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   BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00   

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BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,2522)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,2522)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 (https://dejure.org/2000,2522)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 16 StGB; § 21 StGB; § 57 a StGB; § 72 StPO
    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners); Motivbündel; Rache; Feststellung der subjektiven Tatseite bei Mordmerkmalen; Affekt (Affektiver Ausnahmezustand); Besondere Schuldschwere (Beschränkter Prüfungsmaßstab); Tiefgreifende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Schußwaffe - Lebenslange Freiheitsstrafe - Einziehen der Tatwaffe - Verletzung sachlichen Rechts - Besondere Schuldschwere - Niedrige Beweggründe - Schuldfähigkeitsbeurteilung - Geschiedene Ehefrau - Eifersucht - Vaterschaftsklage

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 212; ; StGB § 211; ; StGB § 57 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, 21, § 211 Abs. 2
    Steuerungsfähigkeit und Affekt (Partnertötung) - niedrige Beweggründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Nach dem normativen Maßstab der Rechtsprechung sind die Anforderungen für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe zur Tat nicht mehr gedanklich beherrschen und gewollt steuern können, regelmäßig um so höher, je schwerwiegender die Tötungstat nach ihren - vom Vorsatz des Täters umfaßten und ihm vorwerfbaren - konkreten Umständen und Folgen ist (BGH NJW 1993, 3210, 3211 = StV 1994, 372 m. krit. Anm. Fabricius).

    Allerdings gebietet es der hohe Rang des durch §§ 211, 212 StGB geschützten Rechtsguts, die Anforderungen an die schuldmindernde Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8), zumal grundsätzlich zu verlangen ist, daß der geistig gesunde Mensch seine Affekte und sich beherrscht (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 4; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 55).

  • BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93

    Beurteilung der Kriterien einer verminderten Schuldfähigkeit - Aggressives

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Danach lagen in der Tatsituation selbst - was die Revision auch nicht in Frage stellt - wesentliche Merkmale vor, die in Psychiatrie und Rechtsprechung als mögliche Indizien gegen einen rechtlich relevanten affektiven Ausnahmezustand gewertet werden (vgl. hierzu BGH StV 1990, 493; 1993, 637; zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201 f.; Ziegert in Saß , Affektdelikte, 1993, S. 43, 46 ff; krit. gegenüber dem Kriterienkatalog u.a. Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl., 1999, S. 251 ff., 256),.

    Die Rechtsprechung nimmt an, daß eine schon längere Zeit vor der Tat bestehende ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit chronischen Affektspannungen auch die Annahme begründen kann, daß das Persönlichkeitsgefüge des Täters bei der Tatausführung schwer erschüttert war (BGHR StGB § 21 Affekt 61 BGH StV 1993, 637; zu den einzelnen Phasen Glatzel StV 1993, 220, 223 ff.; ferner u.a. Foerster/Venzlaff in Venzlaff/Foerster Psychiatrische Begutachtung 3. Aufl., 2000, S. 181, 185 f.; Theune NStZ 1999, 273, 275 f.).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Eine solche "Sippenhaft", in die der Angeklagte die von ihm Getöteten unterschiedslos genommen hat, rechtfertigt die Einstufung als niedriger Beweggrund durch das Schwurgericht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6).

    Unter den hier gegebenen Umständen war eine nähere Erörterung zur subjektiven Tatseite nicht geboten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15), zumal sich das Landgericht eingehend mit der affektiven inneren Verfassung des Angeklagten auseinandergesetzt und - sachverständig beraten - eine erhebliche Beeinträchtigung des Angeklagten durch seinen Zustand im Sinne des § 21 StGB ausgeschlossen hat (dazu unter 3.).

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    örtlichen, situativen und motivatorischen Zusammenhangs der Straftaten (vgl. BGHSt 39, 121, 126; BGHSt GS 40, 360, 370) - noch im Rahmen des dem Tatrichter eingeräumten Bewertungsspielraums.
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Soweit die Beschwerdeführerin und der Generalbundesanwalt darüber hinaus zur Motivlage die straferschwerende Berücksichtigung vermissen, daß der Angeklagte "die ganze Brut" treffen wollte und ohne Rücksicht auf die Empfindungen des das Tatgeschehen miterlebenden 7jährigen Kindes vorging, dienen diese Umstände bereits zur Begründung der Annahme des Vorliegens niedriger Beweggründe; sie stehen deshalb für die Berücksichtigung im Rahmen der Schuldschwerebeurteilung nicht, jedenfalls nicht mit ihrem vollen Gewicht, zur Verfügung (zur Reichweite des Doppelverwertungsverbots vgl. BGHSt 42, 226),.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Das Landgericht hat im Ergebnis auch berücksichtigt, daß bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - wie hier - als Gesamtstrafe § 57 b StGB eine zusammenfassende Würdigung aller die Gesamtstrafe begründenden Straftaten vorschreibt (vgl. BGHR StGB § 57 b Schuldschwere 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 57 b Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Unter den hier gegebenen Umständen war eine nähere Erörterung zur subjektiven Tatseite nicht geboten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15), zumal sich das Landgericht eingehend mit der affektiven inneren Verfassung des Angeklagten auseinandergesetzt und - sachverständig beraten - eine erhebliche Beeinträchtigung des Angeklagten durch seinen Zustand im Sinne des § 21 StGB ausgeschlossen hat (dazu unter 3.).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87

    Verurteilung wegen Totschlags - Revision wegen Verletzung formellen und

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Unter solchen Umständen einer für eine Partnertötung im Affekt typischen Konfliktentwicklung, deren Opfer im Einzelfall auch Dritte werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 268; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19), können auch sogenannte "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie (dazu eingehend Hoff in Saß aaO S. 95 ff; ferner u.a. Glatzel aaO S. 222; Saß in Saß aaO S. 11), mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch als einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 21 StGB vereinbar sein (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; Theune aaO S. 276); das erfaßt auch die Ankündigung der Tat bis hin zu Vorbereitungshandlungen - mithin Umstände, die üblicherweise gegen einen rechtlich relevanten Affekt gewertet werden.
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dieser alle maßgeblichen Umstände bedacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11, 18 jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00
    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung, der inneren Ausweglosigkeit und erlittenen Unrechts sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation zumal dann als fraglich erscheinen lassen können (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 32), wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen war und sich der Angeklagte nicht nur in seiner Lebensplanung enttäuscht, sondern er sich durch seine frühere Ehefrau - namentlich wegen des "untergeschobenen" Kindes - getäuscht und "betrogen" fühlte.
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 11/90

    Anforderungen an die Annahme niedriger Beweggründe im Rahmen des Mordes -

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 495/95

    Affekt - Enger Zusammenhang - Äußeres Ereignis - Auslösendes Ereignis

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

  • BGH, 19.06.1990 - 1 StR 278/90

    Schuldfähigkeit - Affektbedingte Verminderung - Kriterien zur Beurteilung

  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren Faktoren beurteilt werden, die für die Motivbildung von Bedeutung waren (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12 , Rn. 17; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 10; Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Derartige Ankündigungen der Tat und vergleichbare aggressive Handlungen gegen das spätere Tatopfer im Vorfeld sind jedoch ebenfalls deutliche Anzeichen dafür, daß der Angeklagte nicht infolge einer Bewußtseinsstörung in ein gedanklich nicht vorbereitetes Tatgeschehen geraten ist (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 11 m.w.N.; Saß aaO, 567).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einer solchen Situation auch ein "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie bis hin zu Ankündigungen und Vorbereitungshandlungen der Tat mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch vom Schweregrad des § 21 StGB vereinbar sein können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6 und 11 m.w.N.).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229; vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Das Landgericht hat damit alle für die Beurteilung der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Umstände bedacht; seine Wertung begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, 11, 23).
  • BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in

    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 8. August 2001 - 2 StR 504/00; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Gerade bei einer Tötung, die geschieht, weil sich die Intimpartnerin vom Täter abwendet, können tatauslösend und -bestimmend auch Gefühle der Verzweiflung, der inneren Ausweglosigkeit und erlittenen Unrechts sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation fraglich erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, und vom 2. Mai 1990 - 3 StR 11/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 18).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Ohne dass es noch entscheidungserheblich darauf ankommt, hat sich das Schwurgericht durch seine fehlerhafte Wertung außerdem den Weg verstellt, das Verhalten im Hinblick auf das Kriterium des aggressiven Vorgestaltens der Tat in der Phantasie zu würdigen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229 f.), was vor allem auch wegen der von der Angeklagten über einen längeren Zeitraum hinweg entwickelten "Hassgefühle' (UA S. 17, 20) in Betracht gekommen wäre.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Grundsätzlich wird verlangt, dass der geistig gesunde Mensch sich und seine Affekte im Allgemeinen beherrscht (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Das Revisionsgericht kann seine eigene Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 -).
  • LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Unter solchen Umständen einer für eine Partnertötung im Affekt typischen Konfliktentwicklung kann auch sogenannten 'Vorgestalten' der Tat in der Phantasie mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch als einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne des StGB § 21 StGB vereinbar sein; das erfasst auch die Ankündigung der Tat bis hin zu Vorbereitungshandlungen, mithin Umstände, die üblicherweise gegen einen rechtlich relevanten Affekt gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2000, 4 StR 375/00).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00   

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https://dejure.org/2000,2552
BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00 (https://dejure.org/2000,2552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 87
  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Zwar ist es richtig, daß sich der Täter bei einem Handeln aus niedrigen Beweggründen bei der Tat der Umstände bewußt sein muß, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, wobei es allerdings - entgegen den mißverständlichen Urteilsausführungen - bedeutungslos ist, ob der Täter seine Motive selbst als niedrig bewertet (BGH NStZ 1989, 363; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Zwar ist es richtig, daß sich der Täter bei einem Handeln aus niedrigen Beweggründen bei der Tat der Umstände bewußt sein muß, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, wobei es allerdings - entgegen den mißverständlichen Urteilsausführungen - bedeutungslos ist, ob der Täter seine Motive selbst als niedrig bewertet (BGH NStZ 1989, 363; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
    Abgesehen davon, daß sich diese Annahme unter anderem auf die Einlassung der Angeklagten stützt, nach der tatauslösend die Erinnerung an die - nach den Feststellungen nicht stattgefundene - Vergewaltigung gewesen sei, ist die Annahme niedriger Beweggründe auch bei einer Spontantat nicht ausgeschlossen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Bei der von dem Angeklagten veranlassten Vergeltungsaktion handelte es sich nicht um eine Spontantat (vgl. allgemein zur Bedeutung eines spontanen Tatentschlusses für die Annahme niedriger Beweggründe BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87; BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Vor- und Nachtatverhalten sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; Fischer, aaO, § 46 Rdn. 32, 46 ff.).
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

    Ob diese subjektiven Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nicht beurteilt werden, ohne dass zuvor geklärt und dargelegt worden ist, welche Motivation der Tat zugrunde lag und ob diese Motivation - nach der erforderlichen Gesamtwürdigung - als niedrig einzustufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87).
  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder

    Dabei kann im Rahmen der Strafzumessung auch ein Vortatverhalten berücksichtigt werden, wenn ein schuldrelevanter Zusammenhang mit der Tat besteht (BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, BfHR StGB § 225 Konkurrenzen 4 und vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 28; Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Situationstaten genauerer Prüfung (vgl. BGH StV 2000, 20, 21, BGH NStZ 2001, 87; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

    a) Der Charakter einer Tat als Spontantat hindert die Annahme niedriger Beweggründe nicht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 StGB niedrige Beweggründe 11; vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Umstände, die zur allgemeinen Art der Lebensführung des Täters gehören, dürfen ihm bei der Strafzumessung indes nur dann zur Last gelegt werden, wenn sie eine Beziehung zu der abgeurteilten Tat haben und sich daraus eine höhere Tatschuld ergibt (BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87, 88; Beschluss vom 20. September 1996 - 2 StR 209/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 27; Beschluss vom 23. August 1989 - 3 StR 264/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 9; Beschluss vom 22. Juli 1988 - 2 StR 361/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 8; Beschluss vom 13. November 1987 - 2 StR 558/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 7).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05

    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit

    Zwar kann die Frage, ob ein Täter sich der Umstände bewusst war, die den Tatantrieb als besonders verwerflich erscheinen lassen, grundsätzlich erst dann beantwortet werden, wenn die Motivation der Tat aufgeklärt ist (vgl. BGH NStZ 2001, 87; BGH NStZ 1996, 384, 385; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 34).
  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 08.03.2022 - 6 StR 320/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; lückenhafte Beweiswürdigung; Handeln im

  • LG Arnsberg, 02.09.2022 - 4 Ks 28/22
  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 114/11

    Strafzumessung (Umstände, die nicht geeignet sind, die Tatschuld zu

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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4209
BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Bedrohung - Nötigung - Verfahrenshindernis - Verfahrensrüge - Sachrüge - Ungeänderter Schuldspruch - Aufhebung des Strafausspruchs - Vorbestrafung

  • Judicialis

    BZRG § 51; ; BZRG § 47; ; BZRG § 36 Satz 2 Nr. 1; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Keine Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 203
  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

    Der Senat kann offenlassen, ob das Vorgehen des Landgerichts gegen § 51 Abs. 1 BZRG verstößt (vgl. zu Fristberechnung und Fristbeginn bezüglich der Tilgungsreife § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 und § 36 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BZRG; zur Fristberechnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00, NStZ-RR 2001, 203; zur Fristberechnung bei nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83; vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19 und vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 472/19; zur Berechnung der Frist allgemein BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356; zur Verlängerung um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, NStZ-RR 2011, 286 mwN; vgl. insgesamt auch Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 23 Rn. 10, § 35 Rn. 10 (bezüglich des alleinigen Abstellens auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht unzweifelhaft, da § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG eine Verurteilung wegen einer dort bezeichneten Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt und damit ein erhebliches Gewicht gerade der Katalogtat voraussetzt; vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135 mwN), § 36 Rn. 8, § 46 Rn. 28, § 47 Rn. 6 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 858 - 859/99, 1 Ws 858/99, 1 Ws 859/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5270
OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 858 - 859/99, 1 Ws 858/99, 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1999 - 1 Ws 858 - 859/99, 1 Ws 858/99, 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1999 - 1 Ws 858 - 859/99, 1 Ws 858/99, 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,5270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 859/99

    Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß

    OLG Düsseldorf Beschluß 09.11.1999 - 1 Ws 858-859/99 - 410 Js 272/93 StA Düsseldorf.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 859/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13621
OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,13621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1999 - 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,13621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1999 - 1 Ws 859/99 (https://dejure.org/1999,13621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geschädigter; Bewährungsbeschluß; Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 268a Abs. 1; ; StPO § 268a Abs. 2; ; StPO § 305a Abs. 1; ; StPO § 453 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 401 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß

Papierfundstellen

  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 858/99

    Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 859/99
    OLG Düsseldorf Beschluß 09.11.1999 - 1 Ws 858-859/99 - 410 Js 272/93 StA Düsseldorf.
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