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   BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00   

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BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00 (https://dejure.org/2000,1425)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00 (https://dejure.org/2000,1425)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 (https://dejure.org/2000,1425)
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Reisepaßfund bei Terroristen

Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 StPO, nemo tenetur, § 70 Abs. 2 StPO, Begründungsanforderungen für die Beugehaftentscheidung, § 311a StPO, Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Fragen zu Randaspekten

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Erzwingungshaft - Zeugnisverweigerung - Zeuge - Allgemeine Handlungsfreiheit - Bewegungsfreiheit - Beschwerdeentscheidung - Begründung - Nachverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 103; ; StPO § 55; ; StPO § 311a; ; StPO § 311a; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4; ; StPO § 69 Abs. 3; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3775
  • NStZ 2001, 103
  • StV 2001, 257
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).

    Diese Wertentscheidung garantiert die Einhaltung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens und verpflichtet die nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG zur Entscheidung über eine Freiheitsentziehung berufenen Gerichte, dem Freiheitsgrundrecht auf allen Verfahrensstufen angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Mit dieser Entscheidung über die Hauptsache wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 34, 293 ).
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung liefern zu müssen, ist unzumutbar (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Auch das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 Abs. 1 StPO ist Ausfluss dieses allgemeinen Grundsatzes, der für einen Beschuldigten in den §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 136a Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4, 243 Abs. 4 Satz 1 StPO vorausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn das über die Haftfrage entscheidende Gericht die einzige fachgerichtliche Instanz ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162 f.).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Mit dieser Entscheidung über die Hauptsache wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 34, 293 ).
  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
    Will ihn die Staatsanwaltschaft dann aber gleichwohl zum Verdachtskomplex nur als Zeugen vernehmen, so steht ihm nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung dennoch die Äußerungsfreiheit nach Maßgabe der §§ 136, 163a StPO zu, so dass auch bei einer generellen Aussageverweigerung Maßnahmen nach § 70 StPO nicht angeordnet werden dürfen (BGH, NJW 1997, S. 1591 f.).
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    c) Das Oberlandesgericht hat bei der Anordnung der Beugehaft sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 779 f.; 2000, 3775 f.; Meyer-Goßner, aaO § 70 Rdn. 13) beachtet.
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Deshalb haben Gesetz (vgl. §§ 66 Abs. 1 Nr. 3, 66a Abs. 2 Satz 2, 63 StGB) und Rechtsprechung (BVerfGE 70, 297 ; BGH, NStZ 2001, S. 103; 2001, S. 595 f.) bei freiheitsentziehenden Maßregeln stets eine umfassende Prüfung der Täterpersönlichkeit und der begangenen Taten verlangt.
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Handelt es sich bei dem über die Haftfrage entscheidenden Gericht um die einzige fachgerichtliche Instanz oder hat sich im Rahmen eines zweigliedrigen Instanzenzugs eine vorangegangene richterliche Entscheidung gegen das Vorliegen der Voraussetzungen der Freiheitsbeschränkung ausgesprochen oder ergeht die Entscheidung über die Freiheitsbeschränkung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen, so sind an die Begründung der Entscheidung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NJW 2000, S. 3775 ).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Ein Verdächtiger erlangt danach die Stellung eines Beschuldigten, wenn die zuständige Strafverfolgungsbehörde Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.8.2000, 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).

    Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 ZPO um ein Recht von grundsätzlicher Bedeutung handelt (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00, Rn. 16, juris), vermag das Interesse der Prozessparteien an der Zeugenaussage ein anderes Ergebnis nicht zu begründen.
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Außerdem ist bei der Anordnung von Beugehaft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 ; Nehm, Aussageverweigerung und Beugehaft, in Festschrift für Odersky, 1996, S. 439 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Die Fachgerichte haben - wenn auch knapp (vgl. zu den Begründungsanforderungen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NStZ 2001, S. 103 f.) - zu erkennen gegeben, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite der angeordneten Zwangsmaßnahme bewusst waren.
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02

    Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94

    Zur Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Erzwingung einer Aussage des

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11

    Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen

  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05

    Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft

  • BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05

    Glaubhaftmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 Abs. 1

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