Rechtsprechung
BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99 |
"offensichtlich unbegründet"
§ 349 Abs. 2 StPO, Begriff der Offensichtlichkeit
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG
Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung; Rechtliches Gehör; Gleichheitsgrundsatz - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Unbegründetheit einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Offensichtlich unbegründete" Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die offensichtliche Ungesetzlichkeit der "ou"-Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO in der Spruchpraxis des BGH (Prof. Dr. Henning Rosenau; ZIS 2012, 195-205)
Verfahrensgang
- BGH, 17.07.2000 - 5 StR 414/99
- BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 85
- NStZ 2001, 334
- StV 2001, 221
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
Auszug aus BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99
Die im Zusammenhang mit der Auslegung des in § 349 Abs. 2 StPO verwendeten Begriffs "offensichtlich" behaupteten Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, die den Senat ausnahmsweise zu einer Abänderung seiner nicht weiter anfechtbaren Entscheidung berechtigen und verpflichten könnten (vgl. dazu BVerfGE 63, 77, 78 f.), liegen nicht vor. - BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
Auszug aus BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99
Diese Praxis richtet sich eng an Sinn und Zweck der Regelung des § 349 Abs. 2 StPO aus, die dem Revisionsgericht den Aufwand einer Hauptverhandlung ersparen will, wenn rechtsstaatliche Garantien des Beschwerdeführers nicht in Gefahr geraten (vgl. dazu BVerfG NJW 1982, 925;… Tolksdorf in Salger-Festschrift, 1995 S. 393, 407).
- BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21
Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos
Ein Gericht verwirft die Revision nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn sie ohne Anführung neuer Gesichtspunkte Rechtsfragen aufwirft, die bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt sind und eine Revisionshauptverhandlung zur Wahrung rechtsstaatlicher Garantien nicht geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, Rn. 11; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 12. Oktober 2000 - 5 StR 414/99 -, NJW 2001, S. 85 ; Beschluss des 5. Strafsenats vom 3. Februar 2004 - 5 StR 359/03 -, juris, Rn. 4). - BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; …
Die Durchführung der Hauptverhandlung lässt keine neuen Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - 5 StR 414/99, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6; zur Bedeutung der Revisionshauptverhandlung vgl. Wohlers JZ 2011, 78, 80). - BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …
- BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene …
Nicht anders als bei einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO setzt eine solche nach § 349 Abs. 4 StPO voraus, dass der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, dass die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und dass auch die Durchführung der Hauptverhandlung keine neueren Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten lässt, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6). - BGH, 03.02.2004 - 5 StR 359/03
Nachholung rechtlichen Gehörs; Beschlussverfahren (Begründung; offensichtliche …
Ohne Festlegung auf eine jeden Einzelfall erfassende Definition entspricht es ständiger Spruchpraxis, daß eine Revision auch dann durch Beschluß verworfen werden kann, wenn der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, daß die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und daß auch die Durchführung der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse erwarten läßt, die Zweifel an dem gefundenen Ergebnis aufkommen lassen könnten (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6). - BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt
Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich unbegründet (vgl. zum Maßstab BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6). - BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
Unzulässiger Befangenheitsantrag; Gegenvorstellungsverfahren; Aufhebung eines …
Eine Revision kann auch dann durch Beschluß verworfen werden, wenn der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, daß die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und die Durchführung der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten läßt, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGH NJW 2001, 85). - OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des …
Diese Darlegung ist so weit zu konkretisieren, dass dem Besteller eine Überprüfung der Abrechnung und eine sachgerechte Verteidigung möglich ist (BGH NJW 2001, 85 = BauR 2001, 251; NJW-RR 2002, 1532). - BGH, 11.12.2002 - 5 StR 229/02
Gegenvorstellung
Gründe, die dem Revisionsgericht ausnahmsweise erlauben wür den, die von ihm getroffene Entscheidung zu ändern, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 6).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Ablehnung des Revisionsrichters, Verwerfung, offensichtlich unbegründet, Verfahren, Sachverständiger, Obergutachter, Anthrophologischer Sachverständiger, eigene Sachkunde
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mißtrauen des Angeklagten in die Unparteilichkeit des Richters auf Grund einer dienstlichen Äußerungen; Anforderungen an lückenhafte Urteilsgründe zur Frage der Täterschaft des Angeklagten
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die offensichtliche Ungesetzlichkeit der "ou"-Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO in der Spruchpraxis des BGH (Prof. Dr. Henning Rosenau; ZIS 2012, 195-205)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.03.1998 - Ns 73 Js 973/94
- OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Papierfundstellen
- StV 2001, 221
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89
Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Dahinstehen kann weiter, ob allein der Umstand, daß die Anregung des Verwerfungsantrags durch den Senat der Angeklagten nicht offengelegt worden ist, nach den in der Rechtsprechung des BGH zur Transparenz von Verfahrensvorgängen vertretenen Grundsätzen (vgl. dazu u.a. BGHSt 37, 99; 41, 348; siehe auch OLG Bremen StV 1989, 145), die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.Etwas anders folgt nicht aus der vom Verteidiger in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des BGH in BGHSt 37, 99, 104, 105. Diese betrifft eine andere Fallgestaltung; dort ging es nämlich u.a. darum, die Besorgnis der Befangenheit ggf. mit der vorab verweigerten Auskunft zu Verfahrensvorgängen begründen zu können.
- BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94
Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit - …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Ob das angefochtene Urteil diesen Anforderungen gerecht wird (vgl. dazu u.a. BGH NStZ 1994, 503), kann dahinstehen. - OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Dahinstehen kann weiter, ob allein der Umstand, daß die Anregung des Verwerfungsantrags durch den Senat der Angeklagten nicht offengelegt worden ist, nach den in der Rechtsprechung des BGH zur Transparenz von Verfahrensvorgängen vertretenen Grundsätzen (vgl. dazu u.a. BGHSt 37, 99; 41, 348; siehe auch OLG Bremen StV 1989, 145), die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.
- BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Dahinstehen kann weiter, ob allein der Umstand, daß die Anregung des Verwerfungsantrags durch den Senat der Angeklagten nicht offengelegt worden ist, nach den in der Rechtsprechung des BGH zur Transparenz von Verfahrensvorgängen vertretenen Grundsätzen (vgl. dazu u.a. BGHSt 37, 99; 41, 348; siehe auch OLG Bremen StV 1989, 145), die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. - OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung; Klageerzwingungsantrag nach …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Es kann dahinstehen, inwieweit einem Angeklagten überhaupt ein Recht zur Befragung eines abgelehnten Richters zusteht (…verneint von Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 Rn. 21; OLG Koblenz NStZ 1983, 470, 471 m.w.N.). - BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 1002/98
Er muß dann jedoch diese eigene Sachkunde im Urteil darlegen (so schon BGHSt 12, 18), wobei die Anforderungen an diese Darlegungen sich nach dem Maß der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (BGHSt 12, 18, 20).
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Für die Bearbeitungsdauer wäre aber selbst nach der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung der Eingang der Akten beim Revisionsgericht entscheidend (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 1002/98 -, StV 2001, S. 221 ). - OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 508/01
Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der …
Insoweit hat der Senat aber bereits auch darauf hingewiesen, dass das Gericht bei sich widersprechenden Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen ausführlich darlegen muss, warum sich der Tatrichter dem einen Gutachten nicht angeschlossen hat (Beschluss des Senats in 2 Ss 1002/98 in StV 2001, 221). - OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01
Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der …
Insoweit hat der Senat aber bereits auch darauf hingewiesen, dass das Gericht bei sich widersprechenden Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen ausführlich darlegen muss, warum sich der Tatrichter dem einen Gutachten nicht angeschlossen hat (Beschluss des Senats in 2 Ss 1002/98 in StV 2001, 221). - KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98 Soweit sich der Angeklagte zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs auf eine - nicht veröffentlichte - von ihm übersandte Entscheidung des OLG Hamm vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 1002/98 - beruft, ist dieser einem Ablehnungsgesuch stattgebende Beschluß offensichtlich nicht einschlägig, da er einen im wesentlichen anderen Sachverhalt betrifft.