einen Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umzuwandeln (OLG Jena in BeckRS 2013, 14413), die bislang unterbliebene Prüfung der besonderen Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 JGG erst durch das Oberlandesgericht vorzunehmen (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55) oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine solche in einer Entziehungsanstalt zu ersetzen (OLG Saarbrücken NStZ 2015, 660).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99   

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https://dejure.org/1999,6253
OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1999 - 4 Ss 745/99 (https://dejure.org/1999,6253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer jugendrichterlichen Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung i.R.e. auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Staatsanwaltschaft; Schläge ins Gesicht als gefährliche Körperverletzung

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 6 Ns 23 Js 1000/98
  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99

Papierfundstellen

  • StV 2001, 182
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss 745/99
    Für die Anwendung des Jugendstrafrechts - diese Entscheidung betrifft allein die Straffrage (vgl. BGHSt 5, 207 = NJW 1954, 260; BGH, NStZ 1984, 447; OLG Hamburg, NJW 1963, 67; Eisenberg, JGG, 6. Aufl., § 105 Rdnr. 45; Schäfer, NStZ 1998, 330, 331) - kommt es darauf an, ob es sich bei dem Heranwachsenden um einen zur Tatzeit noch in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Es müssen die Tatsachen und rechtlichen Schlussfolgerungen dargelegt werden, auf denen die jeweils konkrete Entscheidung beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.1999, 4 Ss 745/99, BeckRS 1999, 14708).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

    Das Tatgericht muss die Tatsachen darlegen, auf denen seine Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm StV 2001, 182).

    Das Jugendschöffengericht hat auch seine rechtlichen Schlussfolgerungen so dargelegt, dass das Revisionsgericht erkennen kann, dass alle Möglichkeiten zur Anwendung von Jugendstrafe ausgeschöpft wurden (OLG Hamm StV 2001, 182).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

    Das Rechtsmittelgericht muss erkennen können, dass bei den Ermittlungen alle Möglichkeiten der Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschöpft wurden (vgl. OLG Hamm, StV 2001, 182).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Hat der Heranwachsende dagegen bereits die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen und auf ihn ist allgemeines Strafrecht anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2010, 1 Ss 105/09, zitiert nach juris; OLG Hamm, StV 2001, 182; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Auflage, Rdnr. 8 zu § 105 mwN).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    In einer Gesamtschau sind alle für die Entwicklung maßgeblichen Umstände eingehend zu würdigen (OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. v. 28.08.1999 - 4 Ss 745/99 - juris).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Das Rechtsmittelgericht muss erkennen können, dass bei den Ermittlungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die bei der Entscheidung über die Anwendung von allgemeinem oder Jugendstrafrecht von Belang sind (vgl. OLG Hamm StV 2001, 182).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 3 Ss 22/02

    Darstellungsanforderungen an die Ablehnung der Anwendung von Jugendstrafrecht;

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  • BayObLG, 19.05.2003 - 4St RR 53/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zweckbestimmung des Betäubungsmittelbesitzes,

    Die Bemerkung, Reifeverzögerungen seien nicht festzustellen, ist nicht ausreichend (vgl. PfälzOLG Zweibrücken bei Böhm NStZ 1993, 527/530; OLG Hamm StV 2001, 182).
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